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November 24, 2024

Welche Beihilfen können Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer erhalten?

  Gesammelt von myLIFE team myHOME Oktober 24, 2023 1387

Sie haben beschlossen, zu bauen, ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen oder Ihr Zuhause zu renovieren. Wussten Sie, dass Sie vom luxemburgischen Staat finanzielle Unterstützung für Ihr Projekt erhalten können? Das ist vor allem dem Maßnahmenpaket zu verdanken, das die Regierung im Mai 2024 verabschiedet hat. myLIFE gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Beihilfen für Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung.

Sie haben vor, in naher Zukunft ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen oder zu bauen? Oder möchten Sie Ihr Zuhause renovieren? Der Staat gewährt verschiedene finanzielle Hilfen für Menschen, die ein Haus oder eine Wohnung im Großherzogtum bauen, kaufen oder renovieren.

Die Unterstützung kann in Form von direkten Finanzbeihilfen, Zinsbeihilfen für die Rückzahlung eines Darlehens, Beihilfen im Zusammenhang mit nachhaltigem Wohnungsbau und Energieeffizienz sowie Steuervergünstigungen erfolgen.

Gut zu wissen: Durch die Reform der staatlichen Wohnungsbeihilfen, die im September 2023 in Kraft getreten ist, und das im Mai 2024 verabschiedete Maßnahmenpaket wird das System noch großzügiger und zugänglicher. So wurden nicht nur einige Beihilfen erhöht, sondern auch die Bedingungen für ihre Gewährung vereinfacht und die Einkommensgrenzen angehoben, damit mehr Menschen (insbesondere Familien mit Kindern) Unterstützung erhalten.

Die Steuergutschrift für notarielle Urkunden („Bëllegen Akt“) beläuft sich für das Jahr 2024 auf 40.000 Euro pro Käufer.

Steuervorteile

Es gibt zahlreiche indirekte Wohnungsbauförderungen in Luxemburg, insbesondere Steuervergünstigungen für Menschen, die ein Haus oder eine Wohnung kaufen, bauen oder renovieren. Hierzu gehören vor allem:

    • Steuergutschrift für notarielle Urkunden („Bëllegen Akt“): Beim Erwerb einer Immobilie (Wohnraum, der als Hauptwohnsitz genutzt werden soll, bestimmte Nebengebäude und Baugrundstücke) können Sie eine Ermäßigung der Eintragungs- und Überschreibungsgebühren beantragen. Diese Steuergutschrift beläuft sich für das Jahr 2024 (Ausstellungsdatum der notariellen Urkunde zwischen dem 01.01.2024 und dem 31.12.2024) auf 40.000 Euro pro Käufer. Zudem wurde für 2024 eine befristete „Mietsteuergutschrift“ für Käufer einer Immobilie eingeführt, die zur Vermietung vorgesehen ist. Der Betrag ist auf 20.000 Euro pro natürlicher Person (40.000 Euro für ein Paar) festgelegt. Diese Gutschrift ist ausschließlich im Zusammenhang mit sogenannten VEFA-Verträgen (ventes en état de futur achèvement, Verkauf auf Teilzahlungsbasis je nach erreichtem Bauzustand) erhältlich.
    • Stark ermäßigter Mehrwertsteuersatz: Für bestimmte Bau- und Renovierungsarbeiten kann ein stark ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 3% geltend gemacht werden, sofern es sich um Ihren Hauptwohnsitz handelt. Der Steuervorteil ist auf 50.000 Euro pro Wohnung begrenzt.
    • Schuldzinsen: Schuldzinsen im Zusammenhang mit einem Immobiliendarlehen, das Sie zur Finanzierung des Erwerbs oder Baus Ihres Hauptwohnsitzes aufgenommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten von Ihren Einkünften abziehen. Im Rahmen des Maßnahmenpakets für den Wohnsektor wurden die Obergrenzen für den Abzug dieser Schuldzinsen um ein Drittel erhöht.
    • Restschuldversicherung (RSV): Wenn Sie eine Restschuldversicherung abschließen, um die Rückzahlung eines Darlehens für den Erwerb, den Bau, die Erweiterung, den Umbau oder die Instandsetzung Ihres Eigenheims oder Ihrer Eigentumswohnung abzusichern, können Sie die Prämien bis zu einer Höhe von 672 Euro pro Jahr und Person von der Steuer absetzen. Sofern Sie Ihre RSV in Form einer einmaligen Prämie bezahlen, erhöht sich der abzugsfähige Höchstbetrag entsprechend Ihrem Alter und der Zusammensetzung Ihres Haushalts.
    • Bausparvertrag: Mit einem Bausparvertrag können Sie ein Darlehen zur Finanzierung Ihres Hauptwohnsitzes (Bau, Erwerb, Umbau) zu günstigen Konditionen aufnehmen. Die Beiträge an eine zugelassene Bausparkasse können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Beihilfen für den Erwerb oder die Renovierung von Wohneigentum

