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April 18, 2024

Clevere Nachfolgeplanung: So minimieren Sie Konflikte und schützen Ihr Familienunternehmen

  Gesammelt von myLIFE team myWEALTH Januar 24, 2023 842

Bei der Planung des eigenen Nachlasses kommen fast immer Fragen auf. Selbst wenn Ihre familiäre Situation überschaubar ist, müssen Sie sich mit den Beziehungen zwischen Ihren Angehörigen auseinandersetzen und prüfen, wie Sie am besten für deren Zukunft vorsorgen können. Wenn Sie ein Familienunternehmen haben, gestaltet sich der Entscheidungsprozess meist noch komplizierter – vor allem, wenn einige Ihrer Erben im Unternehmen tätig sind und andere nicht. Worauf sollten Sie bei der Nachfolgeplanung besonders achten?

Zuallererst gilt es, die betroffenen Personen und ihre persönliche und finanzielle Situation zu berücksichtigen. Die meisten Menschen gehen davon aus, dass sie ihren Nachlass zu gleichen Teilen unter ihren Kindern aufteilen und für die übrigen Familienmitglieder eventuell andere Regelungen treffen werden.

Welche Art von Vermögenswerten Sie Ihren Lieben zukommen lassen sollten, kann jedoch durchaus von ihrem jeweiligen Alter und ihrer persönlichen Situation abhängen. Wer beispielsweise auf ein Erbe angewiesen ist, um ein Haus zu kaufen oder andere Lebenshaltungskosten zu bestreiten, bevorzugt mit Sicherheit einen Barbetrag, während bereits Vermögende sich möglicherweise eher über Erbstücke oder Anlagen freuen.

Pflichtteilregelungen

Sie sollten sich vor Augen führen, welche Familienmitglieder von Ihnen abhängig sind und deren angemessene Versorgung sicherstellen. In einigen Ländern, darunter auch Luxemburg, ist dies in den Regelungen über Pflichtteilsansprüche verankert. So ist etwa gesetzlich festgelegt, dass ein Einzelkind mindestens 50 % erhält, während der Pflichtteil bei zwei Kindern zusammen mindestens 67 % und bei drei oder mehr Kindern mindestens 75 % des Nachlasses beträgt. Dies schränkt Sie in Ihrer Flexibilität ein und kann die Versorgung unterhaltsberechtigter Ehepartner erschweren. Daher ist es wichtig, so früh wie möglich Lösungen zu finden und sie der Familie zu erläutern. Die Geltung der bestehenden Vorschriften kann infrage stehen, wenn die Kinder, die nach dem Erbrecht als Erben gelten, nicht in Luxemburg leben oder ein Teil des Nachlasses außerhalb Luxemburgs gelegen ist.

Die Erbschaftsteuersätze in Luxemburg unterscheiden sich je nachdem, ob die Vermögensübertragung an ein Kind, an Geschwister oder andere Verwandte erfolgt.

Auch erbschaftsteuerliche Überlegungen sollten in den Entscheidungsprozess einfließen. Die Erbschaftsteuersätze in Luxemburg unterscheiden sich je nachdem, ob die Vermögensübertragung an ein Kind, an Geschwister oder andere Verwandte erfolgt. Während der Satz für andere Personengruppen deutlich reduziert werden kann, zahlen Erben, die nicht familiär mit dem Erblasser verbunden sind, 15 % Erbschaftsteuer. Zudem erhöhen sich die Basissätze, wenn der steuerpflichtige Nettowert des vom Begünstigten vereinnahmten Anteils 10.000 Euro übersteigt (Zuschläge in Höhe von 1/10 bis 22/10).

Der Betrag hängt auch vom Umfang des Nachlasses ab, da Erbschaften ab 1,75 Mio. Euro dem höchsten Steuersatz unterliegen. Es kann daher lohnenswert sein, Vermögenswerte als Schenkung zu Lebzeiten zu übertragen, um die Erbschaftsteuer zu senken. Solche Schenkungen unterliegen in der Regel nicht der Erbschaftsteuer. Es gibt allerdings Vorschriften, die verhindern sollen, dass Vermögende im Jahr vor ihrem Tod Immobilien verschenken, um die Erbschaftsteuer zu umgehen.

Was geschieht mit dem Familienunternehmen?

Die Regelung der Nachfolge ist eines der sensibelsten Themen für Familienunternehmen und hat laut einer von PwC durchgeführten Umfrage unter Inhabern von Familienunternehmen infolge der COVID-19-Pandemie noch an Bedeutung gewonnen. Den Angaben zufolge verfügten im Jahr 2021 allerdings nur rund 30 % der Familienunternehmen weltweit über einen formellen Nachfolgeplan. Noch 2018 waren es sogar nur 15 %.

