Luxemburgs dritte Säule: Die private Altersvorsorge
Rentner sind in Luxemburg im Allgemeinen gut versorgt. Der Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung des Landes ist mit 24 % des Bruttoeinkommens eines Arbeitnehmers zwar hoch, wird jedoch zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Staat aufgeteilt. Zudem erhalten die Versicherten später eine großzügige Altersrente. Dennoch gibt es für Privatpersonen es viele Gründe, ihre gesetzliche Rente mit einer privaten Altersvorsorge aufzubessern.
Diese kann beispielsweise flexibler sein, sowohl was die Einzahlungen als auch was die Auszahlung angeht. Es kann ebenfalls sein, dass jemand aus dem Ausland nach Luxemburg gezogen ist und seine private Altersvorsorge einfach „mitnimmt“. Oder diese Person ist vielleicht der Auffassung, dass die gesetzliche (und eine etwaige betriebliche) Rente allein nicht genügt, um ihren aktuellen Lebensstil auch in Zukunft zu finanzieren.
Die Vorschriften für die private Altersvorsorge in Luxemburg haben sich im Jahr 2016 geändert. Damals beschloss die Regierung neue Maßnahmen, um die Bürger dazu zu ermuntern, mehr fürs Alter zu sparen. Privatpersonen haben etwaige Beiträge zu ihrer privaten Altersvorsorge zwar immer schon steuerlich absetzen können, jedoch war dies früher altersabhängig. Personen unter 40 Jahren konnten höchstens 1.500 Euro geltend machen, wobei dieser Betrag alle fünf Jahre auf bis zu 3.200 Euro für Personen von 55 bis 74 Jahren stieg. Nun gilt in Luxemburg für alle Altersklassen eine Pauschale von 3.200 Euro.
Um diesen Abzugsbetrag beanspruchen zu können, muss der Rentenversicherungsvertrag des Steuerpflichtigen jedoch gewisse Kriterien erfüllen. Er muss eine Laufzeit von mindestens zehn Jahren haben und darf erst fällig werden, wenn der Begünstigte zwischen 60 und 75 Jahre alt ist. Eine vorzeitige Entnahme von Mitteln ist außer im Falle einer schweren Erkrankung oder Behinderung nicht möglich. Bei Fälligkeit können die Versicherten zwischen der Auszahlung eines einmaligen Kapitalbetrags, der mit dem halben Einkommensteuersatz besteuert wird, oder einer lebenslangen Rente wählen, die nur zur Hälfte steuerpflichtig ist.
Rentenversicherer werden häufig einen garantierten Teil bieten, der gewährleistet, dass das Kapital des Anlegers unabhängig davon, was an den Finanzmärkten geschieht, sicher ist.
Anlageentscheidungen
Bei der Auswahl eines privaten Altersvorsorgeprodukts haben Privatpersonen eine ganze Reihe von Entscheidungsmöglichkeiten, unter anderem im Hinblick darauf, wie das Kapital angelegt werden soll. Dies dürfte auch eine Wahlmöglichkeit beinhalten, wie viel Kapital für risikoreichere Anlagen verwendet wird. Ein Teil des Pensionsfonds wird wahrscheinlich am Aktienmarkt angelegt, um über die Laufzeit des Vertrags eine höhere Rendite zu erzielen, wenngleich dann für den Anleger das Risiko besteht, einen Teil seines Kapitals zu verlieren.
Rentenversicherer werden häufig einen garantierten Teil bieten, der gewährleistet, dass das Kapital des Anlegers unabhängig davon, was an den Finanzmärkten geschieht, sicher ist. Das kann Sicherheit vermitteln, bedeutet in vielen Fällen aber, dass das Kapital im Laufe der Zeit weniger stark wächst und das Kapitalwachstum vielleicht nicht mit der Inflation Schritt hält.
Wenn sich Anleger entscheiden, einen Teil ihres Kapitals am Aktienmarkt anzulegen, müssen sie auch festlegen, mit welcher Art von Anlage sie sich wohlfühlen. Dies wird gewöhnlich vom jeweiligen Alter und der individuellen Risikobereitschaft abhängen. Im Allgemeinen wird älteren Sparern geraten, einen größeren Teil ihrer Anlagen in etablierten Unternehmen (auch wenn dies keine Garantie ist, dass sie kein Geld verlieren) und in höherwertigen Anleihen zu halten. Jüngere Anleger können es sich leisten, in risikoreichere Segmente wie die Schwellenländer oder kleine und junge Unternehmen zu investieren (aber auch sie ebenfalls nur einen begrenzten Teil ihres Portfolios), denn ihnen bleibt mehr Zeit, etwaige Verluste mit den Jahren auszugleichen.
