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April 26, 2024

Bausparen: steuerliche Vorteile als Anreiz

  Gesammelt von myLIFE team me&myFAMILY März 17, 2021 2325

Kombination aus Geld sparen und leihen als beliebtes Finanzierungsmodell

Beim Bausparvertrag handelt es sich in den meisten Fällen um eine Kombination aus Sparguthaben und Baudarlehen. Der Vertrag kann auch ohne Darlehen abgeschlossen werden. Diese Finanzierungsform des Bausparvertrags ist vor allem deshalb beliebt, weil sie fest vereinbarte Zinsen bietet, die vor den Schwankungen auf dem Kapitalmarkt schützen. Hinzu kommt, dass der jährliche Zinsertrag steuerfrei ist. Die ausgezahlten Beiträge und Prämien sind bis zu den vom Gesetzgeber festgelegten Höchstbeträgen von den zu versteuernden Einkünften absetzbar.

Ein Bausparvertrag wird über eine bestimmte Summe (das gewünschte Ziel, das beim Sparen erreicht werden soll) nach einem vereinbarten Tarif (Laufdauer, Höhe der Rückzahlungen usw.) abgeschlossen. Unabhängig vom Tarif durchläuft ein solcher Vertrag drei unterschiedliche Phasen: die Ansparphase mit regelmäßigen, monatlichen Einzahlungen; die Zuteilungsphase mit Auszahlung der gesamten Bausparsumme bestehend aus angespartem Guthaben und Darlehen; die Darlehensphase für die Abbezahlung des Darlehens. Natürlich kann das Ersparte auch ohne Darlehen ausbezahlt werden.

Fiskalische Vorteile im Detail

Laut aktueller Gesetzeslage sind die im Rahmen des Bausparkontos gezahlten Prämien und Beiträge jedes Jahr bis zu den folgenden Grenzen absetzbar: bis zu 1 344 Euro, falls der Vertragsnehmer am Anfang des Jahres zwischen 18 und 40 Jahren alt ist; bis zu 672 Euro, falls der Vertragsnehmer älter als 40 Jahre ist. Dieser Betrag wird um die Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen erhöht. Es zählen der jeweilige Partner (verheiratet oder in Partnerschaft gemeinsam veranlagt) und jedes Kind, für das der Steuerpflichtige eine spezifische Steuerermäßigung erhält. Eine einzelne Person, die einen Bausparvertrag abschließt, um lediglich von den Steuerabzügen zu profitieren, muss mindestens 56 Euro pro Monat sparen.

Eine einzelne Person, die einen Bausparvertrag abschließt, um lediglich von den Steuerabzügen zu profitieren, muss mindestens 56 Euro pro Monat sparen.

Jeder Steuerpflichtige, ganz gleich ob in Luxemburg ansässig oder Grenzgänger, kann von den fiskalischen Vergünstigungen in Verbindung mit einem Bausparkonto profitieren. Dabei müssen jedoch mehrere Bedingungen erfüllt werden:

    • Einreichen einer Steuererklärung oder eines Lohnsteuerjahresausgleichs in Luxemburg;
    • fiskalische Gleichstellung mit Ansässigen (für Grenzgänger);
    • Abschluss des Bausparvertrages bei einer in Luxemburg oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassenen Bausparkasse;
    • Einhaltung der gesetzlichen Vertragsdauer vor der Verwendung der Gelder;
    • Abschluss eines Vertrages zur Finanzierung des Kaufs, des Baus oder des Umbaus einer für persönliche Wohnzwecke genutzten Immobilie.

Seit der Steuerreform von 2017 sind die Bedingungen für die Verwendung des Sparbetrages sehr streng. Das Geld muss in jedem Fall für den eigenen Hauptwohnsitz verwendet werden: Man kann damit ein Haus bauen oder umbauen, es Instand setzen oder sein Immobiliendarlehen zurückzahlen. Zu den erlaubten Verwendungszwecken gehören unter anderem Fassadenerneuerung, Dachreparatur, Sanierung der elektrischen Anlagen oder Rohrleitungen, Finanzierung eines Badezimmers, Anschaffung neuer Fenster oder eines Heizkessels, Verlegen von Fliesen und Anstrich. Nicht erlaubt sind die Finanzierung einer anderen Immobilie als der Hauptwohnung. Auch der Kauf von so genannten „beweglichen“ Teilen (Sofa, Tische, Stühle, Küche usw.) ist nicht erlaubt. Eine Küche gilt für die Steuerverwaltung als beweglich. Dies muss man beachten.

In den meisten Fällen wird ein Bausparkonto für eine Mindestdauer von zehn Jahren abgeschlossen. Alle in diesen zehn Jahren gezahlten Beiträge sind steuerlich absetzbar, insofern die Gelder wie beschrieben (gesetzeskonform) verwendet wurden. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen fallen die Vergünstigungen weg und es kann in manchen Fällen sogar zu Rückzahlungsbescheiden kommen.

Fiskalische Fallbeispiele

Ein Haushalt mit drei Kindern

Die Mutter (Vertragsnehmerin des Bausparvertrages) ist 43 und der Vater 45 Jahre alt. Sie können 2 x 672 Euro für die Eltern und 3 x 672 Euro für die Kinder, also 3 360 Euro jährlich absetzen. Es liegt also in ihrem Interesse, mindestens 280 Euro pro Monat zu sparen.

Ein Haushalt mit zwei Kindern

Die Mutter (Vertragsnehmerin des Bausparvertrages) ist 38 und der Vater 42 Jahre alt. Sie können 2 x 1 344 Euro und 2 x 1 344 Euro für die Kinder, also 5 376 Euro jährlich absetzen. Es liegt also in ihrem Interesse, mindestens 448 Euro pro Monat zu sparen.

Zur Information: Für die Erhöhung des abzugsfähigen Höchstbetrags muss eine der beiden Personen unter 40 Jahre alt sein (der Vertragsnehmer). Der Höchstbetrag wird dann für alle Mitglieder des Haushalts verdoppelt.

Nützliche Tipps

Die Vergünstigung der im Rahmen eines Bausparvertrages gezahlten Prämien und Beiträge erfolgt über die luxemburgische Steuerklärung (Vordruck 100) oder einen Steuerjahresausgleich (Vordruck 163). Die Bausparbeiträge gelten als „Sonderausgaben“ und sind in der Rubrik „E. Bausparen“ auf Seite 15 der Erklärung anzugeben. Es genügt, dort den Namen der Bausparkasse, seine Kennnummer, das Datum des Vertragsbeginns und die Höhe des Betrags der während des Jahres gezahlten Prämien anzuführen. Es empfiehlt sich, die Bescheinigung der Bausparkasse über die Höhe der jährlichen Beiträge als Kopie beizufügen.

Zwar können sowohl ansässige Steuerpflichtige als auch Grenzgänger ein Bausparkonto in Luxemburg abschließen und von den Steuerabzügen profitieren.

Zwar können sowohl ansässige Steuerpflichtige als auch Grenzgänger ein Bausparkonto in Luxemburg abschließen und von den Steuerabzügen profitieren, die Zuteilung des Kredits erfolgt jedoch nur für in Luxemburg oder in Deutschland gelegene Immobilien. Das hat damit zu tun, dass die Muttergesellschaften der in Luxemburg aktiven Bausparkassen ihren Sitz in Deutschland haben. Und diese akzeptieren keine Hypotheken auf Häuser oder Wohnungen, die in Belgien oder in Frankreich liegen.