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September 15, 2025

Betrug: Änderungen bei Ihren Banküberweisungen

  Gesammelt von myLIFE team me&myFAMILY September 15, 2025 11

Angesichts des Anstiegs von Bankbetrug wird die Sicherheit von Überweisungen verstärkt. Ab dem 9. Oktober 2025 wird ein System zur Überprüfung des Zahlungsempfängers (VoP) in Banken in Luxemburg und im SEPA-Raum verpflichtend. Worum handelt es sich dabei und was wird sich für Sie ändern? myLIFE gibt Ihnen einige Erläuterungen.*

Finanzbetrugsversuche haben in den letzten Jahren im Großherzogtum deutlich zugenommen und betreffen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Phishing, Vishing, Kreditkartenbetrug, Investitionsbetrug, Identitätsdiebstahl usw. Die Betrügereien nehmen viele Formen an und werden leider immer raffinierter. Durch Techniken wie die Manipulation von Rechnungen, Betrug mit „falschem Kontoauszug“ oder „falschem Lieferanten“ sind auch Banküberweisungen Ziel der Betrüger.

Um die Sicherheit von Geldtransfers zu erhöhen und das Risiko menschlicher Fehler zu minimieren, wird ein System zur Überprüfung der Empfänger einer Überweisung (VoP) für Euro-Überweisungen in Banken verpflichtend.

Diese Verpflichtung gilt ab dem 9. Oktober 2025 im SEPA-Raum und ab dem 9. Juli 2027 in der gesamten Europäischen Union.

Ihre Bank vergleicht automatisch in Echtzeit die Übereinstimmung zwischen den von Ihnen eingegebenen Daten und den Angaben des Kontoinhabers, auf dessen Konto Sie die Überweisung tätigen.

VoP: Worum handelt es sich?

Eingeführt von der Europäischen Kommission (Verordnung EU 2024/886), hat dieses System zur Überprüfung des Zahlungsempfängers („Verification of Payee“ oder „VoP“) das Ziel, Zahlungen innerhalb der Europäischen Union noch sicherer zu machen.

Vor jeder Überweisung vergleicht Ihre Bank automatisch in Echtzeit die Übereinstimmung zwischen den von Ihnen eingegebenen Daten und den Angaben des Kontoinhabers, auf dessen Konto Sie die Überweisung tätigen. Konkret wird überprüft, ob der von Ihnen eingegebene Name mit dem beim Empfänger hinterlegten RIB/IBAN übereinstimmt.

Wird ein Unterschied festgestellt, erhalten Sie eine Warnung. Dies hilft, Eingabefehler zu vermeiden und stellt sicher, dass das Geld tatsächlich an den vorgesehenen Empfänger gesendet wird. So verringern Sie das Risiko eines Identitätsbetrugs.

Gut zu wissen: Die Überprüfung (VoP) wird für alle Einzelüberweisungen in Euro (Standard- und Sofortüberweisungen) zwischen Zahlungskonten verpflichtend sein. Sie betrifft elektronische Überweisungen, die über die mobile App oder die Website des Kreditinstituts eingegeben werden, aber auch Geldtransfers, die persönlich am Schalter einer Filiale beantragt werden. Darüber hinaus gilt die VoP nur für die Einrichtung neuer Daueraufträge sowie für die Änderung bestehender Daueraufträge.

Wie wird das funktionieren?

Wenn Sie Ihre Überweisung vornehmen und bevor sie ausgeführt wird, überprüft das VoP automatisch die eingegebenen Informationen. Sie erhalten dann eine der folgenden Nachrichten:

    • Match“: Das bedeutet, dass Name und IBAN mit den der Bank des Empfängers bekannten Daten übereinstimmen. In diesem Fall können Sie mit Ihrer Transaktion fortfahren und Ihre Überweisung bestätigen.
    • Close Match“: Es gibt eine teilweise Übereinstimmung zwischen Name und IBAN (zum Beispiel aufgrund eines Tippfehlers oder eines kleinen Unterschieds). Sie erhalten dann eine Nachricht mit einem Namensvorschlag für den Empfänger, den Sie überprüfen und bestätigen müssen.
    • No Match“: Name und IBAN stimmen nicht mit den bekannten Daten überein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, die Überweisung nicht zu bestätigen und die Bankverbindung zu überprüfen.

Wenn Sie eine Warnmeldung „No Match“ oder „Close Match“ erhalten, wird empfohlen, die Überweisung nicht sofort zu bestätigen und die Bankdaten zu überprüfen (indem Sie den Empfänger über einen sicheren und bekannten Kanal kontaktieren). Sie haben dann die Möglichkeit, die Informationen zu ändern, bevor Sie Ihre Überweisung bestätigen.

