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Dezember 10, 2024

Einrichtung und Dekoration einer Mietwohnung

  Gesammelt von myLIFE team myHOME April 30, 2019 3738

Die Einrichtung und die Deko Ihrer Wohnung sind ein Spiegel Ihrer Persönlichkeit und sorgen dafür, dass Sie sich zu Hause fühlen. Als Mieter sind Sie streng genommen jedoch nicht in den eigenen vier Wänden, und Sie können daher nicht alle Wünsche einfach umsetzen. Darf man die Wände einer Mietwohnung in einer anderen Farbe streichen? Kann der Vermieter die Kaution einbehalten, bloß weil man drei Nägel in die Wand geschlagen hat? myLIFE hat sich diesen Fragen gewidmet und alles Wissenswerte für Sie zusammengefasst.

Die Theorie und das Gesetz

Theoretisch betrachtet ist die Situation erschreckend einfach: Alle dauerhaften Änderungen durch die Einrichtung und Dekoration Ihrer Mietwohnung sowie Reparaturarbeiten dürften den im Übergabeprotokoll beschriebenen ursprünglichen Zustand der Immobilie verändern. Sofern in Ihrem Mietvertrag jedoch nichts anderes festgehalten ist, muss der Zustand der Wohnung beim Auszug, abgesehen von normalen Nutzungsspuren, ihrem Zustand beim Einzug entsprechen.

Nehmen wir an, Ihre Lieblingsfarbe ist Pastellrosa und Sie möchten die weißen Wände Ihrer kleinen Mietwohnung in Mersch in dieser Farbe streichen. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden (es sei denn, in Ihrem Mietvertrag wird dies untersagt; in diesem Fall würde es sich um eine Vertragsverletzung handeln). Allerdings kann der Vermieter von Ihnen verlangen, dass Sie die Wände beim Auszug wieder weiß streichen. Wenn beim Einzug ein von Ihnen und dem Vermieter unterzeichnetes Übergabeprotokoll erstellt wurde, darf der Vermieter erwarten, dass die Wohnung beim Auszug in dem Zustand ist, in dem sie sich beim Einzug befand.

Mit anderen Worten: Sie sind für alle Veränderungen, die nicht im Mietvertrag vorgesehen sind, verantwortlich und müssen diese beim Auszug rückgängig machen. Man sollte daher beim Einzug den Mietvertrag genau lesen (und auch das Übergabeprotokoll exakt ausfüllen). Der Vertrag kann Klauseln enthalten, die genau festlegen, welche Änderungen Sie vornehmen dürfen und welche nicht.

In der Praxis besteht natürlich ein Unterschied zwischen einem Nagel in der Wand und einer eingerissenen Wand zwischen Ess- und Wohnzimmer. Und zwar aus gutem Grund, denn Schäden, die durch normale Nutzung, Abnutzung oder Baufälligkeit entstehen, gelten nicht als Mietschäden. Angesprochen werden diese Punkte, wenn das Übergabeprotokoll beim Auszug erstellt wird und die Rückzahlung der Mietkaution ansteht. Dabei kann es durchaus zu heftigen Diskussionen kommen.

Wenden Sie sich stets an den Vermieter oder den Wohnungsverwalter, bevor Sie irgendwelche Änderungen vornehmen. Dies gilt vor allem, wenn der Mietvertrag keine genauen Angaben hierzu enthält.

Um Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten Sie sich stets an den Vermieter oder den Wohnungsverwalter wenden, bevor Sie irgendwelche Änderungen vornehmen. Dies gilt vor allem, wenn der Mietvertrag keine genauen Angaben hierzu enthält. Bitten Sie Ihren Vermieter um eine schriftliche Bestätigung – auch dann, wenn Sie sich gut mit ihm verstehen. Diese Regeln gelten nur für Veränderungen, die Sie zur persönlichen Gestaltung der Wohnung vornehmen, nicht für Arbeiten, die zum Schutz der Gesundheit der Bewohner erforderlich sind.

Tipps

Nachdem Sie den Vermieter informiert und seine Zustimmung erhalten haben, können Sie damit beginnen, Ihr Vorhaben umzusetzen. Aber rufen Sie Ihren Vermieter nicht an, nur weil Sie eine Postkarte von Tante Hilde an die Wand heften oder hinter einer Kommode Staub wischen möchten. Überlegen Sie zunächst, was Sie genau verändern möchten, und bitten Sie den Vermieter erst dann um seine Zustimmung.

