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April 23, 2024

Tipps für den Autoverkauf

  Gesammelt von myLIFE team me&myFAMILY April 17, 2018 11369

Ob Zuwachs in der Familie, ein neues Fahrzeugmodell, das Sie unbedingt haben möchten, oder einfach nur die Chance auf ein Schnäppchen – es gibt viele Gründe, sein Auto zu verkaufen. Allerdings reicht es nicht, nur einen Käufer zu finden. Beim Verkauf eines Autos müssen bestimmte administrative Formalitäten erledigt werden. myLIFE erklärt, was zu beachten ist, und gibt einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten des Verkaufs.*

Privatpersonen

Wer sein in Luxemburg zugelassenes Fahrzeug verkaufen möchte, muss die diesbezüglich geltenden Rechtsvorschriften einhalten. Die Société Nationale de Circulation Automobile (SNCA) ist die in Luxemburg für den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen und die Fahrzeugzulassung zuständige Behörde.

Zunächst ist in jedem Fall ein Rechnungsdokument oder ein Kaufvertrag zu erstellen. In dem Dokument müssen das Fahrzeug, der derzeitige Eigentümer und der Käufer eindeutig identifiziert werden. Diesem Dokument müssen Sie eine Kopie des Personalausweises des Verkäufers und des Käufers beilegen. Während der Verkäufer eine Kopie dieser Dokumente behalten sollte, benötigt der Käufer das Original für die Zulassung des Fahrzeugs. Denken Sie also daran, ihm das Dokument bei der Fahrzeugübergabe auszuhändigen.

Falls Sie sich auf diesem Gebiet nicht auskennen, empfehlen wir Ihnen im Zweifelsfall dringend, einen Musterkaufvertrag für Gebrauchtwagen zu verwenden, wie sie beispielsweise vom luxemburgischen Verbraucherverband (Union Luxembourgeoise des Consommateurs) angeboten werden. Auf der offiziellen Website des Guichet public finden Sie weitere Informationen zu Themen wie der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs oder dessen erneuter Zulassung.

Selbständige oder Unternehmen

Wenn Sie Geschäftsführer eines Unternehmens sind und Sie Ihren Firmenwagen, also ein Auto, das zum Fuhrpark Ihres Unternehmens gehört und das Sie dienstlich nutzen, verkaufen wollen, müssen Sie ähnliche Schritte unternehmen wie Privatpersonen. Sie müssen dann eine Rechnung über den Verkauf im Namen des Unternehmens mit Angabe des Käufers als Rechnungsempfänger ausstellen. Auch die Rechnung ist nur gültig, wenn mit ihr das Fahrzeug und der Käufer eindeutig identifiziert werden können. Bei einem Verkauf an ein Unternehmen müssen Sie Informationen zu dieser juristischen Person (MwSt.-Nummer, Handelsregisterauszug usw.) auf der Rechnung angeben.

Je nachdem, ob das Fahrzeug in Luxemburg zugelassen wird oder nicht, sind unterschiedliche Formalitäten zu erledigen.

Achtung: Je nachdem, ob das Fahrzeug in Luxemburg zugelassen wird oder nicht, sind unterschiedliche Formalitäten zu erledigen.

  • Wenn das Fahrzeug an eine in Luxemburg ansässige Person verkauft und wieder in Luxemburg zugelassen wird, ist das Verfahren für den Eigentümerwechsel anzuwenden.
  • Wenn das Fahrzeug nicht in Luxemburg bleibt, muss es außer Betrieb gesetzt werden. Sie können hier das Formular für den Antrag auf Außerbetriebsetzung herunterladen.

Möglichkeiten, sein Auto zu verkaufen

Nach diesen Informationen zum administrativen Vorgehen wird es Zeit, sich mit dem Gebrauchtwagenmarkt zu beschäftigen. Zunächst nennen wir Ihnen die Optionen für den Verkauf Ihres Fahrzeugs.

  • Ein Händler oder eine Werkstatt kann Ihnen ein attraktives Angebot für den Kauf Ihres Fahrzeugs machen. Das Angebot wird deutlich interessanter, wenn Sie bei diesem Anbieter gleichzeitig ein neues Fahrzeug kaufen. Zusätzlich zu den finanziellen Aspekten werden Ihnen dann in der Regel auch die oben beschriebenen administrativen Formalitäten abgenommen. So wird Ihnen nicht nur ein angemessener Preis gezahlt, sondern Sie haben auch weniger Aufwand.
  • Obwohl dies in Luxemburg weniger verbreitet ist als in unseren Nachbarländern, können Sie bei einigen Händlern oder Kfz-Werkstätten Ihr altes Fahrzeug auch in Kommission geben, wobei dem Händler dann ein bestimmter Prozentsatz des Verkaufspreises zusteht. Die administrativen Formalitäten werden auch hier in der Regel übernommen.
  • Internetportale sind ebenfalls eine hervorragende Möglichkeit, ein Fahrzeug zu verkaufen. Mit guten Fotos von Ihrem Auto und einer detaillierten Beschreibung erhöhen Sie Ihre Chancen, von Interessenten kontaktiert zu werden. Zu den größten Anbietern zählen www.luxauto.lu und www.autoscout24.lu.

Noch einfacher ist es natürlich, wenn ein Verwandter oder Bekannter Ihr Auto kauft. Doch auch dann sind die Regeln einzuhalten! Wenn der Verkauf nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird, kann dies später im Falle von Mängeln zu Problemen führen.

Welchen Preis kann ich verlangen?

Welchen Preis können Sie für Ihr Auto verlangen? Das hängt von der Kilometerleistung, dem Allgemeinzustand und anstehenden Reparaturen ab. Den ungefähren Wert Ihres Autos können Sie unter anderem auf der folgenden französischen Website ermitteln, die von Privatpersonen und Profis gleichermaßen geschätzt wird: http://www.largus.fr. Die angegebenen Preise sind rein indikativ. Nicht-standardmäßige Ausstattungsmerkmale oder kleinere Defekte Ihres Fahrzeugs werden hier möglichweise nicht berücksichtigt. Dies kann sich erheblich auf den zu erzielenden Verkaufspreis auswirken. Die Bewertung Ihres Fahrzeugs durch Argus erhalten Sie gegen Zahlung einer kleinen Gebühr.

Doch eine zuverlässige Schätzung allein reicht nicht. Denn die Preise werden natürlich individuell ausgehandelt. Egal für welche Möglichkeit des Autoverkaufs Sie sich entscheiden und welche Verkaufsstrategie Sie wählen, Sie sollten das Auto in dem jedem Fall im bestmöglichen technischen und optischen Zustand präsentieren. Sie werden dann wahrscheinlich schneller einen Käufer finden und dürften in der Lage sein, Wartungs- oder Reparaturkosten durch einen höheren Verkaufspreis auszugleichen.

*Die folgenden Informationen gelten für im Großherzogtum zugelassene Fahrzeuge, unabhängig davon, ob der Eigentümer in Luxemburg ansässig ist oder nicht.