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Oktober 11, 2024

Alles Wissenswerte über den Krankenstand in Luxemburg

  Gesammelt von myLIFE team me&myFAMILY August 11, 2020 9068

Gibt es im Krankheitsfall eine Art Sonderurlaub, um zum Arzt zu gehen? Ist es gestattet, während des Krankenstands das Haus zu verlassen? Für welche Dauer besteht eine Gehaltsfortzahlung? Was ist zu tun, wenn man während seiner Urlaubstage krank wird? In Anbetracht dieser Fragen, die sich sicher jeder stellt, möchten wir das Thema Krankenstand in Luxemburg für Sie näher beleuchten.

Lucas hat seit einigen Monaten einen Job in Luxemburg. Da er sozialversichert ist, weiß er zwar, dass für ihn der Versicherungsschutz durch die luxemburgische Krankenversicherung gilt. Aber er ist sich nicht wirklich sicher, welche Rechte er besitzt und welche Maßnahmen er im Krankheitsfall zu ergreifen hat. Lassen Sie uns seine Fragen gemeinsam beantworten.

Wer ist im Krankheitsfall zu informieren?

Als Lucas eines Morgens aufwacht, fühlt er sich alles andere als wohl. Ihm ist übel, er hat Kopfschmerzen, Fieber und Schwindel, und fühlt sich daher nicht imstande, arbeiten zu gehen. Was ist in dieser Situation zu tun? Noch bevor Lucas überhaupt seinen Arzt aufsucht, muss er zunächst einmal seinen Arbeitgeber oder dessen Vertreter darüber benachrichtigen, und zwar noch am ersten Tag seiner krankheitsbedingten Abwesenheit. Diese Benachrichtigung kann persönlich oder durch einen Dritten erfolgen, ganz gleich ob per Telefon, E-Mail, SMS oder ähnliches. Hierzu sind alle Kommunikationswege erlaubt.

Anschließend kann Lucas zum Arzt gehen. Dabei steht es im frei, einen Arzt in Luxemburg aufzusuchen oder ggf. in seinem Wohnsitzland, sofern er Grenzgänger ist.

Wissenswertes: Im Falle eines Rechtsstreits muss Lucas nachweisen können, dass er seinen Arbeitgeber rechtzeitig benachrichtigt hat. Es ist daher ratsam, nach Möglichkeit einen schriftlichen Beleg dieser Benachrichtigung aufzubewahren.

Gibt es im Krankheitsfall eine Art Sonderurlaub, um zum Arzt zu gehen?

Nein! Wenn Lucas während der Arbeitszeit feststellt, dass ihm unwohl ist, muss er seinen Arbeitgeber um Erlaubnis bitten, für die Dauer des Arztbesuchs seinen Arbeitsplatz verlassen zu dürfen. Der Ablauf ist derselbe, wenn er beispielsweise einen Facharzt aufsuchen muss.

Wissenswertes: Wenn Lucas’ Chef das Verlassen des Arbeitsplatzes gestattet, muss er allerdings angeben, ob diese Abwesenheit als Urlaub verbucht wird oder nicht.

Spätestens am dritten Tag der Abwesenheit muss beim Arbeitgeber und bei der CNS ein ärztliches Attest eingegangen sein.

Was ist mit dem ärztlichen Attest zu tun?

Dauert die Abwesenheit mehr als zwei Tage an, ist ein ärztliches Attest erforderlich. Unter Umständen kann der Arbeitgeber das Attest jedoch bereits am ersten Tag der Abwesenheit verlangen. Unabhängig von der Dauer seiner Abwesenheit wird Lucas daher empfohlen, sich von seinem Arzt ein Attest ausstellen zu lassen.

Um Anspruch auf Kündigungsschutz zu haben und jede Art von Streitigkeit zu vermeiden, muss Lucas seinen Arbeitgeber noch am ersten Tag seiner krankheitsbedingten Abwesenheit von seiner Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis setzen und außerdem sicherstellen, dass sein ärztliches Attest spätestens am dritten Werktag seiner Abwesenheit bei seinem Arbeitgeber und der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse Nationale de Santé, CNS) eingegangen ist. Im Falle einer Noteinweisung ins Krankenhaus steigt die Frist für die Übersendung des Attests auf acht Tage.

