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März 28, 2024

Die Rolle von Trusts bei der Vermögensplanung ändert sich

  Gesammelt von myLIFE team myWEALTH Mai 30, 2022 1379

Trusts gelten seit jeher als steuerlich vorteilhafte Möglichkeit zur Vermögensübertragung zwischen verschiedenen Generationen. Staatliche Entscheidungsträger und Steuerbehörden in ganz Europa ergreifen jedoch zunehmend Maßnahmen, um zu verhindern, dass Trusts zur Steuervermeidung eingesetzt werden. Dennoch kommt ihnen nach wie vor eine wichtige Rolle bei der Vermögensplanung zu. Heute werden sie allerdings eher zur Regelung der Nachfolge, zur Erhaltung des Vermögens und für karitative Zuwendungen genutzt.

Das moderne Familienleben ist häufig komplex. Zu einer Familie können Stiefkinder oder Halbgeschwister gehören, die Familienmitglieder können über mehrere Länder oder Kontinente verstreut sein und unterschiedliche Bedürfnisse haben. Daher ist es häufig nicht sinnvoll, auf Testamente oder erbrechtliche Regelungen einzelner Länder zu setzen, wenn es um die Aufteilung eines komplexen Nachlasses geht, der Immobilien, Anlagen und Geschäftsvermögen umfassen kann. Trusts gehören zu den Instrumenten, mit denen sich dieses Problem lösen lässt.

Sie stammen aus den Common-Law-Systemen, die in vielen angelsächsischen Ländern üblich sind, und nicht aus dem in Luxemburg und seinen Nachbarländern wie Frankreich (von dem das Großherzogtum einen Großteil seiner Rechtsprechung übernommen hat) herrschenden Zivilrechts. Luxemburgs Rang als internationaler Finanzplatz und vor allem als Vermögensverwaltungszentrum hat jedoch dazu geführt, dass das Land einige Konzepte und Strukturen aus dem Common Law übernommen hat oder zumindest anerkennt, unter anderem Limited Partnerships (Kommanditgesellschaften nach angelsächsischem Recht). Bei Trusts ist die Sachlage komplizierter.

Fortlaufende Streitigkeiten über Vermögenswerte

Bei Trusts hat der Treugeber – die Person, die den Trust errichtet – zu Beginn und in einigen Fällen auch dauerhaft die Kontrolle über das Vermögen. Der Treugeber entscheidet, wer welche vom Trust gehaltenen Vermögenswerte erhalten soll und zu welchem Zeitpunkt dies geschehen soll. Er sollte in der Lage sein, die Persönlichkeit der Beteiligten einzuschätzen und festzulegen, wann bestimmte Erben ihr Erbe antreten sollten.

Er kann einzelnen Personen das Recht auf Erträge aus einem Vermögenswert einräumen, anstatt ihnen das Eigentum daran zu übertragen. Trusts sind unter Umständen eine gute Möglichkeit, um Erben von langwierigen Streitigkeiten um das Vermögen abzuhalten und die Absichten des Treugebers klar zum Ausdruck zu bringen.

Sie können auch eine Schutzfunktion haben. Im Extremfall bezieht sich diese vielleicht auf Probleme, die aus der politischen Instabilität von Ländern resultieren, doch Trusts können auch vor Vermögensverlusten bei einem Auseinanderbrechen der Familie schützen. Möglicherweise möchte der Treugeber verhindern, dass bei einer Scheidung ein beträchtlicher Teil des Vermögens dem Gatten bzw. der Gattin eines Kindes zufällt.

Ein weiterer Anwendungsbereich für Trusts sind karitative Zuwendungen, denn der Treugeber kann einen Geldbetrag oder Vermögenswerte in den Trust einbringen und den Treuhändern Anweisungen erteilen, wie dieses Kapital für bestimmte Zwecke oder an bestimmte Organisationen zu verteilen ist.

Die steuerlichen Vorteile von Trusts mögen abgenommen haben, doch sie können noch immer dazu beitragen, Steuerverbindlichkeiten zu managen – anstatt sie zu umgehen.

Die steuerlichen Vorteile von Trusts mögen abgenommen haben, doch da sich mit ihnen steuern lässt, wann und wie der Nachlass verteilt wird, können noch immer dazu beitragen, Steuerverbindlichkeiten zu managen – anstatt sie zu umgehen. Von besonderem Nutzen können sie sein, wenn es um den Umgang mit der Erbschaftsteuer geht. Hierbei hängen die Vorteile jedoch von der Gerichtsbarkeit des Treugebers und der Begünstigten ab, und die Wahl des richtigen Ansatzes erfordert Unterstützung durch einen qualifizierten Steuerberater. Trusts dürfen allerdings nicht zur Umgehung der in Luxemburg und anderen Ländern geltenden Pflichtteilsregelungen genutzt werden.

Funktionsweise eines Trusts

Der Treugeber stellt das Kapital für den Trust zur Verfügung und entscheidet, wer zu welchem Zeitpunkt und auf welche Weise davon profitieren soll. Nach der Errichtung des Trusts hat er jedoch keinen Anspruch mehr auf das darin enthaltene Vermögen. Die Verantwortung für die Ausschüttung des Geldes liegt dann bei den Treuhändern, die den Trust entsprechend dem vom Treugeber aufgesetzten Treuhandvertrag verwalten müssen. Andere Personen, an erster Stelle die Begünstigten, können die Verwaltung des Trusts durch die Treuhänder anfechten, wenn sie der Meinung sind, dass diese sich nicht an die Anweisungen im Treuhandvertrag halten.

