Nachfolgeplanung: So minimieren Sie Konflikte und schützen Ihr Familienunternehmen
Bei der Planung des eigenen Nachlasses kommen fast immer Fragen auf. Selbst wenn Ihre familiäre Situation relativ überschaubar ist, müssen Sie sich wahrscheinlich mit den Beziehungen zwischen Ihren Angehörigen auseinandersetzen, wenn es darum geht, wie Sie am besten für ihre Zukunft vorsorgen können. Wenn Sie ein Familienunternehmen haben, gestaltet sich der Entscheidungsprozess meist noch komplizierter – vor allem, wenn einige Ihrer Erben im Unternehmen tätig sind und andere nicht. Worauf sollten Sie bei der Nachfolgeplanung besonders achten?
Zuallererst gilt es, die betroffenen Personen und ihre persönliche und finanzielle Situation zu berücksichtigen. Die meisten Menschen gehen davon aus, dass sie ihren Nachlass zu gleichen Teilen unter ihren Kindern aufteilen und für die übrigen Familienmitglieder eventuell andere Regelungen treffen werden.
Welche Art von Vermögenswerten Sie Ihren Lieben zukommen lassen sollten, kann jedoch von deren Alter und ihren persönlichen Lebensumständen abhängen. Sind Kinder beispielsweise auf ein Erbe angewiesen, um ein Haus zu kaufen oder andere Lebenshaltungskosten zu bestreiten, bevorzugen sie sicherlich einen Barbetrag, während bereits Vermögende sich möglicherweise eher über bestimmte Erbstücke, Investments oder eine Unternehmensbeteiligung freuen.
Pflichtteilregelungen
Sie müssen alle von Ihnen abhängigen Personen berücksichtigen und sicherstellen, dass sie angemessen versorgt sind. In einigen Civil-Law-Ländern, darunter auch Luxemburg, ist dieses Prinzip in den Regelungen über Pflichtteilsansprüche verankert. Grundsätzlich ist festgelegt, dass ein Einzelkind mindestens 50% erhält, während der Pflichtteil bei zwei Kindern zusammen mindestens 67% und bei drei oder mehr Kindern mindestens 75% des Nachlasses beträgt.
Dies schränkt den Erblasser in seiner Flexibilität ein und kann die Versorgung unterhaltsberechtigter Ehepartner erschweren. Daher ist es wichtig, so früh wie möglich Lösungen zu finden und sie der Familie zu erläutern. Die bestehenden Vorschriften sind unter Umständen nur eingeschränkt anwendbar, wenn die Kinder, die nach dem Erbrecht als Erben gelten, nicht in Luxemburg leben oder sich ein Teil des Nachlasses außerhalb des Landes befindet.
Die Erbschaftsteuersätze in Luxemburg unterscheiden sich je nachdem, ob die Vermögensübertragung an ein Kind, an Geschwister oder andere Verwandte des Erblassers erfolgt.
Auch erbschaftsteuerliche Überlegungen sollten in den Entscheidungsprozess einfließen. Die Erbschaftsteuersätze in Luxemburg unterscheiden sich je nachdem, ob die Vermögensübertragung an ein Kind, an Geschwister oder andere Verwandte des Erblassers erfolgt. Während der Satz für nahe Verwandte deutlich reduziert werden kann, zahlen Erben, bei denen kein Verwandschaftsverhältnis zum Erblasser besteht, 15% Erbschaftsteuer. Zudem erhöhen sich die Basissätze, wenn der steuerpflichtige Nettowert des vom Begünstigten erhaltenen Anteils 10.000 Euro übersteigt (Zuschläge in Höhe von 1/10 bis 22/10).
Der Betrag hängt auch vom Umfang des Nachlasses ab, da Erbschaften ab 1,75 Mio. Euro dem höchsten Steuersatz unterliegen. Es kann daher lohnenswert sein, Vermögenswerte als Schenkung zu Lebzeiten zu übertragen, um die Belastung durch die Erbschaftsteuer zu senken. Solche Schenkungen unterliegen in der Regel nicht der Erbschaftsteuer. Es gibt allerdings Vorschriften, die verhindern sollen, dass Vermögende im Jahr vor ihrem Tod Immobilien verschenken, um die Erbschaftsteuer zu umgehen.
Was geschieht mit dem Familienunternehmen?
Die Regelung der Nachfolge ist eines der sensibelsten Themen für Familienunternehmen und hat laut der von PwC durchgeführten Family Business Survey 2023 infolge der COVID-19-Pandemie noch an Bedeutung gewonnen. Doch obwohl 75% der Familienunternehmen weltweit einen Gesellschaftervertrag abgeschlossen haben, wurde nur in 64% der Fälle die Nachfolgeplanung im Testament des Gründers verankert. Im Jahr 2021 gaben nur 34% an, über einen soliden, dokumentierten und kommunizierten Nachfolgeplan zu verfügen; drei Jahre zuvor waren es sogar nur 15%.
