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Januar 4, 2025

Kontowechsel leicht gemacht

Sie würden gerne Ihre Bank wechseln? Dank des vereinfachten Kontowechselverfahrens geht dies leichter als gedacht. Sie möchten wissen, wie Sie hierzu am besten vorgehen? myLIFE gibt Ihnen einige Informationen und Tipps für einen unkomplizierten Wechsel.

Was versteht man unter einem Kontowechselservice?

Als Kunde steht es Ihnen frei, Ihr Geld ganz oder teilweise von einer Bank zu einer anderen zu übertragen. Dies kann für Sie nützlich sein, wenn Sie nach günstigeren Tarifen oder zusätzlichen Dienstleistungen suchen oder wenn Sie einen Kredit aufnehmen oder neu verhandeln möchten.

Gemäß dem Gesetz vom 13. Juni 2017 handelt es sich bei einem Kontowechselservice um eine Dienstleistung zur Vereinfachung des Girokontowechsels zwischen luxemburgischen Banken. Entsprechend kann Ihre neue Bank auf Ihren Wunsch sämtliche erforderlichen Schritte für Sie durchführen: Abfrage der Daten bei der vorherigen Bank, Überweisung der Gelder, Mitteilung der neuen Bankverbindung an die entsprechenden Zahlungserbringer und -empfänger, Schließung Ihres alten Kontos usw.

Achtung: Diese Dienstleistung bezieht sich nur auf den Wechsel von Girokonten von Privatpersonen und nicht auf den Wechsel von Sparkonten, Anlageprodukten oder gar Krediten.

Welche Schritte sind für den Bankwechsel1 erforderlich?

1. Angebotsvergleich

Nehmen Sie sich zunächst die Zeit, verschiedene Bankangebote zu vergleichen. Grundsätzlich bieten alle Banken in Luxemburg Girokonten an, die u.a. Basisleistungen mit einer oder mehreren Bankkarten sowie SEPA-Überweisungen umfassen. Es gibt jedoch Unterschiede im Hinblick auf die Art der angebotenen Dienstleistungen, Höhe der Kontoführungsgebühren, Zinssätze, maßgeschneiderte Angebote usw.

Eine 100%ige Online-Bank wird Ihnen nicht das gleiche Maß an Beratung und Betreuung bieten können wie eine traditionelle Bank.

Um Ihnen bei Ihrer Auswahl zu helfen, hat die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) eine Vergleichswebsite bezüglich der von den wichtigsten Banken des Landes erhobenen Entgelte für die repräsentativsten Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Zahlungskonto eingerichtet.

Achtung: Heutzutage gibt es verschiedene Arten von Banken (traditionelle Banken, Online-Banken, Neobanken). Wählen Sie diejenige, die Ihre aktuellen und künftigen Bedürfnisse am besten erfüllen kann. Eine 100%ige Online-Bank wird Ihnen nicht das gleiche Maß an Beratung und Betreuung bieten können wie eine traditionelle Bank.

2. Eröffnung eines neuen Kontos

Sobald Sie Ihre neue Bank und das für Sie passende Angebot gefunden haben, setzen Sie sich (online oder über eine Geschäftsstelle) mit einem Berater in Verbindung, um mit dem Kontoeröffnungsverfahren (oder Onboarding) zu beginnen. Bei einigen Banken kann der gesamte Vorgang online abgewickelt werden.

In diesem Zusammenhang müssen mehrere Nachweise erbracht werden. Grundlage ist die gesetzliche Verpflichtung der Bank, ihre Kunden unter Einhaltung bestimmter Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu identifizieren und zu überprüfen. Dies wird auch als KYC-Prüfung bezeichnet (KYC: Know Your Customer).

In Abhängigkeit von Ihrer Situation und dem gewählten Finanzinstitut können unterschiedliche Dokumente erforderlich sein, grundsätzlich müssen Sie jedoch mindestens Folgendes vorlegen:

    • ein Identitätsnachweis;
    • eine Wohnsitzbescheinigung;
    • ein Nachweis im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Situation: Kopie Ihres Arbeitsvertrages, Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid usw.;
    • ggf. ein Nachweis über die Mittelherkunft (Erbschaft, Verkauf einer Immobilie usw.);
    • Ihre Steueridentifikationsnummer (TIN), auch bekannt als Steuernummer oder steuerliche Identifikationsnummer;
    • usw.