Beachten Sie, dass der Erhalt einer Warnmeldung Ihre Transaktion nicht blockiert. In diesem Stadium entscheiden Sie, ob Sie die Transaktion fortsetzen möchten oder nicht.

Sie sollten im Zweifelsfall nicht zögern, den Zahlungsempfänger zu kontaktieren, um seine Bankdaten mit ihm zu bestätigen.

Wenn Sie trotz der Warnung dennoch entscheiden, die Überweisung ohne zusätzliche Überprüfung zu bestätigen, müssen Sie im Falle eines Fehlers oder Betrugs die volle Verantwortung übernehmen. Deshalb sollten Sie im Zweifelsfall nicht zögern, den Zahlungsempfänger zu kontaktieren, um seine Bankdaten mit ihm zu bestätigen.

Es ist auch möglich, dass Sie eine Nachricht erhalten: „Überprüfung nicht möglich“. Das bedeutet, dass die Kontrolle nicht durchgeführt werden konnte. Das kann zum Beispiel passieren, wenn das Konto des Empfängers geschlossen ist, er noch nicht am Verifizierungsverfahren teilnimmt oder aus technischen Gründen.

Gut zu wissen: Die VoP wird für alle einzelnen SEPA-Überweisungen verpflichtend sein. Geschäfts- und Institutionenkunden, die mehrere Überweisungen per Datei einreichen, haben hingegen die Möglichkeit, auf den Empfängerverifizierungsservice zu verzichten („Opt-out“). Dafür müssen sie ihre Bank(en) kontaktieren. Achtung: Ein Opt-out bedeutet immer auch, dass die Verantwortung im Falle von Problemen/Betrug im Zusammenhang mit dem fehlenden Empfängerverifizierungsservice auf den Kunden übergeht.

Privatpersonen und Unternehmen: Bereiten Sie sich schon heute vor!

Damit Ihre gewohnten Überweisungen ab Oktober reibungslos funktionieren, können Sie sich ab sofort auf diese Änderungen vorbereiten.

> Überprüfen und aktualisieren Sie die Namen Ihrer gespeicherten Zahlungsempfänger. Achten Sie darauf, den genauen Namen zu verwenden, der auf dem Kontoauszug (RIB) des Empfängers angegeben ist oder, falls nicht vorhanden, den Namen, der neben der IBAN auf der Rechnung oder Zahlungsanforderung erscheint.

Abkürzungen, Akronyme oder Spitznamen wie „JP“ für Ihren Freund Jean-Paul oder „Vermieter“ (für die Mietzahlung) lösen beispielsweise ab Inkrafttreten der VoP eine „No Match“-Warnmeldung aus. Achten Sie auch auf die richtige Schreibweise der Namen: „Laura Schmidt“ entspricht nicht „Laura Schmit“, Sie könnten dann eine „Close Match“-Meldung erhalten.

> Wenn Sie ein(e) Berufstätige(r) sind, stellen Sie sicher, dass Ihre Rechnungen und Dokumente eindeutig den offiziellen Namen enthalten, der mit Ihrem Bankkonto verknüpft ist (also den Namen, der bei Ihrer Bank auf Ihrem RIB/IBAN registriert ist). Überprüfen Sie außerdem, dass dieser Name in der Nähe Ihrer IBAN-Nummer auf Ihren Rechnungen, Bestellscheinen und Zahlungsdokumenten aufgeführt ist. Falls dies nicht der Fall ist, aktualisieren Sie Ihre Unterlagen so bald wie möglich.

Wenn Ihre Bank beispielsweise Ihr Geschäftskonto unter „Restauration Marie Muller S.A.“ registriert hat und Sie auf Ihren Rechnungen „La table luxembourgeoise: chez Marie“ angeben, erhalten Ihre Kunden nach Oktober eine Meldung „No Match“.

> Nehmen Sie sich schließlich die Gewohnheit an, Ihre neuen und bereits bestehenden Begünstigten regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Informationen korrekt und aktuell sind.

Wenn Sie diese Anpassungen bereits heute vornehmen, sparen Sie Zeit, wenn die VoP in Kraft tritt, und werden nicht durch mögliche Warnmeldungen ausgebremst.

Dieses neue Überprüfungssystem wird zwar bei der Eingabe Ihrer Banküberweisungsdaten mehr Aufmerksamkeit von Ihnen verlangen, aber es wird vor allem dazu beitragen, Ihre Transaktionen besser abzusichern und Sie vor Fehlern und Betrug zu schützen. Weitere Informationen zur Einführung der VoP finden Sie auf der Website der ABBL.

Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, besuchen Sie die Website cyberfraud.lu

* Inhalt aus dem Französischen übersetzt mit dem AI-Tool BIL GPT