Die Entscheidungsfindung in Familienunternehmen kann sich komplex gestalten, und die Zusammenarbeit zwischen den Generationen ist von größter Bedeutung. Als Unternehmer sollten Sie nicht automatisch davon ausgehen, dass Sie die Wünsche der anderen kennen. Offene, ehrliche – wenngleich manchmal schwierige – Gespräche mit Ihren Familienmitgliedern können dazu beitragen, dass die erforderlichen Strukturen geschaffen werden, wobei dies womöglich einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Nach dem Ausscheiden der Gründer eines Unternehmens entscheiden sich die Familien oft für eine Trennung zwischen der Leitung und dem Eigentum des Unternehmens, was die Regelung der Nachfolge erleichtern kann. Wenn einige Familienmitglieder im Unternehmen mitarbeiten, müssen für sie angemessene Anreize geschaffen werden, denn wenn es um die Eigentumsverhältnisse geht, könnte eine Gleichbehandlung der nicht im Unternehmen aktiven Familienmitglieder bei ihnen für Unmut sorgen. Eine umsichtige Nachfolgeplanung sollte dies mit einbeziehen. Nicht mitarbeitende Familienmitglieder können stimmrechtlose Aktien oder kleinere Beteiligungen erhalten, die sich vielleicht mit einem größeren Teil anderer Vermögenswerte wie z.B. Immobilien ausgleichen lassen.
Die richtige Struktur schaffen
Im Allgemeinen lassen sich betriebliche Verantwortlichkeiten und eine Kapitalbeteiligung in einer auf Aktien basierenden Unternehmensform leichter aufeinander abstimmen als in einer Personengesellschaft. Beteiligungen können im Laufe der Zeit schrittweise übertragen werden, was vor allem dann sinnvoll ist, wenn potenzielle Erben jung sind oder sich noch in der Ausbildung befinden.
Wenn die Unternehmensgründer beschließen, ihr Eigentum vor ihrem Tod abzutreten, stellt sich die Frage, ob sie weiterhin ein Einkommen aus dem Unternehmen benötigen. Die Beteiligungen müssen dann entsprechend strukturiert werden. Sie können die Kontrolle an Familienmitglieder abtreten und gleichzeitig Vorzugsrechte auf Dividenden oder möglicherweise auch das Eigentum an den vom Unternehmen genutzten Immobilien behalten.
Bei Entscheidungen dieser Art geht es auch um Steuerfragen. Zu bedenken ist etwa, dass die Steuersätze für Veräußerungsgewinne beim Verkauf eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils (z.B. beim Verkauf einer Beteiligung zur Erzielung von Kapitalerträgen) in der Regel niedriger sind als die individuelle Einkommensteuer.
Gerechte Verteilung bei komplexen Nachlässen
Bei umfangreichen, komplexen Nachlässen lässt sich kaum vermeiden, dass die Erben völlig unterschiedliche Arten von Vermögenswerten erhalten, deren relativer Wert sich womöglich im Laufe der Zeit ändert. So verzeichnet ein Gemälde über die Jahre vielleicht einen besseren Werterhalt oder eine bessere Wertsteigerung als ein Aktienportfolio – oder umgekehrt. Dies ist jedoch zum Zeitpunkt der Vermögensübertragung nicht unbedingt abschätzbar.
Es lohnt sich, das Thema Nachlass und die Gründe für Ihre Entscheidungen bei der Vermögensverteilung frühzeitig mit Ihren zukünftigen Erben zu besprechen.
Dies kann Fragen nach der Gerechtigkeit aufwerfen, und Sie werden Ihr Testament eventuell von Zeit zu Zeit anpassen müssen, um den Wert der Erbteile auszugleichen, falls ein erhebliches Ungleichgewicht entsteht. Es lohnt sich auch, das Thema Nachlass frühzeitig anzusprechen und Ihren zukünftigen Erben die Gründe für Ihre Entscheidungen bei der Vermögensverteilung auseinanderzusetzen.
In großen Familien ist es oft schwierig, es allen recht zu machen. Aber wenn Sie Ihre Entscheidungen erläutern, haben Ihre Erben zumindest Klarheit darüber, wie Sie Ihr Vermögen verteilt haben. Falls es begründete Beschwerden geben sollte, können Sie darauf reagieren. Auf diese Weise lassen sich spätere langwierige und unangenehme Auseinandersetzungen zwischen den Familienmitgliedern – die unter anderem hohe Anwaltskosten verursachen können – verhindern.