Staatsbürgschaft

Wenn Sie ein Darlehen für den Erwerb, den Bau, die Modernisierung, den Umbau oder die Renovierung von Wohneigentum aufnehmen möchten, verlangt die Bank in der Regel Sicherheiten. Wenn Sie keine ausreichenden Sicherheiten vorweisen können, kann der Staat unter bestimmten Voraussetzungen als Bürge für einen Teil Ihres Immobiliendarlehens fungieren.  Mit der Umsetzung des Maßnahmenpakets für den Wohnsektor wird der Umfang dieser staatlichen Garantie auf maximal 40% der Projektkosten angehoben.

Eigenheimzulage

Wenn Sie ein Darlehen für den Erwerb oder den Bau einer Wohnimmobilie aufgenommen haben, können Sie je nach Ihrem Einkommen und der Zusammensetzung Ihrer Haushaltsgemeinschaft eine Eigenheimzulage erhalten. Diese erhöht sich um 15%, wenn es sich um eine Doppelhaushälfte handelt, und um 40% im Falle einer Wohnung in Gemeinschaftseigentum oder eines Reihenhauses.

Gut zu wissen: Die Zulage kann unter bestimmten Bedingungen um eine Konjunkturprämie in Höhe von 20.000 Euro erhöht werden, wenn es sich um neu gebautes Wohneigentum handelt (Wohnraum, der gebaut werden soll oder sich im Bau befindet oder bestehender Wohnraum, der vor dem 1. September 2023 noch nicht bewohnt wurde) und wenn das Datum des notariellen Kaufvertrags zwischen September 2023 und dem 31. Dezember 2024 liegt.

Sparprämie

Wenn Sie für den Kauf oder Bau von Wohneigentum gespart haben und eine Eigenheimzulage erhalten, können Sie eine Sparprämie beantragen. Dabei handelt es sich um eine Prämie in Höhe von 10% der jährlichen Einzahlungen auf Ihr Sparkonto zur Finanzierung Ihres Wohneigentums. Der Betrag ist auf 5.000 Euro begrenzt (500 Euro pro Jahr über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren). Um in den Genuss dieser Unterstützung zu kommen, müssen Sie mindestens 90% des Guthabens auf Ihrem Sparkonto für die Finanzierung des Hauses oder der Wohnung verwenden.

Zinssubvention

Der Staat kann Ihnen unter bestimmten Bedingungen eine Zinssubvention gewähren, die die monatliche Belastung Ihres Darlehens für den Erwerb, den Bau oder die Renovierung von Wohneigentum verringert. Die Zinssubvention richtet sich nach den Bedingungen Ihres Darlehens. Ihre Höhe hängt von Ihren Einkünften und der Zusammensetzung Ihrer Haushaltsgemeinschaft ab. Der Höchstsatz wurde überprüft und im Zuge der Verabschiedung des Maßnahmenpakets für den Wohnsektor auf 3,5% angehoben.

