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Dezember 22, 2024

Fahrzeugleasing: operatives Leasing oder Finanzierungsleasing?

  Gesammelt von myLIFE team me&myFAMILY August 9, 2019 7178

Sie haben die Möglichkeit ein Auto zu leasen, wissen aber nicht, welche Lösung für Sie am besten geeignet ist? Wodurch zeichnen sich operatives Leasing und Finanzierungsleasing aus? Das myLIFE-Team hat sich mit Experten getroffen, um diese Fragen zu beantworten.

Sachleistungen (Essengutscheine, Dienstwagen, Beiträge zu einer zusätzlichen Altersvorsorge usw.) sind in Luxemburg bei zahlreichen Unternehmen Teil der Vergütung. Im Jahr 2018* erhielten 26% der Angestellten mit Wohnsitz in Luxemburg Sachleistungen, und 8% davon konnten einen Dienstwagen zu privaten Zwecken nutzen. Ein Dienstwagen war dabei im Übrigen die am weitesten verbreitete Sachleistung für Führungskräfte und Geschäftsführer im Großherzogtum Luxemburg.

Jedes Unternehmen legt selbst fest, wie Dienstwagen finanziert werden. Der Geschäftsführer kann sich je nach seinen Zielen und seiner Personalpolitik (berechtigte Mitarbeiterkategorien, Zuteilungsbedingungen usw.) für operatives Leasing und/oder Finanzierungsleasing entscheiden.

Doch worin liegt genau der Unterschied zwischen diesen beiden Leasingformen? Ein differenzierter Blick ermöglicht ein besseres Verständnis der wichtigsten Merkmale dieser beiden Finanzierungsmöglichkeiten.

Operatives Leasing

Beim operativen Leasing handelt es sich um einen All-inclusive-Leasingvertrag, bei dem der Nutzer das Fahrzeug für eine bestimmte Dauer nutzen kann und die monatliche Leasingrate sämtliche Kosten abdeckt.

Ein All-inclusive-Service mit gewissen Einschränkungen

Der Angestellte kann das Fahrzeug während der gesamten Laufzeit des Leasingvertrags für berufliche und private Fahrten nutzen. Der Vertrag sieht die Übernahme der Kosten für das Fahrzeug sowie der verbundenen Kosten vor, darunter die Miete und Abschreibung des Fahrzeugs, die Kaskoversicherung, die Kfz-Steuer und Kosten für den Pannendienst. Je nach Vertrag kann die Leasingrate auch die Reifen, Wartungen, Reparaturen und manchmal sogar den Kraftstoff abdecken.

Diese Form des Leasings bietet gewiss einen großen Komfort, der Nutzer muss jedoch auch einige besondere Bedingungen erfüllen. So kann der Vertrag nicht vorzeitig gekündigt werden, und die im Vertrag genannte Kilometerbegrenzung sollte nicht überschritten werden, da ansonsten Mehrkosten anfallen.

Darüber hinaus darf man das geleaste Fahrzeug nicht verändern (z. B. durch Tuning), und die Nutzung muss nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen. Denn sämtliche Schäden, die nicht als normale Abnutzung gelten (die in der Regel vom Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs abhängt), sowie Reinigungskosten können von der Leasinggesellschaft in Rechnung gestellt werden.

Grundsätzlich keine Möglichkeit, das Fahrzeug bei Vertragsende zu kaufen

Beim operativen Leasing ist es grundsätzlich nicht möglich, das Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit zu kaufen. Das Fahrzeug muss bei Vertragsende an die Leasinggesellschaft zurückgegeben werden, die es anschließend auf dem Gebrauchtwagenmarkt verkauft.

Beim operativen Leasing umfasst die Leasingrate die Kosten für das Fahrzeug sowie verbundene Kosten. Der Kauf des Fahrzeugs bei Leasingende ist grundsätzlich nicht möglich.

Hinweis: Die vom Leasingnehmer gezahlte Leasingrate ist fest vereinbart. Sie hängt von der Dauer des Vertrags, der vorgesehenen km-Laufleistung und den angebotenen zusätzlichen Dienstleistungen ab. Die Berechnung der monatlichen Raten beim operativen Leasing stützt sich darüber hinaus auf den geschätzten Wiederverkaufswert des Fahrzeugs, der von der Bekanntheit des Herstellers und der gewählten Ausstattung des Fahrzeugs abhängt.

Fahrzeugleasing für belgische Grenzgänger

„Bei einer Kontrolle durch die belgischen Behörden müssen belgische Grenzgänger, die ein Fahrzeug im Ausland leasen, ihren Arbeitsvertrag und die Vereinbarung über die Bereitstellung des Fahrzeugs ihres Arbeitgebers vorweisen können. Diese Dokumente müssen ständig im Auto mitgeführt werden“, so Olivier Wuilmus, Fleet-Verwalter bei BIL Lease. „Damit der Ehegatte das Fahrzeug ebenfalls nutzen kann, muss den Behörden derzeit zudem eine Übersicht über die Zusammensetzung des Haushalts vorgelegt werden können“, so Wuilmus weiter.

Diese Einschränkungen betreffen weder deutsche noch französische Grenzgänger.

Finanzierungsleasing

Beim Finanzierungsleasing handelt es sich um einen Mietvertrag mit einer Kaufoption bei Vertragsende. Das Fahrzeug wird dem Vertragsnehmer zur Verfügung gestellt, der es während einer bestimmten Zeit gegen Zahlung einer Leasingrate für sämtliche Fahrten nutzen kann.