Seien Sie wie gesagt vorsichtig und fragen Sie sich, ob eine Veränderung rückgängig gemacht werden kann, bevor sie diese umsetzen.

Wählen Sie zum Beispiel für ein Poster eine Befestigungsmöglichkeit, die keine Schäden an der Wand hinterlässt. Das heißt, bei Tapeten sollten Sie keinen Tesafilm verwenden, sondern lieber dünne Nägel. Denn ein kleines Loch ist einfacher zu kaschieren als eine stellenweise abgerissene Tapete.

Dasselbe gilt für Aufkleber und Handtuchhalter, die an die Wand geklebt werden. Diese dürften beim Auszug nicht leicht zu entfernen sein und können an der Wand, an der sie befestigt waren, Schäden hinterlassen. Bevorzugen Sie Alternativen mit Saugnäpfen oder Teleskopstangen, bei denen das Risiko für Beschädigungen geringer ist. Besuchen Sie einfach einmal spezielle Webseiten für Deko-Vorschläge, die ohne Löcher in der Wand auskommen.

Bei einer möblierten Wohnung können Sie die Anordnung der Einrichtungsgegenstände im Prinzip nach Ihren Wünschen ändern – es sei denn, der Vermieter hat Ihnen dies ausdrücklich untersagt. Fragen Sie einfach Ihren Vermieter, wenn Sie sich unsicher sind. Rücken Sie die Möbel beim Auszug wieder an ihre ursprüngliche Stelle. Machen Sie sicherheitshalber Fotos, bevor Sie die Anordnung der Möbel in einem Zimmer komplett verändern.

Achten Sie beim Verschieben der Möbel auch darauf, nicht den Boden zu beschädigen. Verwenden Sie Filzgleiter, wenn Sie die Einrichtung Ihrer Wohnung regelmäßig ändern. Damit lassen sich Möbelstücke leichter verschieben.

Nützliche Adressen

Nach diesen praktischen Aspekten, möchten wir uns nun den Möbeln und der Dekoration zuwenden. Denn myLIFE hat für seine Leser stets einige Ratschläge oder Tipps parat, mit denen man Geld sparen kann. Für die Deko oder die Einrichtung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung gibt es in Luxemburg mehrere interessante Adressen.

Auf troc.com finden Sie gebrauchte Möbel, Elektrogeräte sowie alles für Babys und Kleinkinder. Ein Großteil der Artikel ist auf der Website einsehbar, Sie können also von zu Hause aus nach interessanten Angeboten suchen. Die Preise sind in der Regel sehr günstig.

Wenn Sie nach Möbeln suchen oder Ihre alten Möbel loswerden möchten, können Sie sich an den gemeinnützigen Verein Nei Aarbecht des Comité national de défense sociale wenden, der die gesellschaftliche Wiedereingliederung unterstützt.

Sie benötigen Hilfe bei der Reparatur der Toilettenspülung oder der Instandsetzung der Elektrik, oder Sie trauen sich nicht, eine Bohrmaschine zu benutzen? Bevor Sie unnötige Risiken eingehen und Ihre Mietwohnung beschädigen, sollten Sie sich lieber an einen Fachmann wenden. Denken Sie auch in diesem Fall daran, zuerst den Vermieter oder den Verwalter zu informieren. Denn der Vermieter hat ebenfalls Pflichten und muss vor allem Schäden reparieren, die nicht auf die Vermietung zurückzuführen sind.

Nägel, Bohrmaschinen und andere Heimwerkerartikel finden Sie in den zahlreichen Baumärkten in Luxemburg.

Beachten Sie im Hinblick auf die Deko und die Einrichtung Ihrer Mietwohnung stets die Regel „vorher war es besser“. Mit anderen Worten: Gehen Sie davon aus, dass der Vermieter nicht den gleichen Geschmack hat wie Sie und die Wohnung am Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückerhalten möchte, in dem sie sich beim Einzug befand. Wenn Sie das berücksichtigen, dürften Sie beim Auszug keine bösen finanziellen Überraschungen erleben. Für alles andere können Sie Ihrem inneren Dekorateur freien Lauf lassen.