Beispiel: Als Lucas am Mittwochmorgen aufgestanden ist, fühlte er sich unwohl, und sein Arzt hat ihn für drei Tage krankgeschrieben. Da es sich dabei nicht um einen dringenden Krankenhausaufenthalt handelt, muss sein ärztliches Attest bis spätestens Freitag bei der CNS und seinem Arbeitgeber eingegangen sein.

Unabhängig vom Ausstellungsland des Attests ist auf diesem die luxemburgische nationale Identifikationsnummer (13 Ziffern) anzugeben, und eine Ausfertigung ist an die Caisse Nationale de Santé (per Post an die Dienststelle „Indemnités pécuniaires“ oder im PDF-Format per E-Mail an cit.cns@secu.lu unter Angabe der nationalen Nummer in der Betreffzeile) und eine zweite an den Arbeitgeber zu senden. Die dritte Ausfertigung ist vom Arbeitnehmer aufzubewahren.

Wissenswertes: Wird das Attest in Belgien ausgestellt (in nur einer Ausfertigung), vergessen Sie nicht, Ihren Arzt um ein Duplikat zu bitten.

Was ist zu tun, wenn sich die Arbeitsunfähigkeit länger hinzieht?

Die Erkrankung hat sich inzwischen als hartnäckig erwiesen. Lucas’ Arzt hat seine Krankschreibung um einige Tage verlängert. In diesem Fall muss er erneut unverzüglich seinen Arbeitgeber in Kenntnis setzen und ihm und der CNS das neue ärztliche Attest zukommen lassen. Auch diesmal gilt wieder eine Frist von drei Tagen.

Beispiel: Lucas müsste eigentlich am Montag wieder zur Arbeit gehen, aber sein Arzt hat seine Krankschreibung verlängert. Das neue Attest muss spätestens am Mittwoch bei seinem Arbeitgeber und bei der CNS eingegangen sein.

Während der ersten fünf Tage der Arbeitsunfähigkeit gilt ein Ausgehverbot, Wochenenden mitinbegriffen.

Ist es gestattet, während des Krankenstands das Haus zu verlassen?

Lucas hat vier Tage nur im Bett verbracht. Nun beginnt er, sich langsam besser zu fühlen, und würde gerne einen kleinen Spaziergang durch die Nachbarschaft machen, um frische Luft zu schnappen. Doch leider gilt während der ersten fünf Tage der Arbeitsunfähigkeit ein Ausgehverbot, Wochenenden mitinbegriffen. Selbst wenn sein Attest etwas anderes besagt, darf Lucas also seine Wohnung bzw. den Ort, den er der CNS vorher angegeben hat, nicht verlassen. Von dieser Einschränkung ausgenommen sind Ausgänge, um sich zum behandelnden Arzt, in die Apotheke, zum kontrollärztlichen Dienst der Sozialversicherung oder zu einem Dienstleister des Gesundheitswesens zu begeben.

Sofern sein behandelnder Arzt nicht vom Ausgang abrät, kann Lucas das Haus also ab dem sechsten Tag wieder verlassen. Aber gewiss nicht, um bis in die Morgenstunden zu feiern …! Sowohl unter der Woche als auch an Wochenenden ist der Ausgang lediglich zwischen 10 und 12 Uhr sowie zwischen 14 und 18 Uhr gestattet. Und selbst während dieser Zeiten kann Lucas nicht beliebig tun, was er will. Beispielsweise darf er keinen Sport treiben (außer auf ärztliche Empfehlung) oder ins Restaurant gehen. Das heißt, es ist durchaus ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit gestattet, Gastronomiebetriebe aufzusuchen, um dort eine Mahlzeit zu sich zu nehmen, allerdings muss die CNS im Voraus darüber informiert werden. Zu diesem Zweck steht auf der Website der CNS ein spezielles Formular zur Verfügung.

Kann es am Wohnort des Kranken zu Kontrollen kommen?

Unabhängig von Lucas’ Wohnsitzland kann die CNS ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit auf Antrag der Kasse oder des Arbeitgebers Krankenkontrollen durchführen. Solche unangekündigten Kontrollen können zwischen 8 und 21 Uhr stattfinden.

Gut zu wissen: Wenn sich Lucas während seiner Krankschreibung an einem anderen Ort als seinem üblichen Wohnort aufhält, muss er die genaue Adresse auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angeben oder die CNS mithilfe des dafür vorgesehenen Formulars informieren.

