Alles Wissenswerte zum Thema Sonderurlaub in Luxemburg
Zu bestimmten Anlässen können Arbeitnehmer im Großherzogtum von den Vorteilen des sogenannten Sonderurlaubs Gebrauch machen. Für welche Situationen gilt dies? Wer kann diese Möglichkeit nutzen und zu welchen Bedingungen? myLIFE versorgt Sie mit praktischen Informationen zu diesem Thema.
Seit einigen Wochen arbeitet Ethan in Luxemburg. Im Gespräch mit seinen Kollegen erfährt er, dass er für seinen Umzug, der in einigen Wochen ansteht, zwei Tage Urlaub nehmen kann. Eine tolle Nachricht! So kann er sich organisieren, ohne seinen bezahlten Urlaub in Anspruch nehmen zu müssen.
Doch es gibt auch andere persönliche Gründe, die die Inanspruchnahme von Sonderurlaub in Luxemburg rechtfertigen. Zu welchen Anlässen und unter welchen Voraussetzungen ist er dazu berechtigt? Schauen wir uns das einmal genauer an.
Sonderurlaub in Luxemburg
Abgesehen von den normalen Urlaubstagen (dem sogenannten Erholungsurlaub) kann ein Arbeitnehmer in Luxemburg in bestimmten Situationen Sonderurlaub beantragen: Umzug, Geburt, Hochzeit, Sterbefall usw. Das Gehalt wird während des gesamten Urlaubs weitergezahlt und die Anzahl der gewährten Tage ist unabhängig davon, ob man Voll- oder Teilzeit arbeitet.
Anlass | Sonderurlaub |
---|---|
Umzug | 2 Tage (1) |
Geburt eines Kindes | 10 Tage (2) (aufteilbar) |
Aufnahme eines Kindes unter 16 Jahren zum Zweck der Adoption | 10 Tage (3) (aufteilbar) |
Hochzeit des Arbeitnehmers | 3 Tage |
Schließung einer Lebenspartnerschaft durch den Arbeitnehmer | 1 Tag (4) |
Hochzeit eines Kindes | 1 Tag |
Tod des Ehegatten oder Lebenspartners | 3 Tage |
Tod eines minderjährigen Kindes | 5 Tage |
Tod einer mit dem Arbeitnehmer oder seinem Ehegatten bzw. Lebenspartner verwandten oder verschwägerten Person ersten Grades (Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Schwiegersohn, Schwiegertochter) | 3 Tage |
Tod einer mit dem Arbeitnehmer oder seinem Ehegatten bzw. Lebenspartner verwandten oder verschwägerten Person zweiten Grades (Großeltern, Enkelkinder, Schwester, Bruder, Schwägerin, Schwager, Schwiegergroßeltern) | 1 Tag |
Urlaub für pflegende Angehörige | 5 Tage (5) |
Urlaub aus Gründen höherer Gewalt im Zusammenhang mit dringenden familiären Problemen (Krankheit oder Unfall eines Familienmitglieds, die sofortige Anwesenheit des Arbeitnehmers erfordern) | 1 Tag |
1 Der Sonderurlaub für einen Umzug kann innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren der Beschäftigung bei einem Arbeitgeber nur einmal gewährt werden, es sei denn, der Umzug erfolgt aus beruflichen Gründen.
2 Wird für den Vater und die Person gewährt, die nach nationalem Recht als gleichwertiger zweiter Elternteil anerkannt ist. Auch Selbstständige können von diesem Urlaub profitieren.
3 Es besteht kein Recht auf Sonderurlaub, wenn der Arbeitnehmer Adoptionsurlaub beansprucht. Der Urlaub muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt des Kindes bzw. der Aufnahme des Kindes unter 16 Jahren zum Zweck der Adoption genommen werden.
4 Grenzgänger, die in einer im Ausland eingetragenen Lebenspartnerschaft gebunden sind, müssen diese in Luxemburg durch Eintragung in das luxemburgische Personenstandsregister anerkennen lassen, um Sonderurlaub beantragen zu können.
5 Gewährt, wenn ein Familienmitglied oder eine im selben Haushalt lebende Person aus schwerwiegenden, ärztlich bescheinigten medizinischen Gründen persönliche Pflege oder Betreuung benötigt.