Lebensversicherungsoption
Die Höhe der in den Altersvorsorgeplan integrierten Versicherung ist ein wichtiger Gesichtspunkt. Eine Lebensversicherung kann in den Vertrag eingebettet werden, so dass bei Tod des Versicherungsnehmers während der Vertragslaufzeit das Ersparte nicht verloren geht, sondern an einen zuvor festgelegten Begünstigten ausgezahlt wird.
Manche Verträge bieten eine gewisse Form der Absicherung bei schwerer Krankheit oder Behinderung.
Manche Verträge bieten eine gewisse Form der Absicherung bei schwerer Krankheit oder Behinderung. In diesem Fall werden die Rentenversicherungsbeiträge weitergezahlt, wenn der Versicherungsnehmer sie infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr selbst zahlen kann. Die Höhe der abgesicherten Zahlungen richtet sich dabei nach dem Grad der Erwerbsunfähigkeit des Versicherungsnehmers.
Weitere wichtige Gesichtspunkte, über die sich private Personen Gedanken machen sollten, bevor sie sich für eine private Rentenversicherungslösung entscheiden, sind unter anderem die Beitragshöhe sowie der Ruf und die finanzielle Stabilität des Rentenversicherers. Für Privatpersonen, die beruflich bedingt nacheinander in mehreren Ländern leben, ist möglicherweise auch die Flexibilität des Produkts ein wichtiger Aspekt. Produkte, die etwa den Kriterien des britischen Qualified Recognised Overseas Pension Scheme entsprechen, sind unter Umständen für im Ausland tätige Briten nützlich, um ihre Altersvorsorge in einem einzigen Produkt zu bündeln und ihr Erspartes fürs Alter einfacher zu verwalten.
Privat Rentenversicherte werden bei Renteneintritt diverse Auswahlmöglichkeiten haben. Sie können sich ihre Rentenversicherungsleistung zum Beispiel als Pauschalbetrag auszahlen lassen. Das bietet den Vorteil, dass dieser Betrag dann zur Erzielung von Einkünften erneut angelegt werden kann und der Begünstigte die Kontrolle über das Kapital behält. Wahlweise kann die Leistung auch als Monatsrente ausgezahlt werden, die ein festes Einkommen bis ans Lebensende garantiert. Der Haken daran ist jedoch, dass der Versicherte bei der Frage, wie das Kapital angelegt wird, keinerlei Mitspracherecht hat.
Auf dem Weg zu einer gesamteuropäischen privaten Rentenversicherung
Es könnte sein, dass privat Rentenversicherte demnächst noch mehr Wahlmöglichkeiten haben werden. Die Europäische Kommission hat den Regulierungsrahmen für eine gesamteuropäische private Rentenversicherung ausgearbeitet, was sich für Personen, die nacheinander in mehreren Ländern leben, als sehr nützlich erweisen könnte. Die Regelung trat im August 2019 in Kraft, wird aber erst dann rechtliche Anwendung finden, wenn nachgeordnete Rechtsvorschriften verabschiedet wurden. Dies dürfte allerdings wohl erst Ende 2021 der Fall sein.
Geht es nach der Europäischen Kommission, wird die neue Regelung zu einer gewissen Harmonisierung der Steuervorschriften für Rentenversicherungen in ganz Europa führen. Nach aktuellem Stand der Dinge werden Renten von Land zu Land unterschiedlich besteuert. Einige multinational tätige Konzerne hat dies dazu veranlasst, gesamteuropäische betriebliche Rentenkassen in einem einzigen EU-Land zu gründen. Luxemburg ist in diesem Zusammenhang zu einem beliebten Standort geworden. Vorerst wird jedoch jeder EU-Mitgliedstaat weiter selbst entscheiden können und müssen, ob gesamteuropäische private Rentenversicherungen steuerlich genauso behandelt werden sollten wie ähnliche nationale Pläne.
Ein weiterer Aspekt ist schließlich, dass die Altersvorsorge zwar ein komplexes, für den Einzelnen und dessen Familie aber ein enorm wichtiges Thema ist. Der richtige Umgang kann den Unterschied ausmachen, ob man einen sorgenfreien Ruhestand verbringt oder jeden Cent zweimal umdrehen muss. Daher ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen, um Fallstricke zu vermeiden und die jeweils besten Optionen für den Einzelnen so gut wie möglich zu verstehen.
Für alle, die im Alter etwas mehr Flexibilität oder mehr Einkommen wünschen, sind private Rentenversicherungen von großer Bedeutung. Bei der Wahl der Lösung sind jedoch Umsicht und Vorsicht geboten.