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November 24, 2024

Vorbereitung Ihres Nachlasses: Worauf sollten Sie achten?

  Gesammelt von myLIFE team myWEALTH April 21, 2017 16469

Die Nachlassplanung ist ein sensibles Thema, mit dem Sie sich zwangsläufig auseinandersetzen müssen. Sie betrifft Personen, die Sie lieben und die Sie schützen möchten, und sie betrifft das, was Sie während Ihres gesamten Lebens aufgebaut haben und erhalten wollen.

Heirat, Geburt, Kauf einer Immobilie, Abschluss einer Lebensversicherung: Ihre zentralen Lebensabschnitte beeinflussen fast immer Ihre Situation im Hinblick auf die Planung Ihres Nachlasses, oft ohne dass Sie sich dessen bewusst sind. Ihre Situation verändert sich im Laufe Ihres Lebens, Ihre Wünsche entwickeln sich weiter, Ihr Vermögen wächst, Ihre Beziehung zu Ihrem Partner oder Ihren Kindern wandelt sich. Es ist an der Zeit, Ihren Nachlass zu planen bzw. bestimmte Entscheidungen, die Sie diesbezüglich in der Vergangenheit bereits getroffen hatten, noch einmal zu überdenken. Letztendlich geht es darum, dass Sie sich von Ihren Sorgen befreien und dass auch Ihre Angehörigen beruhigt sind, wenn der Moment gekommen ist. Auch sollten Sie auf die möglichen steuerlichen Fragen vorbereitet sein. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte, die es zu bedenken gilt.

Was ist der Nachlass?

Von „Nachlass“ spricht man erst am Tag Ihres Ablebens. Zu diesem Zeitpunkt besteht Ihr Nachlass im Grunde einfach aus Ihrem Vermögen abzüglich Ihrer Schulden. Die konkrete Höhe Ihres Nachlasses hängt zunächst von Ihrem Personenstand ab. Sofern Sie verheiratet sind, wird die Zusammensetzung Ihres Nachlasses auch durch Ihren ehelichen Güterstand beeinflusst.

Die „Erbmasse“ besteht also aus den zum Zeitpunkt des Todes vorhandenen Gütern abzüglich der Schulden und unter bestimmten Umständen abzüglich der vom Verstorbenen vorgenommenen Schenkungen.

Wenn Sie kein Testament verfasst haben, wird Ihr Nachlass zwischen Ihren nächsten Angehörigen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Erbfolge aufgeteilt. Diese regeln nicht nur die Begünstigten Ihres Nachlasses, sondern auch den Anteil, der jedem Ihrer gesetzlichen Erben zusteht.

Wie können Sie Ihren Nachlass regeln?

Erstellen Sie eine Bilanz Ihrer Vermögenslage

Die Erstellung einer Vermögensbilanz erfordert eine genaue Analyse Ihrer Situation. Beginnen Sie damit, indem Sie einen Ordner mit allen wichtigen Dokumenten anlegen: Ehevertrag, Scheidungsurteil, Familienstammbuch, Eigentumsnachweise und Verträge über Miteigentümerschaften, Nachweise über bewegliche Sachen und Verbindlichkeiten, Informationen über die wichtigsten offiziellen Kontaktpersonen im Todesfall usw.

Sobald Sie Ihren Ordner angelegt haben, können Sie Ihre Vermögensbilanz erstellen bzw. von einem spezialisierten Berater, Ihrer Bank oder Ihrem Versicherer erstellen lassen. Diese Vermögenbilanz enthält alle Ihre Vermögenswerte (Finanzvermögen, Immobilien, gewerbliches Vermögen usw.), berücksichtigt Ihre Verbindlichkeiten und analysiert Ihre Vermögenslage (familiäre Situation, ehelicher Güterstand, berufliche und steuerliche Situation, persönliche Ziele usw.).

Optimieren Sie Ihre Vermögenslage

Jetzt, wo Sie einen klaren Überblick über Ihre Vermögenslage haben, möchten Sie sich zweifellos einigen Bereichen widmen, wie z.B. der Optimierung Ihrer steuerlichen Situation. Was Letztere betrifft, so gibt es in Luxemburg vor allem zwei besonders interessante Optionen: Die Schenkung und die Lebensversicherung.

Was Ihrer steuerlichen Situation betrifft, so gibt es in Luxemburg vor allem zwei besonders interessante Optionen: Die Schenkung und die Lebensversicherung.

