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Dezember 22, 2024

Renovierungsarbeiten: erforderliche Genehmigungen und verfügbare Beihilfen

  Gesammelt von myLIFE team myHOME Oktober 21, 2020 2790

Coralie und Daniel, die schon seit ein paar Jahren in Steinfort wohnen, wollen in ihrem Haus Renovierungsarbeiten durchführen. Brauchen sie dafür eine Baugenehmigung? Welche Formalitäten müssen erledigt werden? Haben sie Anspruch auf Beihilfen? Um ihnen bei ihrem Vorhaben eine Orientierung zu bieten, geht myLIFE hier auf die wichtigsten Punkte ein, die im Vorfeld zu beachten sind.

Coralie und Daniel wohnen seit zwölf Jahren in Steinfort, nahe der belgischen Grenze. Sie haben beschlossen, das Dachgeschoss ihres Hauses auszubauen, um ein großes Büro und eine Bibliothek unterzubringen. Nachdem sie sich über die Machbarkeit ihres Vorhabens informiert haben, ist ihnen nun klar, dass der Dachstuhl angehoben, die Isolierung erneuert und ein Dachfenster eingebaut werden muss, damit es unter dem Dach hell genug wird. Bevor es losgeht, wollen die beiden aber noch wissen, welche Genehmigungen eingeholt werden müssen, um mit dem Umbau beginnen zu können.

Ist eine Baugenehmigung vorgeschrieben?

Eine Baugenehmigung (auch Genehmigung bzw. Erlaubnis zur Errichtung baulicher Anlagen) ist je nach der Art und den Teilen des Gebäudes, die davon betroffen sind, erforderlich. In Luxemburg bedürfen Bau-, Umbau- und Abrissarbeiten generell einer Genehmigung.

⇒ Eine Baugenehmigung muss in folgenden Fällen eingeholt werden: Neubau, Umbau, Anbau, Veränderung (der Wände, tragenden Teile und des Dachs), Änderung in Bezug auf die Verwendung eines Gebäudes, Anbringen von Vordächern, Markisen oder Werbeträgern am Straßenrand, Abriss, Aushub- und Verfüllarbeiten usw.

Für bestimmte kleinere Vorhaben – beispielsweise den Bau einer Garage von weniger als 20m2 oder eines Schwimmbeckens von weniger als 10m2 – reicht jedoch eine Anmeldung baulicher Maßnahmen. Jede Gemeinde kann ihre eigenen Normen aufstellen und bestimmte kleine Bauvorhaben auch von der Genehmigung freistellen. Coralie und Daniel müssen bei ihrer Wohnortgemeinde nachfragen, ob für ihre geplante Renovierung eine Baugenehmigung oder eine Anmeldung baulicher Maßnahmen erforderlich ist. In ihrem Fall ist die Einholung einer Baugenehmigung vorgeschrieben, weil für ihr Vorhaben das Dach des Hauses verändert werden muss.

Ein Bauvorhaben, das ohne die Genehmigung der Gemeinde begonnen wird, kann gestoppt werden und es kann der Abriss der fertiggestellten Teile verlangt werden.

Wissenswertes: Ein Bauvorhaben, das einer Baugenehmigung bedarf und ohne die Genehmigung der Gemeinde begonnen wird, kann gestoppt werden und es kann der Abriss der fertiggestellten Teile verlangt werden.

Wie beantragt man eine Baugenehmigung?

Die Beantragung der Baugenehmigung erfolgt bei der Gemeinde, in der die Arbeiten stattfinden. Die beiden Steinforter müssen eine Antragsakte zusammenstellen, die insbesondere ein (bei ihrer Gemeinde erhältliches) Formular zur Beschreibung der Arbeiten und mehrere andere Dokumente enthält, z.B. einen Katasterauszug, Baupläne usw. Der Inhalt der Antragsakte kann je nach Gemeinde und Art der Arbeiten unterschiedlich ausfallen.

Es wird empfohlen, diese Formalitäten schon lange vor dem Baubeginn in die Wege zu leiten, denn es kann unterschiedlich lange dauern, bis die Genehmigungen vorliegen. Bevor sie ihre Stellungnahme abgibt, prüft die Gemeinde, ob das Bauvorhaben im Einklang mit Bestimmungen wie etwa dem allgemeinen Bebauungsplan, dem Teilbebauungsplan, den Bauvorschriften, den öffentlichen Verkehrswegen und den Stätten steht.

Nachdem die Baugenehmigung vorliegt, müssen die Arbeiten innerhalb eines Jahres (unter bestimmten Bedingungen verlängerbar) beginnen, andernfalls muss der Antrag erneut gestellt werden.

Wissenswertes: Ein Architekt ist nicht immer vorgeschrieben. Zwar muss jeder, der genehmigungspflichtige Bauarbeiten plant, die Dienste eines Architekten in Anspruch nehmen, aber es gibt Ausnahmefälle. Sofern die Gemeindebestimmungen nichts Gegenteiliges besagen, ist die Inanspruchnahme eines Architekten nicht vorgeschrieben, wenn die beabsichtigten Arbeiten den Innenumbau einer Wohnung, aber nicht die tragenden Teile, das Dach oder die Fassade des Gebäudes betreffen. Ebenso gilt eine Ausnahmeregelung, wenn die Bauarbeiten auf einem Grundstück stattfinden, an dem man ein Nutzungsrecht hat, und wenn die Kosten nicht über den in der Großherzoglichen Verordnung festgelegten Betrag hinausgehen.

