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November 22, 2024

Welche Kinderbetreuung ist die richtige für mein Kind?

  Gesammelt von myLIFE team me&myFAMILY März 13, 2018 12690

Schon in den ersten Schwangerschaftsmonaten stellt sich den meisten Eltern die Frage nach der Kinderbetreuung. Während das Angebot vielfältig ist, sind die Betreuungsplätze begrenzt, sodass eine frühzeitige Planung entscheidend ist. Betreuungseinrichtung, Tagesmutter, Babysitter oder Au-pair: Was ist die beste Option? Dies hängt vom Budget, den gewünschten Betreuungszeiten und praktischen Erwägungen ab. myLIFE stellt die verschiedenen Optionen vor, um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern.

Zunächst ist zwischen privaten und öffentlichen Angeboten zu unterscheiden. Beginnen wir mit den öffentlichen Betreuungsmöglichkeiten, die nach dem Ende des Elternurlaubs am häufigsten in Anspruch genommen werden.

Betreuungseinrichtungen

Öffentliche Betreuungseinrichtungen zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:

  • Es handelt sich um vom Ministerium für nationale Bildung, Kindheit und Jugend anerkannte Einrichtungen, die bestimmte Kriterien erfüllen müssen, was die Integrität, Qualifikation des Personals und Infrastruktur betrifft.
  • Dort können alle Kinder, unabhängig von ihrer Nationalität, aufgenommen werden. Andererseits stehen bestimmte Einrichtungen nur Kindern offen, die in der Gemeinde wohnen oder die Schule in der Gemeinde besuchen, in der sich die Einrichtung befindet.
  • Die Anmeldung erfolgt direkt in der Einrichtung. Kinder aus Familien mit nur einem Elternteil mit geringem Einkommen oder Behinderung werden bei der Anmeldung möglicherweise vorrangig behandelt.
  • Es fallen Gebühren, einschließlich der Kosten für Mahlzeiten, an. Diese können jedoch durch die Gutscheine für außerschulische Kinderbetreuung (Chèques-Services Accueil, CSA) reduziert werden.
  • Mit Ausnahme der Schülerhorte (Maisons Relais) und von Tageseltern, die einen Sonderstatus haben, können Kinderbetreuungseinrichtungen einen Vertrag mit dem Staat geschlossen haben oder nicht, wenn es sich um private Einrichtungen handelt. Die Unterscheidung ist wichtig, denn bei nicht vertragsgebundenen Kinderbetreuungseinrichtungen können Eltern nicht die Gutscheine für außerschulische Kinderbetreuung in Anspruch nehmen.

Schauen wir uns die unterschiedlichen Betreuungsstrukturen im Einzelnen an.

  • In der Kinderkrippe werden Kinder im Alter von bis zu 4 Jahren betreut und gefördert, das heißt bis zum Beginn der Schulpflicht. Die Zeiten sind fest und kranke Kinder dürfen nicht in die Krippe gebracht werden. Es gibt kommunale und private Einrichtungen sowie Einrichtungen mit Vertragsbindung an den Staat. Einige sind zwei- oder mehrsprachig. Das kann sich allerdings in den Kosten niederschlagen!
  • Die Früherziehung richtet sich an Kinder im Alter von 3 bis 4 Jahren und ist kostenlos. Der Unterschied zur Krippe liegt in der pädagogischen Betreuung. Sie ist Bestandteil des 1. Zyklus des luxemburgischen Schulsystems, der Besuch ist im Gegensatz zu den beiden Vorschuljahren jedoch freiwillig. Die angebotenen Zeiten sind manchmal schwer mit der Arbeitszeit zu vereinbaren. Doch einige Einrichtungen bieten Lösungen, bei denen die Früherziehung mit einem Krippenplatz kombiniert wird. Erkundigen Sie sich!
  • Kindertagesstätten erfüllen ähnliche Aufgaben wie Krippen, haben aber eine andere Zielgruppe. Dort werden Kinder im Alter von 4 bis 12 Jahren, die Früherziehung in Anspruch nehmen oder zur Vor- oder Grundschule gehen, außerhalb der Unterrichtszeiten betreut.
  • Kinderhorte werden von Kindern im Alter von 2 Monaten bis 8 Jahren maximal 16 Stunden wöchentlich besucht. Wie bei den Krippen gibt es kommunale, vertragsgebundene und private Einrichtungen.
  • Schülerhorte richten sich an Kinder im Alter von unter 18 Jahren. Es handelt sich um kommunale Einrichtungen für die Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten. Nur Kinder, die in der jeweiligen Gemeinde wohnen oder dort zur Schule gehen, werden aufgenommen. Informieren Sie sich bei Ihrer Kommunalverwaltung über die Anmeldemodalitäten, Verfügbarkeit und angebotenen Leistungen.