Zur Bestätigung der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung müssen Sie bestimmte Dokumente unterschreiben (Kontoeröffnungsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Dienstleistungsvereinbarung usw.). Nehmen Sie sich die Zeit, diese aufmerksam zu lesen.

Gut zu wissen: Wenn Sie außerhalb des Großherzogtums wohnen, müssen Sie die in Luxemburg eröffneten Bankkonten der Steuerbehörde Ihres Wohnsitzlandes melden. Diese gesetzliche Verpflichtung betrifft insbesondere Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Belgien oder Frankreich.

3. Beginn des Kontoeröffnungsverfahrens

Sobald Ihr neues Bankkonto eröffnet ist, können Sie wählen, ob Sie alle oder nur einen Teil Ihrer Daueraufträge und/oder Lastschriften von der alten auf die neue Bank übertragen möchten. Hier haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie übertragen diese Aufgabe an Ihre neue Bank durch Nutzung des Kontowechselservices oder Sie erledigen sie selbst.

Durch den Kontowechselservice wird das Verfahren vereinfacht, da Sie Ihren neuen Kundenbetreuer mit den dafür notwendigen Maßnahmen beauftragen können.

> Beauftragung Ihrer neuen Bank mit der Durchführung des Kontowechsels

Durch den Kontowechselservice wird das Verfahren vereinfacht, da Sie einen Ansprechpartner bei Ihrer neuen Bank mit den dafür notwendigen Maßnahmen beauftragen können. Sie müssen lediglich eine Vollmacht für den Kontowechsel ausfüllen und unterschreiben.

In diesem Dokument können Sie auswählen, welche Aufgaben Sie der alten und der neuen Bank übertragen möchten: Erstellung einer Liste der Daueraufträge, Lastschriften und Überweisungen, Mitteilung der neuen Bankverbindung an die Zahlungserbringer und -empfänger, Stornierung wiederkehrender Abbuchungen und Überweisungen auf Ihrem alten Bankkonto, Übertragung regelmäßiger Transaktionen (Gehaltszahlungen, automatische Abbuchungen und Überweisungen), Übertragung des Saldos auf das neue Konto, Schließung des alten Kontos usw.

Achtung: Wenn Sie Ihre Bankkarte auf bestimmten Websites registriert haben (Streaming-Plattformen, Online-Shops usw.), müssen Sie diese selbst aktualisieren.

Denken Sie daran, Ihre Kontoauszüge zu speichern, bevor das Konto bei Ihrer alten Bank geschlossen wird. Es ist wichtig, diese zu archivieren und aufzubewahren.

Schließen Sie Ihr altes Girokonto nicht zu schnell. Vergewissern Sie sich zuerst, dass alle Vorgänge und Transaktionen ordnungsgemäß aktualisiert wurden (…).

> Den Kontowechsel selbst durchführen

Wenn Sie den Wechsel Ihres Girokontos selbst durchführen möchten, ist dies etwas aufwändiger, da Sie darauf achten müssen, nichts zu vergessen. Der Vorteil ist, dass Sie es dennoch sehr schnell erledigen können. Nachstehend erklären wir Ihnen, wie Sie hierbei am besten vorgehen.

    • Teilen Sie Ihre neue Bankverbindung den betreffenden Parteien mit:
      • Zahlungserbringer: Arbeitgeber, Pensionskasse, Arbeitsagentur oder eine andere Person oder Einrichtung, die regelmäßig Zahlungen an Sie leistet (Mieter, Nationale Gesundheitskasse, Zukunftskasse, Steuerbehörde usw.).
      • Zahlungsempfänger: Alle Unternehmen und Behörden, die regelmäßig Abbuchungen vornehmen (Telefon- und Internetanbieter, Stromversorger, Versicherungen, Kindertagesstätte, Fitnessstudio usw.).
    • Beantragen Sie die Sperrung von Lastschriften und Daueraufträgen bei Ihrer alten Bank. Teilen Sie Ihrer Bank ein konkretes Datum mit und berücksichtigen Sie dabei die Fristen, die die verschiedenen Einrichtungen benötigen, um Ihre Bankdaten zu aktualisieren. Stellen Sie sicher, dass Ihr altes Konto ein ausreichendes Guthaben aufweist, um die letzten Zahlungen leisten zu können.
    • Teilen Sie Ihrer neuen Bank mit, dass sie Ihre Daueraufträge auf dem neuen Konto einrichten kann.
    • Beantragen Sie die Überweisung des Restguthabens von Ihrem alten Konto auf das neue. Vergewissern Sie sich, dass keine weiteren Gebühren von Ihrem Konto abgebucht werden (z.B. Kartenzahlung mit verzögerter Belastung), bevor Sie Ihr Geld überweisen.
    • Schließen Sie Ihr altes Konto. Schließen Sie Ihr altes Girokonto nicht zu schnell. Vergewissern Sie sich zuerst, dass alle Vorgänge und Transaktionen ordnungsgemäß aktualisiert wurden und keine Abbuchungen, Rückzahlungen oder Zahlungen mehr durchgeführt werden. Es kann eine Weile dauern, bis die verschiedenen Einrichtungen die Änderung Ihrer Bankdaten vorgenommen haben.