Ist es gestattet, während des Krankenstands ins Ausland zu reisen?

Ganz gleich, ob es sich um einen Urlaub oder einen kurzen Wochenend-Trip handelt: Lucas ist es nicht gestattet, sich während seiner Arbeitsunfähigkeit im Ausland aufzuhalten. Allerdings kann er in den folgenden Sonderfällen einen entsprechenden Antrag stellen:

    • Todesfall des Lebenspartners oder eines Verwandten oder Verschwägerten ersten Grades im Ausland
    • Geburt eines Kindes der arbeitsunfähigen Person im Ausland
    • schwere Krankheit
    • Anspruch auf Palliativpflege
    • Feststellung einer konsolidierten Krankheit im Rahmen eines Verfahrens zur Versetzung in den Ruhestand wegen Erwerbsunfähigkeit

Wenn eine dieser Bedingungen auf ihn zutrifft, kann Lucas einen entsprechenden Antrag bei der CNS zu Händen des Service Contrôle et gestion des certificats d’incapacité de travail einreichen.

Krank im Urlaub: Ist es möglich, die betreffenden Urlaubstage wieder gutgeschrieben zu bekommen?

Lucas hat sich freigenommen und wird ausgerechnet während dieser Zeit krank. Wenngleich der Urlaub dadurch ruiniert ist, sind die Urlaubstage nicht verloren. Lucas kann sie durchaus wieder gutgeschrieben bekommen. Hierzu muss er seinen Arbeitgeber schnellstmöglich von seinem Zustand in Kenntnis setzen und ihm (sowie der CNS) das entsprechende Attest zukommen lassen. Wenn er sich in Luxemburg aufhält, muss dies innerhalb von drei Tagen geschehen. Die im ärztlichen Attest aufgeführten Tage werden damit als Krankheitstage und nicht mehr als in Anspruch genommene Urlaubstage verbucht. Lucas bekommt sie also wieder gutgeschrieben und kann sie im weiteren Jahresverlauf zu einem mit seinem Arbeitgeber zu vereinbarenden Zeitpunkt verwenden.

Und was ist, wenn ein Krankheitstag auf einen gesetzlichen Feiertag fällt?

In diesem Fall gestaltet sich die Situation etwas komplizierter. Wird Lucas an einem gesetzlichen Feiertag krank, an dem er hätte arbeiten sollen, wird ihm der Urlaubstag nicht wiedergutgeschrieben. Hätte er an dem Feiertag jedoch nicht arbeiten sollen, wird ihm ein zusätzlicher Urlaubstag gutgeschrieben.

Beispiel: Lucas arbeitet für gewöhnlich von Montag bis Freitag. In diesem Jahr ist er am Nationalfeiertag krankgeschrieben. Er kann diesen Tag nur dann gutgeschrieben bekommen, wenn er auf einen Samstag oder Sonntag fällt.

Gibt es im Krankheitsfall eine Gehaltsfortzahlung, und durch wen erfolgt sie?

Während seines Krankenstands wird Lucas weiterhin sein übliches Gehalt gezahlt (die in seinem Arbeitsvertrag vereinbarten Gehaltszahlungen und Leistungen). Für diese Gehaltszahlungen kommt sein Arbeitgeber auf, und zwar bis zum Ende des Monats, auf den der 77. Tag seiner Arbeitsunfähigkeit fällt. Diese Krankheitstage werden über einen Referenzzeitraum von 18 aufeinanderfolgenden Monaten gerechnet (sofern der Arbeitsvertrag nicht vor diesem Datum endet).

Ab dem 77. Tag löst die CNS den Arbeitgeber ab und zahlt Lucas ein Krankengeld. Dieses Krankengeld wird maximal für eine Dauer von 78 Wochen während eines Referenzzeitraums von 104 Wochen gezahlt. Bei Krankheitszeiten, die diesen Zeitraum übersteigen, endet der Arbeitsvertrag automatisch.

Sofern die Pflichten gegenüber der CNS und dem Arbeitgeber erfüllt sind, genießen Krankgeschriebene für die Dauer von 26 Wochen ab dem ersten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit Kündigungsschutz.

Hat man während des Krankenstands Kündigungsschutz?