Die Entscheidungsfindung in Familienunternehmen kann sich komplex gestalten, und die Zusammenarbeit zwischen den Generationen ist von größter Bedeutung. Als Unternehmer sollten Sie nicht automatisch davon ausgehen, dass Sie die Wünsche der anderen kennen. Offene, ehrliche – und manchmal schwierige – Gespräche mit Ihren Familienmitgliedern können dazu beitragen, dass im Laufe der Zeit die passenden Strukturen geschaffen werden.

Nach dem Ausscheiden der Gründer entscheiden sich die Familien oft für eine Trennung zwischen der Leitung und dem Eigentum des Unternehmens, was die Regelung der Nachfolge erleichtern kann. Wenn einige Familienmitglieder im Unternehmen mitarbeiten, müssen für sie angemessene Anreize geschaffen werden, denn wenn es um die Eigentumsverhältnisse geht, könnte eine Gleichbehandlung der nicht im Unternehmen aktiven Familienmitglieder bei ihnen für Unmut sorgen. Eine umsichtige Nachfolgeplanung sollte dies mit einbeziehen. Nicht mitarbeitende Familienmitglieder können stimmrechtslose Anteile oder kleinere Beteiligungen erhalten, die sich vielleicht mit einem größeren Teil anderer Vermögenswerte wie z. B. dem Familienheim ausgleichen lassen.

Die richtige Struktur schaffen

Im Allgemeinen lassen sich betriebliche Verantwortlichkeiten und eine Kapitalbeteiligung in einer auf Aktien basierenden Unternehmensform leichter aufeinander abstimmen als in einer Personengesellschaft. Beteiligungen können im Laufe der Zeit schrittweise übertragen werden, was vor allem dann sinnvoll ist, wenn die potenziellen Erben jung sind oder sich noch in der Ausbildung befinden.

Wenn die Unternehmensgründer beschließen, ihr Eigentum vor ihrem Tod abzutreten, stellt sich die Frage, ob sie weiterhin ein Einkommen aus dem Unternehmen benötigen. Die Beteiligungen müssen dann entsprechend strukturiert werden. Auf diese Weise ist es möglich, die Kontrolle an Familienmitglieder abzutreten und gleichzeitig Vorzugsrechte auf Dividenden oder auch das Eigentum an den vom Unternehmen genutzten Immobilien zu behalten.

Bei Entscheidungen dieser Art geht es auch um Steuerfragen. Zu bedenken ist etwa, dass die Steuersätze für Veräußerungsgewinne beim Verkauf eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils (z. B. beim Verkauf einer Beteiligung zur Erzielung von Kapitalerträgen) in der Regel niedriger sind als die Einkommensteuer.

Gerechte Verteilung bei komplexen Nachlässen

Bei umfangreichen, komplexen Nachlässen lässt sich kaum vermeiden, dass die Erben am Ende völlig unterschiedliche Arten von Vermögenswerten erhalten, und es ist möglich, dass sich der relative Wert ihrer Erbteile im Laufe der Zeit ändert. So erhält sich der Wert eines Gemäldes über die Jahre vielleicht besser als der eines Aktienportfolios – oder umgekehrt.

Es lohnt sich, das Thema Nachlass und die Gründe für Ihre Entscheidungen bei der Vermögensverteilung frühzeitig mit Ihren zukünftigen Erben zu besprechen.

Dies kann Fragen nach der Gerechtigkeit aufwerfen, und Sie werden Ihr Testament möglicherweise von Zeit zu Zeit anpassen müssen, um den Wert der Erbteile auszugleichen, falls ein erhebliches Ungleichgewicht entsteht. Es lohnt sich auch, das Thema Nachlass frühzeitig anzusprechen und Ihren zukünftigen Erben die Gründe für Ihre Entscheidungen bei der Vermögensverteilung auseinanderzusetzen.

In großen Familien ist es oft schwierig, es allen recht zu machen. Aber wenn Sie Ihre Entscheidungen erläutern, haben Ihre Erben zumindest Klarheit darüber, wie Sie Ihr Vermögen verteilt haben. Falls es begründete Beschwerden geben sollte, können Sie darauf reagieren. Auf diese Weise lassen sich spätere langwierige und unangenehme Auseinandersetzungen zwischen den Familienmitgliedern – die unter anderem hohe Anwaltskosten verursachen können – verhindern.