Einige dieser Vorgänge (Sperrung und Einrichtung von Lastschriften und Daueraufträgen, Überweisung des Restguthabens) können Sie selbst über das Online-Banking durchführen.

Achtung: Manchmal ist die Schließung eines Girokontos nicht möglich, weil damit beispielweise ein Kredit, ein Schließfach oder eine Termineinlage verbunden sind.

Gut zu wissen: Grundsätzlich ist die Schließung eines Kontos kostenlos. Es können jedoch Gebühren anfallen, wenn das geschlossene Konto vor weniger als 12 Monaten eröffnet wurde.

Alle Einzelheiten zum Kontowechselverfahren sowie Musterschreiben finden Sie im „Leitfaden zum Zahlungskontowechsel in Luxemburg“ der Association des Banques et Banquiers, Luxembourg (ABBL).

Kann man seine Sparkonten und anderen Bankprodukte übertragen?

Die Übertragung anderer Bankprodukte (Sparkonten, Termineinlagen usw.) ist nicht immer möglich und ist nicht Bestandteil des Kontowechselservices. Je nach Situation und den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Banken können Sie Ihr altes Girokonto unter Umständen nicht schließen, da es mit Ihrem Bankprodukt verbunden bleiben muss. Die Alternative besteht darin, Ihre Produkte bei Ihrer alten Bank zu kündigen und entsprechende Produkte bei der neuen Bank zu eröffnen.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kundenbetreuer, ob Übertragungen möglich sind und welche Bedingungen gegebenenfalls dafür gelten. Achten Sie dabei insbesondere auf die Tarife.

Die Übertragung von Krediten ist nicht möglich und ist nicht Bestandteil des Kontowechselservices.

Wie sieht es mit Immobilienkrediten aus?

Wenn Sie Ihre Bankkredite (Immobilien- oder Verbraucherkredite) übertragen möchten, müssen Sie anders vorgehen. Die Übertragung von Krediten ist nicht möglich und ist nicht Bestandteil des Kontowechselservices.

Prüfen Sie zunächst, ob der Vertrag, den Sie bei der Aufnahme Ihres Kredits unterschrieben haben, Sonderbedingungen oder eine Lastschrift-Klausel2 enthält. Die kreditgebende Bank kann in jedem Fall ihre Bedingungen in Bezug auf einen laufenden Kredit durchsetzen. Wenn eine Lastschrift-Klausel vorliegt, müssen Sie Ihren Kredit beibehalten und Ihre Einkünfte müssen weiterhin auf dem Konto bei Ihrer ursprünglichen Bank eingehen.

Sie können jedoch einen Kreditrückkauf bei Ihrer neuen Bank beantragen (wobei die neue Bank nicht verpflichtet ist, dem zuzustimmen) oder Ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen, wenn Sie über die erforderlichen Mittel verfügen. In beiden Fällen sollten Sie sich vor Ihrer Entscheidung informieren, da diese Verfahren je nach Ihrer Situation mit erheblichen Kosten verbunden sein können.

Jetzt wissen Sie mehr über die Formalitäten, die Sie für einen Bankwechsel erledigen müssen, und über die Vorteile, die Ihnen ein Kontowechselservice bietet. Wenn Sie mehr über das Verfahren zur Aufnahme einer Geschäftsbeziehung (Onboarding) erfahren möchten, lesen Sie unseren zugehörigen Artikel: Onboarding: Wie läuft die Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit einer Bank ab?

1 Diese Schritte betreffen nur die Übertragung eines Girokontos von einer in Luxemburg ansässigen Bank zu einer anderen in Luxemburg ansässigen Bank.

2 Die Lastschrift-Klausel verpflichtet Kreditnehmer, ihre Einkünfte während der gesamten Laufzeit des Kredits auf einem Konto bei der kreditgebenden Bank zu beziehen.