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Dezember 22, 2024

SOS Hausbesitzer: Wohnungsbeihilfen verstehen

  Gesammelt von myLIFE team myHOME Oktober 20, 2017 15867

Die individuellen Wohnbeihilfen wurden in Luxemburg im September 2023 reformiert und im Mai 2024 wurde von der Regierung ein Konjunkturpaket für den Wohnungsmarkt angekündigt. Daher existieren einige der in diesem Artikel erwähnten finanziellen Unterstützungen nicht mehr oder haben sich weiterentwickelt. Im Artikel Welche Beihilfen können Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer erhalten? finden Sie Informationen über die verschiedenen bestehenden Wohnhilfen für Eigentümer, die ihr Eigenheim erwerben, bauen oder renovieren möchten.

Laura und Dominique sind 29 Jahre alt. Beide sind seit drei Jahren Beamte. Das Paar lebt in Bonnevoie in einer 2-Zimmer-Wohnung von 55m2. Diese Grundfläche reicht für zwei Verliebte, doch in ein paar Monaten werden sie zu dritt sein! Deshalb ist ein rascher Umzug angesagt!

Das Paar möchte in eine Immobilie in Bonnevoie investieren. Ihnen gefällt das Viertel, und sie haben es nicht weit zur Arbeit. Doch mit ihrem Kapital können sie sich kein Haus in diesem Viertel leisten. Sie ziehen deswegen eine Eigentumswohnung mit drei Zimmern in Betracht.

Sacha und Cécile wiederum sind 34 und 36 Jahre alt. Sie sind beide Angestellte in der Privatwirtschaft. Das Paar hat bereits einen kleinen Sohn, Nicolas, und erwartet nun Zwillinge. Ihre Mietwohnung in Foetz wird für die ganze Familie zu klein sein.

Neben ihrem guten Einkommen verfügen Sacha und Cécile über ein erhebliches Eigenkapital. Unser Paar erwägt deswegen den Bau eines Einfamilienhauses von 135 m2 in Bettemburg, das sie nach Plan ausgewählt haben. Dieses moderne zweistöckige Haus wird einen hübschen Garten, vier Schlafzimmer und ein großes Wohnzimmer haben und mit Solarzellen ausgerüstet sein.

Nach mehreren Jahren als gute und treue Mieter entscheiden sich also beide Paare für die Investition in eine Immobilie. Ihre Erwartungen sind aber genauso unterschiedlich wie ihre Finanzlage. Nur eines haben sie gemeinsam: Sie wollen Wohneigentum erwerben. Das ist ein tolles Lebensprojekt, aber der Weg dahin verläuft nicht ohne Schwierigkeiten, vor allem finanzieller Art.

Doch für die zukünftigen Eigentümer gibt es Beihilfen.

Neben dem Darlehen von ihrer Bank und einer etwaigen Unterstützung durch Angehörige können Privatpersonen auch vom Staat finanzielle Beihilfen erhalten. Es gibt sogar eine große Zahl derartiger Förderungen, doch man muss wissen, ob man die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt. Einkommen, Familienstand, Hypothekendarlehen sowie Art und Höhe der Beihilfe sind je nach Situation jedes Einzelnen ganz unterschiedlich.

Bevor man sich um eine staatliche Wohnungsbeihilfe bemüht, sollte man sich die folgenden Fragen stellen und die nachstehenden Kriterien prüfen.

    • Geht es um einen Neubau oder um eine Bestandsimmobilie? Bestimmte Beihilfen kommen nämlich nur für Eigentümer in Frage, die einen Neubau errichten wollen.
    • Handelt es sich um ein Haus oder eine Wohnung? Eine Eigentumswohnung, ein Reihenhaus oder ein Doppelhaus? Durch die Art des Objekts ändert sich die Höhe der Beihilfe, die den zukünftigen Eigentümern zur Verfügung steht.
    • Wo befindet sich das betreffende Objekt? Verschiedene Kommunen im Großherzogtum fördern den Erwerb von Eigentum durch Kapitalzuschüsse.
    • Sind Bauarbeiten erforderlich? Wenn die Investition für Bauarbeiten 50% des Kaufpreises ausmacht, gilt das Objekt als Neubau.
    • Entspricht die Wohnung den Umweltstandards? Der Einbau von energieeffizienten Anlagen kann durch eine staatliche Beihilfe gefördert werden.