Gut zu wissen: Im Arbeitsvertrag oder durch einen Tarifvertrag können dem Arbeitnehmer zusätzliche Sonderurlaubstage zugesichert werden.
Der Sonderurlaub muss zwingend zum Zeitpunkt des entsprechenden Ereignisses genommen werden, außer im Falle einer Geburt oder Adoption.
Wann kann Sonderurlaub genommen werden?
Ethan kann diese Art von Urlaub beantragen, sobald er seine Stelle im Unternehmen antritt. Anders als beim Erholungsurlaub muss er keine Sperrfrist beachten. Allerdings muss der Sonderurlaub zwingend zum Zeitpunkt des entsprechenden Ereignisses genommen werden, außer im Falle einer Geburt oder Adoption.
Wie wird der Urlaub beantragt?
Um den Sonderurlaub nutzen zu können, muss der junge Mann seinen Arbeitgeber rechtzeitig über das betreffende Ereignis informieren (in unserem Beispiel über seinen Umzug). Dieser darf ihm den Urlaub nicht verweigern, kann aber einen Nachweis verlangen, um die Abwesenheit zu rechtfertigen.
Kann der Urlaub auf später verschoben werden?
Ohne das Einverständnis des Arbeitgebers kann der Sonderurlaub nicht verschoben oder mit normalen Urlaubstagen zusammengelegt werden. Ethan kann sich also seine zwei Tage Sonderurlaub für den Umzug nicht aufheben, um zum Beispiel seine Sommerferien zu verlängern.
Es gibt jedoch Ausnahmen:
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- Fällt der Sonderurlaubstag auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag, einen Ausgleichsruhetag oder einen arbeitsfreien Werktag (z. B. ein Samstag für eine Person, die von Montag bis Freitag arbeitet), dann verschiebt er sich auf den nächstfolgenden Werktag. Plant unser junger Arbeitnehmer, der regulär von Montag bis Freitag arbeitet, seinen Umzug für Freitag, und der darauffolgende Montag ist ein Feiertag, so nimmt er erst am Mittwoch seine Arbeit wieder auf.
- Wenn das betreffende Ereignis während eines normalen Urlaubs auftritt, wird dieser für die gesamte Dauer des Sonderurlaubs unterbrochen. Wenn Ethan beispielsweise während des Urlaubs vom Tod seiner Großmutter erfährt, kann er seinen Arbeitgeber um einen Tag Sonderurlaub bitten, der nicht von seinen normalen Urlaubstagen abgezogen wird.
Tritt das betreffende Ereignis ein, während der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist, dann verfällt der Sonderurlaub.
Gut zu wissen: Tritt das betreffende Ereignis ein, während der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist, dann verfällt der Sonderurlaub.
Lassen sich mehrere Sonderurlaubstage zusammenlegen?
Wenn die Umstände dies rechtfertigen, lassen sich verschiedene Sonderurlaubstage zusammenlegen. Wenn sich in unserem Beispiel der Tod der Großmutter während des Umzugs des jungen Mannes ereignen würde, dann hätte er das Recht, der Arbeit drei Tage fernzubleiben: zwei aufgrund der Wohnsitzänderung und einer wegen des Verlusts der Verwandten.
Unterschiedliche Vorgehensweise bei Geburt oder Adoption
Im Fall der Geburt oder Adoption eines Kindes muss der Sonderurlaub innerhalb der zwei auf die Ankunft des Kindes folgenden Monate genommen werden.
Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber mindestens zwei Monate im Voraus schriftlich mitteilen, wann er vorhat, seinen zehntägigen Urlaub in Anspruch zu nehmen. Dem Schreiben muss eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin oder im Falle einer Adoption ein Beleg über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes beigefügt werden.
Gut zu wissen: Wenn die Mitteilungsfrist nicht eingehalten wird, kann der Urlaub auf nur zwei Tage reduziert werden.
Ethan ist nun bestens informiert in Sachen Sonderurlaub und kann sich voll und ganz auf seinen bevorstehenden Umzug konzentrieren. Um sicherzugehen, dass für den großen Tag alles bereit ist, kann er sich die To-do-Liste für einen reibungslosen Umzug anschauen.