Erstes Gehalt? Brutto ist nicht gleich netto!
Céline hat ihren ersten Job gefunden und ist ganz stolz, als sie einen Monat später ihre erste Gehaltsabrechnung in der Hand hält. Doch dann kommt der Schock: Der Betrag, der auf ihr Konto überwiesen wurde, ist viel kleiner als von ihr erwartet. Anscheinend handelt es sich dabei nicht um das, was sie verdient hat (ihr Bruttogehalt), sondern um das, was nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsabgaben übrig bleibt (Nettogehalt). Wir erklären, warum das so ist.
Die 23-jährige Céline ist ein kinderloser, dynamischer Single und Grafikerin mit Leib und Seele. Daher hatte es sie unglaublich gefreut, als sie in einer bekannten Werbeagentur, die nur unweit von ihrem Zuhause in der Hauptstadt entfernt liegt, eine Stelle als Grafikdesignerin gefunden hat. Und die Freude war umso größer, als sie ein Anfangsgehalt von 3.300EUR/Monat ausgehandelt hatte, das sich nach einem Jahr Probezeit erhöhen sollte. In Gedanken feierte sie schon eine Party und ging mit den Freundinnen shoppen … bis sie schließlich ihr erstes Gehalt gezahlt bekam: 2.683,25EUR netto. Das hat sie eiskalt erwischt. Und die Differenz wird auch durch die nächste Indexerhöhung nicht ausgeglichen. Céline ist klar, dass sie sich ihr Geld nun doch viel genauer einteilen muss. Aber zuerst einmal will sie genau wissen, wie ihr Nettogehalt zustande kommt.
Das Nettogehalt ist das Bruttogehalt nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, der (an der Quelle eingezogenen) Steuern und des Pflegeversicherungsbeitrags.
Brutto ist nicht gleich netto!
Wenn in Luxemburg beim Einstellungsgespräch oder bei Tarifverhandlungen über das Gehalt gesprochen wird, dann ist in der Regel das Bruttogehalt gemeint. Bei diesem handelt es sich kurz gesagt um einen Betrag in Euro, der zwölfmal im Jahr ausgezahlt wird. Dieser Betrag enthält a priori weder mögliche Prämien, Gratifikationen oder zusätzliche Monatsgehälter, die vom Arbeitgeber gezahlt werden können. Aber überprüfen Sie diesen Punkt bitte in Ihrem Arbeitsvertrag, bevor Sie ihn unterschreiben.
Céline war in unserem Fall deswegen so schockiert, weil das Bruttogehalt letztlich nicht der Betrag ist, der ihr tatsächlich jeden Monat zur Verfügung steht. Stattdessen hat sie lediglich das Nettogehalt zur Verfügung, d.h. das Bruttogehalt nach Abzug der Sozialbeiträge, der (an der Quelle eingezogenen) Steuern und des Pflegeversicherungsbeitrags. Dies kann Céline auf ihrer Gehaltsabrechnung nachlesen. Kurz zusammengefasst gilt in etwa Folgendes, wobei etwaige Abzüge, Befreiungen oder Steuergutschriften nicht berücksichtigt sind:
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- Bruttogehalt – Sozialversicherungsbeiträge = „Halbnettogehalt“
- „Halbnettogehalt“ – (Steuern + Pflegeversicherungsbeitrag) = Nettogehalt
Nachdem sie alles mit einem Online-Gehaltsrechner durchgerechnet hat, ist Céline klar, an welcher Stelle ihr der Irrtum unterlaufen ist. Allerdings fragt sie sich immer noch, warum die Sozialversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge so viel ausmachen. Jeden Monat zahlt sie insgesamt ungefähr 350 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen – über 12% ihres Bruttogehalts! Wenn man die Steuern hinzurechnet, kommt man auf eine Differenz von über 20% zwischen Brutto- und Nettogehalt. Das ist ganz schön viel!