Staatliche Beihilfen zum Erwerb von Eigentum sind von unterschiedlichster Art. Es kann sich hierbei um eine Finanzbeihilfe oder einen Zuschuss zu den Zinsen auf das aufgenommene Darlehen handeln. Ausgehend von der Situation unserer beiden Paare, haben wir in der nachfolgenden Tabelle die wichtigsten Wohnungsbeihilfen zusammengestellt. So lassen sich die Beihilfen besser veranschaulichen, auf die sie Anspruch erheben können.

Cécile und Sacha
Laura und Dominique
FINANZBEIHILFEN
Zuschuss zum Bau oder Erwerb einer Immobilie; die Höhe des Zuschusses hängt vom Einkommen, der familiären Situation und der Art der Immobilie ab:
  • zuzüglich 30 % im Falle einer Eigentumswohnung
    oder eines Reihenhauses
  • zuzüglich 15 % im Falle eines Doppelhauses
  • Wenn 50 % der Investition auf Bauarbeiten entfallen, erfolgt der Wechsel in den Status „Neubau“
  • Bestimmte Kommunen fördern den Erwerb von Eigentum durch Beihilfen
  • Wenn Sie keine ausreichenden Garantien für den Erhalt eines Immobilienkredits stellen können, kann Ihnen der Staat unter gewissen Bedingungen helfen.
    Eine Sparprämie, die den Zinsen und Prämien eines Sparkontos entspricht, dessen Guthaben zur Finanzierung der Immobilie verwendet wird.
    Eine Ergänzungsprämie für die Kosten eines Architekten oder beratenden Ingenieurs, die gewährt wird, um die Gebühren und Honorare eines Architekten und/oder beratenden Ingenieurs teilweise zu decken.
    Eigentümer, die eine renovierungsbedürftige Immobilie erwerben, können einen Zuschuss zur Aufwertung der Immobilie erhalten. Dieser Zuschuss kann maximal 30 % der Summe für die Bauarbeiten ausmachen.
    Achtung: Normale Unterhalts- und Verschönerungsarbeiten kommen nicht in Betracht!
    ZINSSUBVENTIONEN FÜR MITARBEITER IM ÖFFENTLICHEN DIENST
    Zinssubventionen können Mitarbeiter im öffentlichen Dienst (Beamte oder Angestellte des Staates) erhalten; sie verringern die Belastungen durch den Immobilienkredit
    für den Erwerb oder Neubau
    ZINSBEIHILFEN
    Zinssubvention oder- gutschrift zur Minderung der monatlichen Belastungen durch den Immobilienkredit für einen Neubau oder Erwerb.
    ENERGIEEFFIZIENZ
    Das Umweltministerium vergibt finanzielle Hilfen, um bei Neubauten oder Renovierungsarbeiten erneuerbare Energiequellen zu fördern.
    STEUERMASSNAHME 1: STEUER-BEFREIUNGEN
    Absetzbarkeit von Bausparbeiträgen:
    Bestimmte Aufwendungen, die durch den Erwerb oder Neubau einer Immobilie verursacht werden, können von der Steuer abgesetzt werden.
    STEUERMASSNAHME 2: INDIREKTE BEIHILFEN
    Absetzbarkeit von Schuldzinsen für die Finanzierung von Wohneigentum.
    Gilt nur für einen Hauptwohnsitz

    Steuerkredit auf notarielle Urkunden (Bëllegen Akt); gilt für Einregistrierungs- und Überschreibungsgebühren im Zusammenhang mit Immobilieneigentum (Haus, Wohnung, Baugrundstück).
    Für bestimmte Bau- und Renovierungsarbeiten kann ein stark ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 3 % gelten, sofern es sich um einen Hauptwohnsitz handelt.

    Die vollständige Beschreibung dieser Wohnungsbeihilfen und die Bedingungen für deren Vergabe finden sich unter guichet.public.

    Laura und Dominique haben ein Darlehen für den Kauf einer Wohnung in Bonnevoie erhalten. Dank einer staatlichen Beihilfe konnten sie sogar ihre Ansprüche nach oben schrauben. Durch ihre Entscheidung für eine renovierungsbedürftige Wohnung konnte das Paar eine „Neubau“-Finanzbeihilfe in Anspruch nehmen. Sie haben dadurch einige Quadratmeter und einen schönen Blick auf die Rotondes gewonnen.

    Cécile und Sacha rechnen damit, dass der kleine Nicolas schon in diesem Sommer im Garten auf dem Rasen laufen kann. Die Bauarbeiten am Haus in Bettemburg sind fast abgeschlossen. Die Beihilfe des Staates und der Kommune Bettemburg haben sich mehr als gelohnt. Das Umweltministerium hat außerdem ihren Wunsch, ein ökologischeres Haus zu bauen, durch eine „Energieeffizienz“-Förderung unterstützt.