Diese Art des Leasings ist eine Finanzierungsmethode, bei der im Gegensatz zum operativen Leasing keine zusätzlichen Dienstleistungen angeboten werden. Die Leasingrate umfasst die Abschreibung des Fahrzeugs, die Finanzierungskosten und manchmal auch die Versicherungen. Sie ergibt sich aus dem Wert des Fahrzeugs und berücksichtigt nicht die gefahrenen Kilometer.

Bedingungen für den Kauf des Fahrzeugs

Das Finanzierungsleasing sieht am Ende der Vertragslaufzeit eine Kaufoption vor. Der Kunde kann das Fahrzeug zum Restwert kaufen, der grundsätzlich 10 % des ursprünglichen Fahrzeugwerts beträgt.

Der Kunde kennt den Rückkaufswert des Fahrzeugs bereits bei Vertragsabschluss“, so Charlotte Lies, Leiterin von BIL Lease. „Wenn er sich etwa für ein Fahrzeug im Wert von 50.000 Euro (zzgl. MwSt.) entscheidet, beträgt der Restwert bei Vertragsende 5.000 Euro. Der Kunde hat dann zwei Möglichkeiten:

  • Rückkauf des Fahrzeugs zu einem Preis von 10% des ursprünglichen Fahrzeugwerts (5.000 Euro zzgl. MwSt.);
  • Verlängerung des Leasingvertrags bis zur vollständigen Abschreibung des Fahrzeugs. Mit der Zahlung der letzten Leasingrate wird der Vertragsnehmer dann zum Eigentümer des Fahrzeugs.

Gut zu wissen: Entscheidet sich der Leasingnehmer bei Ende des Finanzierungsleasings für den Rückkauf des Dienstwagens, muss er den geldwerten Vorteil versteuern, der sich aus der Differenz zwischen dem Marktwert (festgelegt von der Luxemburger Steuerverwaltung) und dem Kaufpreis des Fahrzeugs ergibt. Der Marktwert wird von den Steuerbehörden entsprechend der Leasingdauer, dem ursprünglichen Fahrzeugwert und der Vertragslaufzeit grundsätzlich pauschal geschätzt.

Beim Finanzierungsleasing handelt es sich um einen Mietvertrag mit einer Kaufoption bei Vertragsende.

Wie berechnet sich der geldwerte Vorteil für Angestellte?

Das monatliche Budget für den Leasingvertrag (operatives oder Finanzierungsleasing) ist Teil der Vergütung des Empfängers. Es ist daher zusammen mit dem Gehalt monatlich zu versteuern.

Bis 2017 betrug der geldwerte Vorteil 1,5% des Fahrzeugwerts inkl. Steuern (einschließlich Sonderausstattungen und MwSt., nach Abzug gewährter Rabatte). Seitdem wurde dieser Satz im Rahmen der Steuerreform geändert. Er hängt nun von den CO2-Emissionen des Fahrzeugs ab und schwankt zwischen 0,5% für die saubersten Autos (0 g/km) und 1,8% für die Fahrzeuge mit dem höchsten CO2-Ausstoß (mehr als 150 g/km).

Bei einem Diesel-Fahrzeug im Wert von 39.000 Euro mit einem CO2-Ausstoß von 140 g/km beträgt der geldwerte Vorteil zum Beispiel 1,5% des Fahrzeugwerts inkl. Steuern, d.h. 1,5% x 39.000 Euro = 585 Euro.

Dieser geldwerte Vorteil in Höhe von 585 Euro wird zwölf Mal zum Monatsgehalt addiert und gilt damit als zu versteuerndes Einkommen.

Zum 1. Januar 2019 hat der Staat Prämien eingeführt, die sich nach den CO2-Emissionen des Fahrzeugs richten: „Wenn man ein Fahrzeug mit einem CO2-Ausstoß zwischen 0 und 50 g/km kauft, zahlt der Staat eine Prämie in Höhe von 2.500 Euro“, so Olivier Wuilmus. „Die Prämie erhöht sich jetzt auf 8.000 Euro für Elektroautos, die kein CO2 ausstoßen.“

Privatleasing

Die bisher angeführten Leasingverträge werden zwischen einer Leasinggesellschaft und einem Unternehmen geschlossen, das die Fahrzeuge anschließend bestimmten Mitarbeitern zur Verfügung stellt. Mit dem Privatleasing gibt es im Großherzogtum Luxemburg jedoch eine weitere Form des Leasings.

Diese Art des Leasings richtet sich speziell an Privatpersonen mit Wohnsitz in Luxemburg. Das Prinzip ist dabei das gleiche wie beim operativen Leasing: Der Leasingnehmer zahlt eine Leasingrate zur Deckung der Fahrzeugkosten und muss bestimmte Einschränkungen akzeptieren (Vertragsdauer, Laufleistung, Abnutzung usw.).

Bei dieser Form des Leasings entstehen Privatpersonen zwar keine Wartungskosten, sie müssen sich jedoch bewusst sein, dass ihnen das geleaste Fahrzeug nicht gehört. Das Fahrzeug kann bei unvorhergesehenen Ausgaben nicht wie anderes Eigentum veräußert werden, und der Leasingvertrag muss in jedem Fall erfüllt werden.

* Ergebnisse einer Gemeinschaftserhebung von EU-SILC, übernommen von Statec: Jeder vierte Angestellte profitiert von Sachleistungen, ihr Anteil an der Lohn- und Gehältermasse bleibt jedoch marginal.