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April 20, 2024

Altersvorsorge: Welcher Vertrag ist der richtige?

Der Lebensstandard im Ruhestand hängt größtenteils von einer umsichtigen Vorbereitung ab. Neben der gesetzlichen Rente und einem etwaigen Pensionsplan Ihres Arbeitgebers sind individuelle Altersvorsorgeverträge eine echte Lösung, um Ihren Lebensstandard im Ruhestand zu sichern. Aber welcher Vertrag ist der richtige? Für jede Vertragsart gibt es gute Gründe, und es ist nicht immer einfach, die Lösung zu finden, die den eigenen Bedürfnissen am ehesten gerecht wird. myLIFE hilft Ihnen, sich einen Überblick zu verschaffen.

Der Altersvorsorgevertrag in Luxemburg

Wer träumt nicht von einem Ruhestand im sonnigen Süden? Leider gefährdet die Höhe der gesetzlichen Rente die Umsetzung dieses Vorhabens in hohem Maße. Vor dem sorglosen Ruhestand kommen daher zuerst die Mühen für den Aufbau eines ausreichenden Kapitals, damit Sie Ihr neues Leben genießen können! Und damit sollten Sie spätestens heute beginnen! Unter den einzelnen Lösungen für die optimale Vorbereitung Ihres Ruhestandes gibt es eine finanziell besonders attraktive Möglichkeit: den Altersvorsorgevertrag (Art. 111 bis des Einkommensteuergesetzes L.I.R.).

Wenn Sie gebietsansässiger Steuerpflichtiger oder eine nicht gebietsansässige gleichgestellte Person sind, können Sie einen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft oder einem Kreditinstitut schließen und Kapital für Ihren Ruhestand ansparen. Dies erfolgt über monatliche, vierteljährliche, jährliche oder frei wählbare Zahlungen bis zum Ende des Vertrags. Während der gesamten Vertragslaufzeit (Mindestlaufzeit 10 Jahre) profitieren Sie von erheblichen Steuerermäßigungen. Sie können die gezahlten Prämien (bis zu einer jährlichen Obergrenze pro Steuerpflichtigem) als Sonderausgaben von Ihrer Steuerbemessungsgrundlage abziehen. Wenn Sie verheiratet sind, kann Ihr Ehepartner durch Unterzeichnung eines zweiten Vertrags in den Genuss derselben Vorteile kommen.

Die am 1.Januar 2017 in Kraft getretene Steuerreform sieht ungeachtet Ihres Alters einen jährlichen Steuerfreibetrag von 3.200EUR für die Altersvorsorgeversicherung vor.

Die am 1.Januar 2017 in Kraft getretene Steuerreform sieht ungeachtet Ihres Alters einen jährlichen Steuerfreibetrag von 3.200EUR für die Altersvorsorgeversicherung (nach Artikel 111 bis L.I.R.) vor. Beim Renteneintritt (Mindestalter 60 Jahre, Höchstalter 75 Jahre) erhalten Sie als in Luxemburg gebietsansässiger Steuerpflichtiger die Rückzahlung entweder in Form einer Leibrente, die zu 50% steuerfrei ist, oder Sie lassen sich den Gesamtkapitalbetrag auszahlen, der mit dem halben Regelsteuersatz besteuert wird, oder Sie wählen eine Zwischenlösung, die Kapitalauszahlung und Leibrente kombiniert. Sie können frei nach eigenem Ermessen wählen, wie hoch der Anteil von Kapital oder Rente sein soll. Seit dem Steuerjahr 2022 kann das bei Vertragsablauf angesammelte Sparguthaben bis zum Alter von 75 Jahren ebenfalls im Rahmen von jährlichen Abhebungen ausgezahlt werden. Die Höhe und die Bedingungen dieser Abhebungen können sich je nachdem, wo der Vertrag abgeschlossen wurde, unterscheiden. Die jährliche Abhebung kann zudem mit einer Kapitalabhebung und/oder einer Leibrente kombiniert werden.

Außer im Falle von schwerer Krankheit oder Invalidität werden bei der vorzeitigen Rückzahlung des angesparten Betrages Rückkaufgebühren fällig, und der ausgezahlte Gesamtbetrag wird zum normalen Satz versteuert. Dem Antrag auf vorzeitige Rückzahlung müssen Belege über eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit infolge von schwerer Krankheit oder Invalidität beigefügt werden.

Eine der Besonderheiten von Altersvorsorgeverträgen besteht darin, dass sich die besonderen Bedingungen der Anlageprodukte und Anlagerichtlinien je nach gewähltem Organismus unterscheiden. So können Sie in Abhängigkeit von Ihrem Anlegerprofil zwischen Angeboten mit höherem oder geringerem Risiko wählen. Sie entscheiden, ob Sie lieber auf Sicherheit oder auf Rendite setzen möchten.

Eines vorweg, keine Lösung ist besser als die andere! Alles hängt von Ihrer Situation und Ihrer Risikobereitschaft ab. Generell sollte ein Vertragsnehmer mit einem höheren Alter Lösungen mit begrenztem Risiko bevorzugen. Die vom Gesetzgeber ursprünglich je nach Alter des Vertragsnehmers vorgesehenen Obergrenzen für Anlagen an den Aktienmärkten wurden im Frühjahr 2022 abgeschafft. Daher müssen nun Sie entscheiden, welches Risiko Sie eingehen möchten.