Beihilfe für die Altbausanierung

Die Gewährung dieser Beihilfe hängt ebenfalls von Ihren Einkünften und der Zusammensetzung Ihrer Haushaltsgemeinschaft ab. Sie beläuft sich auf maximal 40% der Kosten für Renovierungs- oder Umbauarbeiten an Ihrer Immobilie (ausgenommen Verschönerungsarbeiten oder laufenden Instandhaltungsarbeiten).

Eine der Voraussetzungen ist, dass die Arbeiten an einem Wohngebäude durchgeführt werden, das seit mehr als 10 Jahren bewohnt wird. Die Sanierungsprämie kann beispielsweise für die Dachdeckung, die Installation und Erneuerung der Zentralheizung, den Einbau und Austausch von Fensterläden etc. beantragt werden.

Beihilfe für den behindertengerechten Ausbau einer Immobilie

Sie können diese Beihilfe beantragen, wenn Sie eine Behinderung haben (oder der gesetzliche Vertreter einer Person mit Behinderung sind) und besondere Umbaumaßnahmen durchgeführt haben, deren Kosten nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden: Um- oder Ausbaumaßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zur Wohnung oder der Fortbewegung innerhalb der Wohnung, Verbreiterung der Türen, Erstinstallation von Spezialvorrichtungen in der Küche, im Badezimmer oder an Toiletten usw.

Die Beihilfe wird unter bestimmten Bedingungen gewährt und kann bis zu 60% des Rechnungsbetrags ohne MwSt. betragen, jedoch nicht mehr als 20.000 Euro pro Person mit Behinderung.

Unter bestimmten Bedingungen kann eine Prämie in Höhe von 10.000 Euro für die Schaffung einer Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus gewährt werden.

Prämie für die Schaffung einer Einliegerwohnung

Diese Prämie in Höhe von 10.000 Euro kann unter bestimmten Bedingungen für die Schaffung einer Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus gewährt werden. Sie benötigen eine Baugenehmigung der zuständigen Gemeindeverwaltung und müssen nach dem Umbau eine der beiden Wohnungen selbst bewohnen.

Gut zu wissen: Die Prämie kann auf 20.000 Euro für jede integrierte Wohnung erhöht werden, die nach September 2023 erstmals bezogen und vor dem 31. Dezember 2026 fertiggestellt wird.

Bedingungen für die Gewährung der staatlichen Wohnungsbeihilfen

Um in den Genuss der Beihilfen für den Bau, den Erwerb oder die Renovierung von Wohneigentum zu kommen, müssen jeweils mehrere Voraussetzungen erfüllt werden. Das Haus oder die Wohnung muss Ihnen grundsätzlich seit mindestens zwei Jahren als dauerhafter Hauptwohnsitz dienen. Sie dürfen nicht Eigentümer eines anderen Hauses oder einer anderen Wohnung in Luxemburg oder im Ausland sein und Sie dürfen die Immobilie, für die Sie einen Antrag stellen, nicht vermieten (außer in Ausnahmefällen).

Bitte beachten Sie, dass für die verschiedenen Beihilfen unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen gelten. Informieren Sie sich bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen über die jeweiligen Bedingungen.

Beihilfen für die energetische Sanierung von Wohngebäuden

Staatsbürgschaft für ein Klimadarlehen

Wenn Sie beabsichtigen, ein Darlehen für die energetische Sanierung einer Immobilie zu beantragen, die seit mehr als 10 Jahren (von Ihnen oder einem anderen Eigentümer) als Wohnraum genutzt wird, oder die Immobilie mit neuen technischen Anlagen auszustatten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Bürgschaft für ein Klimadarlehen erhalten. Die Höhe der Staatsbürgschaft hängt von der Höhe des Darlehens ab und kann maximal 50.000 Euro über einen Zeitraum von 15 Jahren betragen.

