Die Rolle von Trusts bei der Vermögensplanung ändert sich
Trusts gelten seit jeher als steuerlich vorteilhafte Möglichkeit, um Vermögen zwischen verschiedenen Generationen zu übertragen. Staatliche Entscheidungsträger und Steuerbehörden in ganz Europa ergreifen jedoch zunehmend Maßnahmen, um zu verhindern, dass Trusts als Mittel zur Steuervermeidung genutzt werden. Dennoch spielen sie nach wie vor eine wichtige Rolle bei der Vermögensplanung, vor allem für die Regelung der Nachfolge, den Vermögenserhalt und Zuwendungen für karitative Zwecke.
Moderne Familienstrukturen sind häufig komplex. Möglicherweise gibt es Stiefkinder und Halbgeschwister in verschiedenen Ländern oder Kontinenten. Auch die einzelnen Familienmitglieder können unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse haben. Daher ist es häufig nicht sinnvoll, auf Testamente oder erbrechtliche Regelungen einzelner Länder zu setzen, wenn es um die Aufteilung eines komplexen Nachlasses geht, der Immobilien, Anlagen und Geschäftsvermögen umfassen kann. Trusts sind eines von vielen Instrumenten, die zur Lösung dieses Problems beitragen können.
Sie stammen aus den Common-Law-Systemen, die im Vereinigten Königreich, den USA und vielen anderen angelsächsischen Ländern gelten, und nicht aus dem in Luxemburg und seinen Nachbarländern wie Frankreich (von dem das Großherzogtum einen Großteil seiner Rechtsprechung übernommen hat) herrschenden Zivilrecht. Der Rang des Großherzogtums als internationaler Finanzplatz und vor allem als Vermögensverwaltungszentrum hat jedoch dazu geführt, dass das Land einige Konzepte und Strukturen aus dem Common Law übernommen oder zumindest anerkannt hat, unter anderem Limited Partnerships (Kommanditgesellschaften nach angelsächsischem Recht). Bei Trusts ist die Sachlage komplizierter.
Fortlaufende Streitigkeiten über Vermögenswerte
Bei Trusts hat der Treugeber – die Person, die den Trust errichtet – zu Beginn und in einigen Fällen auch dauerhaft die Kontrolle über das Vermögen. Der Treugeber entscheidet, wer welche vom Trust gehaltenen Vermögenswerte erhalten soll und zu welchem Zeitpunkt dies geschehen soll. Er sollte in der Lage sein, die Persönlichkeit der Beteiligten einzuschätzen und festzulegen, wann bestimmte Erben in den Besitz des Treuhandvermögens gelangen sollten.
Ein Trust kann einzelnen Personen das Recht auf Erträge aus einem Vermögenswert einräumen, anstatt ihnen das Eigentum daran zu übertragen. Zum Beispiel kann ein Vermögensportfolio einem Kind vermacht werden, während der überlebende Elternteil ein lebenslanges Recht erhält. Trusts sind unter Umständen auch ein gutes Mittel, um langwierige Erbstreitigkeiten um das Vermögen von vornherein zu vermeiden und die Absichten des Treugebers klar zum Ausdruck zu bringen.
Sie können auch eine Schutzfunktion haben. Im Extremfall bezieht sich diese vielleicht auf Probleme, die aus der politischen Instabilität von Ländern resultieren, doch Trusts können auch vor Vermögensverlusten bei einem Auseinanderbrechen der Familie schützen. Möglicherweise möchte der Treugeber verhindern, dass bei einer Scheidung ein beträchtlicher Teil des Vermögens dem Gatten bzw. der Gattin eines Kindes zufällt.
Ein weiterer Zweck von Trusts sind karitative Zuwendungen, denn der Treugeber kann einen Geldbetrag oder Vermögenswerte in den Trust einbringen und den Treuhändern Anweisungen erteilen, wie dieses Kapital für bestimmte Zwecke oder an bestimmte Organisationen zu verteilen ist.
Die steuerlichen Vorteile von Trusts zur Vermeidung von Erbschaftsteuern sind in den letzten Jahren zwar weniger geworden, doch da sich mit ihnen bestimmen lässt, wann und wie der Nachlass einer Person verteilt wird, können sie noch immer dazu beitragen, den Umgang mit Steuerverbindlichkeiten zu vereinfachen, statt sie zu vermeiden.
Die steuerlichen Vorteile von Trusts zur Vermeidung von Erbschaftsteuern sind in den letzten Jahren zwar weniger geworden, doch da sich mit ihnen bestimmen lässt, wann und wie der Nachlass einer Person verteilt wird, können sie noch immer dazu beitragen, den Umgang mit Steuerverbindlichkeiten zu vereinfachen, statt sie zu vermeiden. Dies gilt vor allem für die Erbschaftsteuer, wenngleich die Vorteile vom Land des Treugebers und der Begünstigten abhängen. Um die richtige Strategie zu wählen, ist die Unterstützung eines qualifizierten Steuerberaters erforderlich. Allerdings dürfen Trusts selbstverständlich nicht zur Umgehung der in Luxemburg und anderen Ländern geltenden Pflichtteilsregelungen genutzt werden.