Die besonderen Vorteile von Tageseltern sind die Flexibilität in Bezug auf die Betreuungszeiten, die Möglichkeit, auch kranke Kinder in Obhut zu geben, die Verpflegung und sozialpädagogische Aktivitäten.

  • Tageseltern bieten, anders als die anderen Strukturen, Betreuung am Tag und in der Nacht für Minderjährige. Die besonderen Vorteile von Tageseltern sind die Flexibilität in Bezug auf die Betreuungszeiten, die Möglichkeit, auch kranke Kinder in Obhut zu geben, die Verpflegung und sozialpädagogische Aktivitäten. Weitere Information hierzu finden Sie auf guichet.lu

Häusliche Betreuung

Häusliche Betreuung hat für Eltern und Kinder gewisse Vorteile gegenüber Kinderbetreuungseinrichtungen. Für die Kinder ist dies in mehrfacher Hinsicht bequem. Da sie sich im gewohnten Umfeld befinden, fühlen sie sich wohler und sicherer. Auch für die Eltern ist es beruhigend. Natürlich muss man zunächst jemanden finden, dem man Kind und Hausschlüssel anvertrauen kann. Außerdem hat man bei der häuslichen Betreuung in der Regel eine größere Flexibilität als bei Betreuungseinrichtungen. Und was die Finanzen betrifft, können Sie die Stundenanzahl bei der häuslichen Betreuung an Ihre Arbeitszeiten und Ihr Budget anpassen. Darüber hinaus können Sie die Kosten für die häusliche Betreuung in gewissem Umfang steuerlich absetzen.

Es gibt eine Vielzahl häuslicher Betreuungsmöglichkeiten.

  • Jemanden einstellen, um die Kinder zu Hause zu betreuen. In dem Fall müssen Sie einen umfassenden Arbeitsvertrag abschließen (Art der Beschäftigung, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub). Das Arbeitsverhältnis muss beim Centre Commun de la Sécurité Sociale (CCSS) als Beschäftigung in einem Privathaushalt angemeldet werden. Die Beschäftigte oder der Beschäftigte ist dadurch sozial abgesichert und hat die Möglichkeit, in die Rentenversicherung einzuzahlen. Bei einem Arbeitsvertrag mit mehr als 16 Wochenarbeitsstunden haben die Beschäftigten im Falle der Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Babysitting fällt ebenfalls unter die häusliche Betreuung. Es handelt sich um die Beaufsichtigung von Kindern durch Dritte in Abwesenheit der Eltern gegen Bezahlung. Zwar gibt es kein gesetzliches Mindestalter für das Babysitten. Die Person, die die Kinderbetreuung übernimmt, muss jedoch mindestens 15 Jahre alt sein, um eine Vergütung zu erhalten. Falls Sie nicht die Möglichkeit haben, einen Neffen oder die Tochter des Nachbarn zu fragen, können Sie auch die Action Familiale et Populaire kontaktieren, die eine Liste mit entsprechend geschulten Babysittern führt. Sie können sich auch an Ihre Gemeinde wenden, die den Kontakt zu Babysittern herstellen kann, die in Ihrer Nähe wohnen.