Die Lebensversicherung

Zusätzlich zu Ihrer Funktion als Schutz für Familienangehörige bei einem Unfall oder Todesfall stellen Lebensversicherungen und Todesfallversicherungen auch aus steuerlicher Perspektive interessante Instrumente dar, mit denen Sie sich ein Sparguthaben für den Ruhestand oder Kapital zur Übertragung an einen Begünstigten Ihrer Wahl (besonders interessant für Begünstigte, bei denen es sich nicht um Familienangehörige von Ihnen handelt) aufbauen können. Nicht nur sind die gezahlten Prämien steuerlich abzugsfähig, auch das bei Vertragsende ausgezahlte Kapital bietet den Vorteil, dass es in steuerlicher Hinsicht neutral ist, wenn der Vertragsnehmer auch gleichzeitig der Begünstigte ist. Steuerabzüge unterliegen Bedingungen und können sich mit der Gesetzgebung ändern. Wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb von Luxemburg haben, müssen Sie lediglich die in Ihrem Wohnsitzland anfallenden Steuern zahlen.

Die Schenkung

Von einer Schenkung spricht man, wenn man zu Lebzeiten eines oder mehrere seiner Güter einer natürlichen oder juristischen Person übereignet. Wenngleich eine solche Schenkung in Luxemburg theoretisch notariell beurkundet werden muss, so erlaubt der Gesetzgeber bestimmte Schenkungen (Handschenkungen, verschleierte Schenkungen usw.), die diese Bedingung nicht erfüllen. In der Praxis werden zahlreiche Schenkungen beweglicher Sachen (Bargeld, Wertpapierportfolio usw.) privatschriftlich vorgenommen.

Was die Kosten betrifft, so fallen bei einer Schenkung neben den anhand des Werts der betreffenden Sache berechneten etwaigen Notarkosten auch Eintragungsgebühren an, deren Höhe vom Verwandtschaftsgrad zwischen Ihnen und den Begünstigten abhängt (zwischen 1,8% und 14,4%). Sonderfälle wie Schenkungen an Stiftungen, für Hochschulstipendien und öffentliche Bildungseinrichtungen sind von den Eintragungsgebühren befreit.

Hierbei ist zu beachten, dass bei Schenkungen von Immobilien im Prinzip Umschreibungsgebühren (1% des Verkehrswerts der Immobilie) sowie in Luxemburg-Stadt ein Zuschlag an die Gemeindeverwaltung (50% der fälligen Umschreibungsgebühren) gezahlt werden müssen. Die Eintragungsgebühren sind nur zur Hälfte zahlbar bei Schenkungen, die im Rahmen eines Ehevertrags oder im Hinblick auf eine künftige Eheschließung erfolgen.

Im Rahmen einer Schenkung des bloßen Eigentums an einer Immobilie können Sie einen Teil Ihres Vermögens zu niedrigeren Kosten übertragen und gleichzeitig weiterhin von diesem Vermögen profitieren. Die Eintragungsgebühren fallen also nur auf einen Bruchteil des Verkehrswerts der Immobilie an, der vom Alter des Nutznießers zum Zeitpunkt der Schenkung abhängt.

Setzen Sie Ihr Testament auf

Das Testament ist ein Dokument, mit dem Sie Ihr Vermögen an die von Ihnen ausgewählten natürlichen oder juristischen Personen übertragen können. Dabei gelten jedoch bestimmte gesetzliche Beschränkungen, insbesondere im Zusammenhang mit den gesetzlichen Erben. Wenngleich das Aufsetzen eines öffentlichen (notariellen) Testaments nicht verpflichtend ist, ist diese Form der Nachlassregelung doch die zuverlässigste, da sie nicht angefochten werden kann. Je nach Ihrem Familienstand, und insbesondere im Falle einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, ist dieses Dokument von besonders wichtiger Bedeutung, um den Erbanteil Ihres Partners sicherzustellen.

Wenngleich das Aufsetzen eines öffentlichen (notariellen) Testaments nicht verpflichtend ist, ist diese Form der Nachlassregelung doch die zuverlässigste, da sie nicht angefochten werden kann.

Neben dem Testament stellt die „Patientenverfügung“ ein weiteres wichtiges Dokument dar, über das man sich informieren sollte. Dabei handelt es sich um ein Dokument, in dem Ihre Wünsche bezüglich der medizinischen Maßnahmen festgehalten werden, die am Ende Ihres Lebens ergriffen werden sollen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche und Überzeugungen respektiert werden, auch wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, diese zu äußern. Konsultieren Sie diesbezüglich Ihren behandelnden Arzt, übergeben Sie ein Exemplar an eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens und informieren Sie Ihre Angehörigen über Ihre Entscheidung.

Wenn Sie alle drei Schritte abgeschlossen haben, werden Sie sich zweifellos sorgenfreier fühlen. Wenngleich wir Ihnen von Herzen ein langes und glückliches Leben wünschen, so möchten wir Ihnen nahelegen, all diese Aspekte in Abhängigkeit von der Entwicklung Ihrer persönlichen Situation regelmäßig zu überdenken. Nehmen Sie sich nun ein wenig Zeit für sich und widmen Sie sich den angenehmen Dingen. Das Leben ist schön.