Funktionsweise eines Trusts
Der Treugeber stellt das Kapital für den Trust zur Verfügung und entscheidet, wer zu welchem Zeitpunkt und auf welche Weise davon profitieren soll. Nach der Errichtung des Trusts hat er sein Vermögen jedoch abgegeben und keinen Anspruch mehr darauf. Die Verantwortung dafür, wie das Geld verwendet oder ausgeschüttet wird, liegt dann bei den Treuhändern, die den Trust entsprechend dem vom Treugeber aufgesetzten Treuhandvertrag verwalten müssen. Andere Personen, an erster Stelle die Begünstigten, können die Verwaltung des Trusts durch die Treuhänder anfechten, wenn sie der Meinung sind, dass diese sich nicht an die Anweisungen im Treuhandvertrag halten.
Die Begünstigten werden ebenfalls im Treuhandvertrag genannt oder festgelegt. Ein wesentlicher Aspekt hierbei ist, dass es sie noch gar nicht geben muss. So ist es möglich, den ungeborenen Kindern bestehender Begünstigter Kapital zuzuweisen. Im Laufe der Geschichte haben unzählige wohlhabende Menschen auf Trusts zurückgegriffen, um ihre missratenen Kinder zugunsten zukünftiger Enkel zu umgehen. Auf Wunsch kann der Treugeber auch neue Begünstigte in den Vertrag aufnehmen.
Aus Verwaltungssicht ist die Errichtung eines Trusts nicht komplizierter als die Gründung eines Unternehmens. Der Treugeber muss den Trust mit Vermögenswerten in Geld- oder anderer Form ausstatten. Die Identität des Treugebers, der Begünstigten und der Treuhänder muss von Beginn an eingetragen sein. Damit keine Verwechslungsgefahr mit einer anderen juristischen Person oder einem anderen Trust besteht, muss der Trust einen bestimmten Namen haben. Auch die Laufzeit des Trusts – die bis zu 100 Jahre betragen kann – ist bei seiner Errichtung festzuhalten.
Streng genommen gibt es das Konzept eines Trusts im luxemburgischen Recht eigentlich nicht, doch es erkennt eine sehr ähnliche, als „Fiducie“ bezeichnete Struktur an – einen Treuhandvertrag. Wenn ein ausländischer Trust Vermögenswerte im Namen einer in Luxemburg wohnhaften natürlichen Person besitzt, werden die Erlöse für steuerliche Zwecke daher einfach dieser natürlichen Person zugerechnet. Für bestimmte diskretionäre und unwiderrufliche Trusts gelten unter Umständen andere Steuervorschriften, aber das ist ein komplexes Themenfeld, das fachliche Beratung erfordert.
Trusts spielen nach wie vor eine wichtige Rolle bei der Vermögensplanung, indem sie die Verwaltung komplexer Nachlässe erleichtern und gewährleisten, dass die richtigen Personen zum passenden Zeitpunkt die ihnen zugedachten Vermögenswerte erhalten. Doch für den Umgang mit rechtlichen und steuerlichen Fragen ist fundiertes Fachwissen entscheidend, vor allem in Ländern mit Zivilrecht wie Luxemburg.
Trusts in Luxemburg
Das luxemburgische Recht gestattet die Errichtung internationaler Trusts, wodurch es ausländischen Staatsbürgern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Großherzogtum haben, ermöglicht wird, dort Trusts zu gründen. Dazu müssen weder der Treugeber noch die Begünstigten oder die Treuhänder Einwohner von Luxemburg sein. Die Vermögenswerte im Trust können sich an einem beliebigen Ort weltweit befinden.
Das luxemburgische Parlament verabschiedete im Juli 2020 ein Gesetz, das die Einrichtung eines Registers für Treuhänder und Trusts vorsieht. Es ist Teil eines aufgrund von EU-Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche erforderlichen Maßnahmenpakets. Aufgrund dieses Gesetzes müssen nun alle Trusts registriert werden, und die Treuhänder sind verpflichtet, genaue Aufzeichnungen über ihre Begünstigten zu führen. Dadurch entstehen neue Verwaltungspflichten, die größtenteils den Treuhändern zufallen. Luxemburgische Unternehmen, die als Treuhänder fungieren, müssen von der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde, der CSSF, zugelassen sein.
Auch wenn der Trust aus dem Common Law in Luxemburg nicht existiert, können einige Strukturen auf die gleiche Weise genutzt werden. Am beliebtesten sind Strukturen für das Familienvermögen, die in der Regel die Rechtsform einer speziellen Kommanditgesellschaft haben. Wie in angelsächsischen Ländern stattet der Begründer der Struktur diese mit Kapital oder Vermögenswerten aus und legt fest, wie sie verwaltet und verwendet wird.
Trusts können einzelnen Personen das Recht auf Erträge aus einem Vermögenswert einräumen, anstatt ihnen das Eigentum daran zu übertragen. Trusts sind unter Umständen auch ein gutes Mittel, um langwierige Erbstreitigkeiten um das Vermögen von vornherein zu vermeiden und die Absichten des Treugebers klar zum Ausdruck zu bringen.