Benötigt man andere Genehmigungen für eine Renovierung?

Es können weitere Genehmigungen verlangt werden, wenn durch die Bauarbeiten eine Straßenfahrspur blockiert wird oder diese an ein Naturschutzgebiet oder ein denkmalgeschütztes Gebäude angrenzen. Außerdem kann ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (oder Energiepass) verlangt werden. Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist obligatorisch für Neubauten, Anbauten, Umbauten, Umwandlungen und Abrissarbeiten sowie bei Wechsel des Eigentümers (oder Mieters). Dies ist ebenso der Fall, wenn der Umbau oder die Umwandlung Auswirkungen auf die Energieeffizienz des Gebäudes hat, die Änderungen an den technischen Anlagen einen bestimmten Betrag übersteigen usw.

Um zu erfahren, ob noch weitere Anträge gestellt werden müssen, kann das junge Paar sich an die Gemeinde wenden.

Die luxemburgische Beratungsstruktur Klima-Agence bietet kostenlose persönliche Grundberatung bei Fragen im Zusammenhang mit Energie, nachhaltigem Bauen und Förderungen an.

Welche Beihilfen gibt es für ein Renovierungsvorhaben?

Coralie und Daniel wissen jetzt, welche Formalitäten sie bis zur Umsetzung ihres Vorhabens zu erledigen haben. Jetzt wäre es interessant zu wissen, ob sie eine finanzielle Förderung für die Aufwertung ihres Hauses erhalten. In Luxemburg hat man bei solchen Arbeiten unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf individuelle finanzielle Beihilfen des Staates. Die beiden Eigentümer können insbesondere Folgendes beantragen:

    • eine Sanierungsprämie für Renovierungsarbeiten zur Verbesserung der Sicherheit, der sanitären Verhältnisse, der Bewohnbarkeit oder der Energieeffizienz (laufende Instandhaltungsarbeiten und Verschönerungen fallen nicht darunter)
    • eine Zinssubvention, die gewährt wird, um im Fall der Inanspruchnahme eines Baudarlehens die Monatsraten zu senken
    • eine staatliche Garantie, wenn sie Schwierigkeiten haben, die für einen Kredit erforderlichen Sicherheiten zu beschaffen.

Im Rahmen eines solchen Bauprojekts kann man auch seinen Energieverbrauch senken und so langfristig Geld sparen. Weitere Informationen dazu gibt es bei Klima-Agence. Diese luxemburgische Beratungsstruktur bietet (kostenlose) persönliche Grundberatung bei Fragen im Zusammenhang mit Energie, nachhaltigem Bauen und Förderungen an. Dort können Coralie und Daniel sich über Möglichkeiten informieren, wie sie im Rahmen ihres Projekts auch Energie einsparen können: beispielsweise durch bestimmte Materialien zur Dämmung des Dachgeschosses, das Heizungs- und Belüftungssystem im zukünftigen Büro usw.

Die alte PRIMe Hause-Regelung kann je nach Zeitpunkt der Beantragung der Hilfe und der Durchführung der Arbeiten noch angewendet werden.

Unter bestimmten Bedingungen werden auch Beihilfen für die Verbesserung der Energieeffizienz und die energetische Renovierung von mehr als zehn Jahre alten Wohngebäuden vergeben. Angesichts seines besonderen Bauvorhabens sind folgende Angebote für unser Paar interessant:

    • Klimabonus-Zuschüsse (früher PRIMe House), die für die energetische Renovierung eines Gebäudes oder eines Teils seiner thermischen Hülle (Dach, Außenwand usw.), für den Einbau von technischen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen oder für den Bau von nachhaltigem Wohnraum vergeben werden.
    • Der Zinssubvention für Klimaschutzdarlehen, die gewährt wird, um die Zinsen für ein Darlehen zu senken, das für die energetische Sanierung einer Wohnung aufgenommen wurde.

Wissenswertes: Die alte PRIMe Hause-Regelung kann je nach Zeitpunkt der Beantragung der Hilfe und der Durchführung der Arbeiten noch angewendet werden.

Für weitere Informationen über die verschiedenen Beihilfen kann das Eigentümerpaar sich an die Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen und Klima-Agence wenden. Darüber hinaus werden von bestimmten Gemeinden zusätzliche finanzielle Förderungen für energieeffiziente Renovierungsprojekte angeboten.

Coralie und Daniel haben jetzt so viele Informationen beisammen, dass sie in aller Gelassenheit mit der Renovierung beginnen können. Daher wissen sie auch, welche Genehmigungen eingeholt werden müssen und auf welche finanziellen Vorteile sie Anspruch haben. Darüber hinaus können sie ihr Bauvorhaben optimieren, indem sie umweltfreundlichere ressourcenschonende Baustoffe verwenden. Sie freuen sich jetzt schon auf ihr neues Büro!