Sofern Lucas seiner Informationspflicht gegenüber der CNS und seinem Arbeitgeber nachkommt, genießt er für die Dauer von 26 Wochen ab dem ersten Tag seiner Arbeitsunfähigkeit Kündigungsschutz (es sei denn, es liegt ein Ausnahmefall vor). Häufen sich die Krankheitszeiten jedoch stark und stören sie die Betriebsabläufe seiner Abteilung, so kann dies ein Kündigungsgrund sein (vorausgesetzt, die Fehlzeiten sind nicht auf eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall zurückzuführen). Sein Arbeitgeber kann ihn also erst nach seiner Rückkehr an den Arbeitsplatz oder nach Ablauf einer Frist von 26 Wochen unter Einhaltung der Kündigungsfrist entlassen.

Erhält man Urlaub, wenn sein Kind krank ist?

Lucas hat selbst noch keine Kinder, doch er beobachtet häufig, dass seine Kollegen recht genervt sind, wenn ihre Kinder krank sind. Zwar gibt es keinen gesonderten Urlaub, um sich als Eltern um sein krankes Kind zu kümmern, doch es ist möglich, Urlaub aus familiären Gründen zu erhalten, wenn ein Kind im Alter von weniger als 18 Jahren krank ist oder einen schweren Unfall hatte oder bestimmte andere Gründe vorliegen.

Um Anspruch auf einen solchen Urlaub zu erhalten, müssen die Eltern ihren Arbeitgeber noch am selben Tag von ihrer Abwesenheit in Kenntnis setzten und der CNS innerhalb von drei Tagen ein entsprechendes ärztliches Attest zukommen lassen. Dieses Attest muss den Gesundheitszustand des Kindes und das damit verbundene Erfordernis der Anwesenheit eines der beiden Elternteile bescheinigen.

Dauer des Urlaubs
aus familiären Gründen
(pro Kind)
Kind im Alter von weniger als 4 Jahren12 Tage
Kind im Alter von 4 bis 13 Jahren18 Tage
Kind im Alter von 13 bis 18 Jahren5 Tage im Falle eines Krankenhausaufenthalts

Wissenswertes: Die Dauer des Urlaubs aus familiären Gründen verdoppelt sich im Falle von Kindern, für die eine Sonderzulage bezogen wird. Zudem kann sie im Falle einer sehr schweren Erkrankung des Kindes verlängert werden.

Ist es möglich, Sonderurlaub zur Sterbebegleitung eines Angehörigen zu erhalten?

Auch wenn Lucas nicht gerne darüber nachdenkt, kann es durchaus passieren, dass einer seiner Angehörigen schwer erkrankt oder infolge einer schweren Krankheit bald sterben wird. Um dem betreffenden Angehörigen (Vater, Mutter, Kind, Bruder, Schwester, Ehegatte) in seinen letzten Stunden zur Seite zu stehen, ist es möglich, Sonderurlaub zur Sterbebegleitung zu erhalten. Dieser Sonderurlaub darf höchstens fünf Werktage pro Fall und pro Jahr betragen. Er muss gegenüber der CNS mit einer ärztlichen Bescheinigung begründet werden, die die schwere Krankheit der Person in der Endphase des Lebens und das Erfordernis der Anwesenheit eines Angehörigen bestätigt.

Lucas kennt nun die Antworten auf die wichtigsten Fragen, die er zum Thema Krankenstand hatte, und weiß, wie er sich im Bedarfsfall zu verhalten hat. Am besten ist natürlich, wenn man gar nicht erst krank wird. Zudem empfiehlt es sich, sich über die Möglichkeiten zu informieren, sein Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern oder Sport zu treiben, ohne sich zu ruinieren.  So bleibt man bei guter Gesundheit und eignet sich gleich zu Beginn seiner beruflichen Laufbahn die richtigen Gewohnheiten an.

Urlaub für pflegende Angehörige und Urlaub aus Gründen höherer Gewalt

Im Sommer 2023 wurden zwei neue Arten des Sonderurlaubs in Luxemburg eingeführt:

    • Urlaub für pflegende Angehörige: 5 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, um ein Familienmitglied oder eine im selben Haushalt lebende Person (aus schwerwiegenden medizinischen Gründen) zu pflegen oder zu betreuen.
    • Urlaub aus Gründen höherer Gewalt: 1 Tag innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten aus Gründen höherer Gewalt im Zusammenhang mit dringenden familiären Angelegenheiten (Krankheit oder Unfall, die/der die Anwesenheit des Arbeitnehmers erfordert).