Die Begünstigten werden ebenfalls im Treuhandvertrag genannt oder festgelegt. Ein wesentlicher Aspekt hierbei ist, dass es sie noch gar nicht geben muss. So ist es möglich, den ungeborenen Kindern bestehender Begünstigter Kapital zuzuweisen. Im Laufe der Geschichte haben unzählige wohlhabende Menschen auf Trusts zurückgegriffen, um ihre missratenen Kinder zugunsten noch nicht geborener Enkel zu umgehen. Bei Bedarf kann der Treugeber auch neue Begünstigte in den Vertrag aufnehmen.

Aus Verwaltungssicht ist die Errichtung eines Trusts nicht komplizierter als die Gründung eines Unternehmens. Der Treugeber muss den Trust mit einem bestimmten Vermögen in Form von Geld oder anderen Vermögenswerten ausstatten. Die Namen des Treugebers, der Begünstigten und der Treuhänder müssen von Beginn an eingetragen sein. Damit keine Verwechslungsgefahr mit einer anderen juristischen Person oder einem anderen Trust besteht, muss der Trust einen bestimmten Namen haben. Auch die Laufzeit des Trusts – die bis zu 100 Jahre betragen kann – ist bei seiner Errichtung festzulegen.

In Luxemburg ist die Errichtung internationaler Trusts gestattet, der Trust an sich existiert jedoch nicht. Es ist jedoch möglich, ähnliche Strukturen wie spezielle Kommanditgesellschaften, Lebensversicherungsverträge oder Privatstiftungen einzusetzen.

Streng genommen gibt es das Konzept eines Trusts im luxemburgischen Recht eigentlich nicht, doch es erkennt eine sehr ähnliche, als „Fiducie“ bezeichnete Struktur an – einen Treuhandvertrag. Wenn ein ausländischer Trust Vermögenswerte im Namen einer in Luxemburg wohnhaften natürlichen Person besitzt, werden die Erlöse für steuerliche Zwecke daher einfach dieser natürlichen Person zugerechnet. Für bestimmte diskretionäre und unwiderrufliche Trusts gelten unter Umständen andere Steuervorschriften, aber das ist ein komplexes Themenfeld, das fachliche Beratung erfordert.

Trusts spielen nach wie vor eine wichtige Rolle bei der Vermögensplanung, denn sie helfen bei der Verwaltung komplexer Nachlässe und gewährleisten, dass die richtigen Personen zum vorgesehenen Zeitpunkt die ihnen zugedachten Vermögenswerte erhalten. Doch zur Bewältigung der rechtlichen und steuerlichen Fragen braucht es fundiertes Fachwissen, vor allem in Ländern mit Zivilrecht wie Luxemburg.

Das luxemburgische Recht gestattet die Errichtung internationaler Trusts, wodurch es ausländischen Staatsbürgern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Großherzogtum haben, ermöglicht wird, dort Trusts zu gründen. Dazu müssen weder der Treugeber noch die Begünstigten oder die Treuhänder Einwohner von Luxemburg sein. Die Vermögenswerte im Trust können sich an einem beliebigen Ort weltweit befinden.

Verwaltungstechnische und rechtliche Aspekte

Das luxemburgische Parlament verabschiedete im Juli 2020 ein Gesetz, das die Einrichtung eines Registers für Treuhänder und Trusts vorsieht. Es ist Teil eines aufgrund von EU-Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche erforderlichen Maßnahmenpakets. Aufgrund dieses Gesetzes müssen nun alle Trusts registriert werden, und die Treuhänder sind verpflichtet, genaue Aufzeichnungen über ihre Begünstigten zu führen. Dadurch entstehen neue Verwaltungspflichten, die größtenteils den Treuhändern zufallen. Luxemburgische Unternehmen, die als Treuhänder fungieren, müssen von der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde, der CSSF, zugelassen sein.

Arten von Trusts in Luxemburg

Auch wenn der Trust aus dem Common Law in Luxemburg nicht existiert, können einige Strukturen auf die gleiche Weise genutzt werden. Am beliebtesten sind Strukturen für das Familienvermögen, die in der Regel die Rechtsform einer speziellen Kommanditgesellschaft haben. Wie in angelsächsischen Ländern stattet der „Treugeber“ die Struktur mit Kapital oder Vermögenswerten aus und legt deren Verwendung fest. Die Verwaltung des Vermögens wird von einer vertrauenswürdigen Person übernommen, die es entsprechend dem Willen des „Treugebers“ verteilt bzw. verwaltet. Weitere Strukturierungsmöglichkeiten umfassen Privatstiftungen und privat platzierte Lebensversicherungsverträge.

Trusts können einzelnen Personen das Recht auf Erträge aus einem Vermögenswert einräumen, anstatt ihnen das Eigentum daran zu übertragen. Des Weiteren können sie dazu beitragen, Erben von langwierigen Streitigkeiten um das Vermögen abzuhalten und Vermögensverluste bei einem Auseinanderbrechen der Familie zu verhindern.