Zinssubvention für Klimadarlehen

Mit einer Zinssubvention für Klimadarlehen können Sie die Zinsbelastung Ihres Darlehens reduzieren. Wenn Sie eine Beihilfe für die nachhaltige energetische Renovierung Ihres Wohngebäudes und für erneuerbare Energien erhalten, können Sie unter bestimmten Bedingungen von einer Reduzierung des Zinssatzes um 1,5% für den Darlehensbetrag profitieren. Diese Vergünstigung darf den regulären Darlehenszinssatz nicht übersteigen. Die Höhe der Vergünstigung entspricht den förderfähigen Kosten der Arbeiten. Sie ist jedoch auf maximal 100.000 Euro und eine Laufzeit von 15 Jahren begrenzt.

Das Programm Klimabonus ersetzt schrittweise das Förderprogramm PRIMe House für alle Anträge, die ab 2022 gestellt werden.

Klimabonus-Zuschüsse

Klimabonus-Zuschüsse des Ministeriums für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung (MECDD) werden für die energetische Renovierung eines Gebäudes oder eines Teils seiner thermischen Hülle (Dämmung des Dachs, der Außenwand oder der Bodenplatte, Einbau einer Lüftungsanlage, Austausch der Fenster usw.), für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen (Wärmepumpen, Solarthermie usw.) oder für den Bau eines nachhaltigen Hauses vergeben.

Gut zu wissen: Haushalte mit geringerem Einkommen können eine zusätzliche Prämie für die energetische Sanierung (Topup Klimabonus) erhalten, die sich auf bis zu 100% des Klimabonus belaufen kann.

Achtung: Das Programm Klimabonus ersetzt schrittweise das Förderprogramm PRIMe House für alle Anträge, die seit 2022 gestellt werden.

Beihilfe bei LENOZ-Zertifizierung

Wenn Sie ein luxemburgisches Nachhaltigkeitszertifikat, das LENOZ-Zertifikat (Lëtzebuerger Nohaltegkeets-Zertifizéierung fir Wunngebaier), für Ihr Wohngebäude erhalten haben, können Sie beim Wohnungsbauministerium eine finanzielle Beihilfe beantragen.

Sonstige Beihilfen im Zusammenhang mit Energieeinsparungen und erneuerbaren Energien

Die staatlichen Beihilfen für die energetische Sanierung von Wohngebäuden sind kumulierbar mit:

    • weiteren Beihilfen und Zuschüssen, die von bestimmten luxemburgischen Gemeinden angeboten werden (erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung)
    • den enoprimes-Prämien der Energieversorger
    • den Prämien des fonds nova naturstroum zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in Luxemburg

Details zu den verschiedenen finanziellen Unterstützungen, den Anspruchsvoraussetzungen sowie einen Beihilfensimulator finden Sie auf der Website https://www.klima-agence.lu.

Neues Förderpaket – individuelle Pauschale zur Wohnraumförderung

Mit der Reform der staatlichen Wohnungsbeihilfen wurde ein Förderpaket in Höhe von maximal 35.000 Euro eingeführt, das vier Beihilfen umfasst: die Eigenheimzulage, die Sparprämie, die Sanierungsprämie und den Topup Klimabonus. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie im Laufe Ihres Lebens eine oder mehrere dieser Wohnungsbeihilfen in Anspruch nehmen.

Weitere Einzelheiten zu den verschiedenen staatlichen Wohnungsbeihilfen in Luxemburg erhalten Sie bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen.

Bezahlbares Wohneigentum

Der Fonds du logement und die Société Nationale des Habitations à Bon Marché (SNHBM) bieten Haushalten mit geringem Einkommen subventionierte Wohnungen zum Kauf an. Die Käufer dieser Wohnungen müssen mehrere Kriterien erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf den Websites des Fonds du logement und der SNHBM.

In diesem Artikel sind die wichtigsten Wohnungsbeihilfen des luxemburgischen Staates aufgeführt (wobei die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt). Sie können sich je nach Entwicklung der Gesetzgebung ändern. Informieren Sie sich!