Der Service Krank Kanner Doheem betreut Ihr Kind im Krankheitsfall zu Hause, wenn Sie nicht bei ihm sein können.

  • Der Service „Krank Kanner Doheem“ betreut Ihr Kind im Krankheitsfall zu Hause, wenn Sie nicht bei ihm sein können. Um diese Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie zuvor ein Anmeldeformular ausfüllen. Der von Ihnen zu zahlende Betrag hängt vom monatlichen Nettoeinkommen Ihres Haushalts ab. Anfragen von alleinerziehenden Eltern werden vorrangig behandelt.
  • Sie können Ihr Kind auch von einem Au-pair beaufsichtigen lassen. Das Gesetz vom 18. Februar 2013 über die Aufnahme junger Au-pairs regelt den vorübergehenden Aufenthalt von ausländischen Jugendlichen im Alter von 18 bis 30 Jahren bei einer Familie in Luxemburg. Es handelt sich in der Regel um ausländische Studenten, die an einer Universität eingeschrieben sind und ihre Sprachkenntnisse vertiefen und die Kultur des Landes besser kennenlernen wollen. Die Jugendliche oder der Jugendliche unterstützt Sie bei der Erledigung leichter Haushaltstätigkeiten und bei der Betreuung Ihrer kleinen Kinder (höchstens 13 Jahre). Dafür stellen Sie im Gegenzug Unterkunft und Verpflegung. Obwohl das Hauptziel im kulturellen Austausch besteht, ergeben sich für beide Seiten finanzielle und logistische Vorteile. Au-pair-Verhältnisse sind vom Gesetz detailliert geregelt und erfordern einigen bürokratischen Aufwand. Nähere Informationen hierzu und zu praktischen Aspekten dieser Art der Kinderbetreuung finden Sie auf Guichet.lu.

Gutscheine für Kinderbetreuung und staatliche Hilfen

Gutscheine für außerschulische Kinderbetreuung (CSA) bieten die Möglichkeit, von ermäßigten Gebühren für Bildungs- und Betreuungsangebote vertragsgebundener Einrichtungen zu profitieren. Mit diesen Gutscheinen beteiligt sich der luxemburgische Staat an den Kosten, die Eltern bei den oben genannten Einrichtungen entstehen. Der Betrag wird im Einzelfall anhand des Haushaltseinkommens, der Anzahl der Kinder, für die Familienbeihilfen gezahlt werden, und der Anzahl der Stunden nicht formaler Bildung, die die Kinder in Anspruch nehmen, berechnet. Die CSA-Beihilfe wird direkt an den betroffenen Dienstleister gezahlt.

Sie können die Gutscheine bei Ihrer Gemeinde beantragen, die Ihnen einen Beitrittsvertrag ausstellt. Diesen legen Sie anschließend in der Einrichtung vor, die dann den Betrag der staatlichen Beihilfe von Ihrer Rechnung abzieht. Beachten Sie auch, dass Sie bestimmte Kinderbetreuungskosten in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen können.

Fazit

Auch wenn es mitunter schwierig ist, einen Platz in einer Kinderbetreuungseinrichtung zu erhalten, kann man nicht sagen, dass es in Luxemburg an Angeboten mangelt. Auf dem offiziellen Internetportal des Großherzogtums finden Sie weitere Informationen und nützliche Links zu diesem Thema.

Um sicherzustellen, dass Ihre Kinder entsprechend Ihren Bedürfnissen optimal betreut werden, sollten Sie frühzeitig die nötigen Schritte einleiten. Am besten ist wohl die Kombination verschiedener Betreuungsmöglichkeiten: Tagsüber Kinderhort, für den Rückweg nach Hause und die Hausaufgaben ein Babysitter. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, den für manche schönsten „Beruf“ der Welt in Vollzeit auszuüben: Eltern sein! Das ist zwar nicht modern, aber nach wie vor am effektivsten und günstigsten, was die Kinderbetreuung betrifft.