Schwerpunkt Sicherheit

Einige Altersvorsorgeverträge sehen die Thesaurierung der eingezahlten Prämien  vor und garantieren für einen Teil oder das gesamte schrittweise angesparte Kapital einen Zinssatz. Mit dieser Lösung profitieren Sie von einem garantierten Mindestzinssatz für einen Teil Ihrer Einzahlungen oder deren Gesamtheit (unabhängig von den Schwankungen an den Finanzmärkten) sowie von etwaigen Gewinnbeteiligungen (entsprechend den Finanzergebnissen der Versicherungsgesellschaft). Diese garantierte Mindestverzinsung gilt für die gesamte Vertragslaufzeit (0,00% zum 1. Januar 2023).

Dies bedeutet, dass sich der angesparte Betrag bei Vertragsende aus allen Nettoeinzahlungen zuzüglich der zugewiesenen Gewinnbeteiligungen und abzüglich der Kosten zusammensetzt. Wenn Sie das Rentenalter erreichen, wissen Sie also, welchen Mindestbetrag Sie erhalten. Beginnen Sie Ihr neues Leben – entspannt und ohne Überraschungen.

Auch wenn diese erste Lösung aufgrund ihrer Transparenz beruhigend und durch den jährlichen Steuerfreibetrag von maximal 3.200 Euro attraktiv ist, ist sie im Hinblick auf die Rendite insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen nicht sonderlich verlockend. Denn selbst wenn die Zinsen langsam wieder steigen, bleibt es bei einem 2023 abgeschlossenen Vertrag bis zum Laufzeitende bei einer garantierten Verzinsung von 0%. Sie müssen dann die Daumen drücken und auf eine hohe Gewinnbeteiligung hoffen. Diese ist jedoch nie sicher! Darüber hinaus können die bei diesen Verträgen gezahlten Gebühren höher sein und Ihre Rendite erheblich beeinträchtigen. Ihre Alternative? Sie können einen dynamischeren, aber auch riskanteren Ansatz verfolgen.

Schwerpunkt Wertentwicklung

Wenn Sie vor allem auf die Wertentwicklung setzen möchten, sollten Sie Altersvorsorgeverträge in Betracht ziehen, deren Rendite an Investmentfonds in Rechnungseinheiten gekoppelt ist. Dabei garantiert Ihr Versicherer Ihnen keinen bestimmten Betrag in Euro für einen Teil Ihrer oder alle Ihre Einzahlungen, sondern eine Anzahl von Rechnungseinheiten, deren Wert von der Entwicklung der Finanzmärkte abhängt. Es handelt sich hier um einen Vertrag mit nicht garantiertem Kapital, der die Möglichkeit einer Dynamisierung des angesparten Betrags anhand der Marktentwicklung bietet. Diese flexible und dynamische Lösung ermöglicht Ihnen, von Renditen mit starkem Potenzial zu profitieren, und Sie können darauf hoffen, bis zum Rentenalter einen ansehnlichen Kapitalbetrag zu erhalten. Allerdings wird das finanzielle Risiko im Zusammenhang mit der Anlage von Ihnen alleine getragen.

Eine Einheit entspricht einem Bruchteil des gewählten Fonds. Der Wert Ihres Vertrags wird ermittelt, indem die Anzahl der diesem Vertrag zugewiesenen Einheiten mit dem Rücknahmepreis des Fonds multipliziert wird.

Ihre eingezahlten Prämien werden hierbei in Einheiten umgerechnet und in hauseigenen Investmentfonds der Versicherungsgesellschaft oder anderen Fonds angelegt. Eine Einheit entspricht einem Bruchteil des gewählten Fonds. Der Wert Ihres Vertrages wird ermittelt, indem die Anzahl der diesem Vertrag zugewiesenen Einheiten mit dem Rücknahmepreis des Fonds multipliziert wird. Der Wert kann sich daher bis zur letzten Minute ändern.

Ihr Anbieter schlägt Ihnen ein oder mehrere Anlageprodukte vor, die in Investmentfonds oder OGA (Organismen für gemeinsame Anlagen) anlegen, die generell einen Anlagemix aus Aktien und Anleihen aufweisen. Je höher der Anteil an Aktien, desto höher ist das spekulative Risiko. Wie bereits erwähnt, unterliegt die Anlagepolitik dieser Produkte je nach Alter des Zeichners keinen bestimmten absoluten Obergrenzen im Hinblick auf Aktienanlagen mehr.

Was ist das Richtige?

Das ist eine Frage, die wir nicht beantworten können. Dies hängt von Ihnen ab – von Ihren Vorhaben, Ihrem Anlegerprofil usw.

Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, sollten Sie sich mit Ihrem Kundenbetreuer in Verbindung setzen. Damit dieser Ihre Fragen beantworten darf, muss er als Versicherungsuntermakler zugelassen sein. Beachten Sie jedoch, dass Sie das Risiko Ihrer Anlagen allein tragen. Je jünger Sie sind, desto mehr wird Ihr angesparter Betrag nachhaltig wachsen und desto weniger ist er durch die Folgen vorübergehender Kursschwankungen gefährdet. Ein Markteinbruch wenige Wochen vor dem Laufzeitende Ihres Vertrags könnte sich jedoch verheerend auswirken.

Die Vergangenheit zeigt deutlich, dass mit einem dynamischeren Ansatz auf lange Sicht merklich höhere Renditen erzielt werden als mit einem konservativen Ansatz. Denken Sie jedoch daran, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit kein zwingender Hinweis auf die künftige Wertentwicklung ist. Weitere Informationen über die Regelungen zur Altersvorsorge (Artikel 111 bis L.I.R.) können Sie dem Rundschreiben der Steuerbehörde vom 27. April 2022 entnehmen. Behalten Sie stets in Erinnerung, dass diese Informationen immer in Abhängigkeit von Ihrer individuellen Situation auszulegen sind und sich in Abhängigkeit von den gesetzlichen Bestimmungen ändern können.