Sozialversicherungsbeiträge: der Preis der Solidarität
Die Sozialversicherungsbeiträge, die Céline jeden Monat zahlt, dienen zur Finanzierung der sozialen Sicherheit des Landes, deren Ziel gemäß dem offiziellen Portal des Großherzogtums Luxemburg darin besteht, „jede Person in ausreichender Weise vor bestimmten möglichen Ereignissen zu schützen, die geeignet sind, die Ausübung ihrer Tätigkeit einzuschränken oder unmöglich zu machen, ihr zusätzliche Belastungen aufzubürden oder sie in die Bedürftigkeit abgleiten zu lassen oder unselbstständig werden zu lassen, wenn der Ehepartner stirbt“.
Krankheit oder Invalidität, Arbeitslosigkeit nach einem Jobverlust, Mutterschaftsurlaub und unterhaltspflichtige Kinder oder die Pensionierung sind alles Situationen, in denen der Staat eingreifen kann, weil Céline, wie viele andere auch, folgende Sozialversicherungsbeiträge zahlt:
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- 8,00% des Bruttogehalts für die Rentenversicherung
- 3,05% des Bruttogehalts für die Krankenversicherung
- 1,40% des Bruttogehalts für den Pflegeversicherungsbeitrag1
Ist das viel? Diese Frage werden wir zwar nicht beantworten, man kann aber mit aller Vorsicht sagen, dass diese Beträge auf lange Sicht womöglich steigen müssen, wenn Luxemburg bei den Sozialversicherungsleistungen das derzeitige Niveau halten will. Da die Zahl der Beitragsempfänger im Verhältnis zu den Beitragszahlern steigt, ist nach Ansicht von Spezialisten der Fortbestand der aktuellen Finanzierungsweise in Gefahr. Dies ist einer der Gründe, warum die luxemburgische Regierung den Bürgern des Landes steuerliche Anreize bietet, wenn sie eine private Altersvorsorge abschließen.
An der Quelle eingezogene Steuern
Die Steuern, die Céline zahlt, dienen zur Finanzierung von staatlichen Ausgaben wie z.B. für Bildung, Sicherheit, Verteidigung, Kultur, Infrastruktur, Unterhalt des öffentlichen Raums usw.
In Luxemburg werden die Steuern direkt an der Quelle eingezogen. Das bedeutet, dass man nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung einzureichen, solange bestimmte Kriterien erfüllt sind, die bereits von myLIFE thematisiert wurden. Alle Arbeitnehmer müssen Steuern zahlen, damit diese Ausgaben finanziert werden können. Daher sind alle Arbeitnehmer steuerpflichtig. Allerdings zahlt nicht jeder den gleichen Steuersatz. Denn für die Beteiligung an den Staatsausgaben gilt der Grundsatz der „Steuergerechtigkeit“, nicht der „Steuergleichheit“. Konkret bedeutet das, dass ein Steuerzahler, der mehr verdient, auch entsprechend mehr bezahlt als jemand, der weniger verdient.
In Luxemburg hängt der angewandte Steuersatz nicht nur von Ihrem Einkommen ab, sondern auch von Ihrer familiären Situation, die ausschlaggebend für Ihre Steuerklasse ist. Es gibt drei Steuerklassen: Klasse 1, 1a und 2. Als kinderloser Single ist Céline in der Klasse 1, der Klasse mit der höchsten Besteuerung.
Céline hat jetzt immerhin alles verstanden und ist entschlossen, sich in ihrem Job nicht nur zu bewähren, sondern sich so ins Zeug zu legen, dass sie in einem Jahr eine Gehaltserhöhung erhält. Das zumindest ist klar!
1 Die Bemessungsgrundlage für den Pflegeversicherungsbetrag ist das Bruttogehalt nach Abzug eines Freibetrages von einem Viertel des Mindestlohnes eines ungelernten Arbeiters von mindestens 18 Jahren. Dieser Freibetrag wird außerdem im Verhältnis zur angegebenen Stundenzahl gegenüber 173 Stunden berechnet, wenn die Arbeitsdauer im Dienste eines Arbeitgebers weniger als 150 Stunden pro Kalendermonat beträgt.