Welche Kinderbetreuung ist die richtige für mein Kind?
Schon in den ersten Schwangerschaftsmonaten stellt sich den meisten Eltern die Frage nach der Kinderbetreuung. Während das Angebot vielfältig ist, sind die Betreuungsplätze begrenzt, sodass eine frühzeitige Planung entscheidend ist. Betreuungseinrichtung, Tagesmutter, Babysitter oder Au-pair: Was ist die beste Option? Dies hängt vom Budget, den gewünschten Betreuungszeiten und praktischen Erwägungen ab. myLIFE stellt die verschiedenen Optionen vor, um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern.
Zunächst ist zwischen privaten und öffentlichen Angeboten zu unterscheiden. Beginnen wir mit den öffentlichen Betreuungsmöglichkeiten, die nach dem Ende des Elternurlaubs am häufigsten in Anspruch genommen werden.
Betreuungseinrichtungen
Luxemburg bietet mehr als 880 Bildungs- und Betreuungsdienste, Mini-Krippen und über 360 Elternassistenten für Kinder von 0 bis 12 Jahren (März 2024). Öffentliche Betreuungseinrichtungen zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:
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- Es handelt sich um vom Ministerium für nationale Bildung, Kindheit und Jugend anerkannte Einrichtungen, die bestimmte Kriterien erfüllen müssen, was die Integrität, Qualifikation des Personals, angebotenen Leistungen und Infrastruktur betrifft.
- Alle Kinder, unabhängig von ihrer Nationalität, können dort nach Maßgabe der verfügbaren Plätze betreut werden. Andererseits stehen bestimmte Einrichtungen nur Kindern offen, die in der Gemeinde wohnen oder die Schule in der Gemeinde besuchen, in der sich die Einrichtung befindet.
- Die Anmeldung erfolgt normalerweise direkt in der Einrichtung. Kinder aus Familien mit nur einem Elternteil mit geringem Einkommen oder Behinderung werden bei der Anmeldung möglicherweise vorrangig behandelt.
- Es fallen Gebühren, einschließlich der Kosten für Mahlzeiten, an. Diese können jedoch je nach Alter der Kinder, der besuchten Einrichtung und dank die Gutscheine für außerschulische Kinderbetreuung (Chèques-Services Accueil, CSA) reduziert werden.
- Kinderbetreuungseinrichtungen können einen Vertrag mit dem Staat geschlossen haben oder nicht, wenn es sich um private Einrichtungen handelt. Die Unterscheidung ist wichtig, denn bei nicht vertragsgebundenen Kinderbetreuungseinrichtungen können Eltern nicht die Gutscheine für außerschulische Kinderbetreuung in Anspruch nehmen.
Schauen wir uns die unterschiedlichen Betreuungsstrukturen im Einzelnen an.
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- In der Kinderkrippe werden Kinder im Alter von bis zu 4 Jahren betreut und gefördert, das heißt bis zum Beginn der Schulpflicht. Die Zeiten sind fest und kranke Kinder dürfen nicht in die Krippe gebracht werden. Es gibt kommunale und private Einrichtungen sowie Einrichtungen mit Vertragsbindung an den Staat. Einige sind zwei- oder mehrsprachig. Das kann sich allerdings in den Kosten niederschlagen! Es wird empfohlen, frühzeitig damit zu beginnen, sein Kind anzumelden, da die Nachfrage sehr hoch sein kann.
- Mini-Krippen sind kleine Einrichtungen, die bis zu 11 Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren aufnehmen können (darunter maximal 4 Babys unter einem Jahr). Die Umgebung ist familiärer, die Betreuung der Kinder ist individualisiert und die Öffnungszeiten sind oft flexibler (von 5 bis 23 Uhr).
- Kinderhorte betreuen Kinder im Alter von 2 Monaten bis 8 Jahren für wöchentliche Dauer von weniger als 16 Stunden pro Kind. Wie Krippen können sie kommunal, vertragsgebunden oder privat sein.
- Die Früherziehung richtet sich an Kinder im Alter von 3 bis 4 Jahren und ist kostenlos. Der Unterschied zur Krippe liegt in der pädagogischen Betreuung. Sie ist Bestandteil des 1. Zyklus des luxemburgischen Schulsystems, der Besuch ist im Gegensatz zu den beiden Vorschuljahren jedoch freiwillig. Die angebotenen Zeiten sind manchmal schwer mit der Arbeitszeit zu vereinbaren. Doch einige Einrichtungen bieten Lösungen, bei denen die Früherziehung mit einem Krippenplatz kombiniert wird. Erkundigen Sie sich!
- Kindertagesstätten erfüllen ähnliche Aufgaben wie Krippen, haben aber eine andere Zielgruppe. Dort werden Kinder im Alter von 4 bis 12 Jahren, die Früherziehung in Anspruch nehmen oder zur Vor- oder Grundschule gehen, außerhalb der Unterrichtszeiten und während der Schulferien betreut.
- Schülerhorte richten sich an Kinder ab 3 Jahren bis zu 12 Jahren, oder sogar 18 Jahren. Es handelt sich um kommunale Einrichtungen für die Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten. Sie nehmen Kinder während der Schulzeit und der Schulferien auf (im Prinzip zwischen 7 und 19 Uhr). Nur Kinder, die in der jeweiligen Gemeinde wohnen oder dort zur Schule gehen, werden aufgenommen. Informieren Sie sich bei Ihrer Kommunalverwaltung über die Anmeldemodalitäten, Verfügbarkeit und angebotenen Leistungen.
Die besonderen Vorteile von Tageseltern sind die Flexibilität in Bezug auf die Betreuungszeiten, die Möglichkeit, auch kranke Kinder in Obhut zu geben, die Verpflegung und sozialpädagogische Aktivitäten.
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- Tageseltern bieten, anders als die anderen Strukturen, Betreuung am Tag und in der Nacht für Kinder unter 12 Jahren. Der/die Elternassistent/in kann gleichzeitig bis zu 5 Kinder bei sich zu Hause betreuen (davon maximal 2 Kinder unter 2 Jahren). Die besonderen Vorteile von Tageseltern sind die Flexibilität in Bezug auf die Betreuungszeiten, die Möglichkeit, auch kranke Kinder in Obhut zu geben, die Verpflegung und sozialpädagogische Aktivitäten. Um mehr zu erfahren, wenden Sie sich an die Agentur Dageselteren, die Eltern berät und informiert, die einen Elternassistenten suchen.
Finden Sie die Kontaktdaten von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Mini-Krippen und Elternassistenten auf: StaarkKanner.
Häusliche Betreuung
Häusliche Betreuung hat für Eltern und Kinder gewisse Vorteile gegenüber Kinderbetreuungseinrichtungen. Für die Kinder ist dies in mehrfacher Hinsicht bequem. Da sie sich im gewohnten Umfeld befinden, fühlen sie sich wohler und sicherer. Auch für die Eltern ist es beruhigend. Natürlich muss man zunächst jemanden finden, dem man Kind und Hausschlüssel anvertrauen kann. Außerdem hat man bei der häuslichen Betreuung in der Regel eine größere Flexibilität als bei Betreuungseinrichtungen. Und was die Finanzen betrifft, können Sie die Stundenanzahl bei der häuslichen Betreuung an Ihre Arbeitszeiten und Ihr Budget anpassen. Darüber hinaus können Sie die Kosten für die häusliche Betreuung in gewissem Umfang steuerlich absetzen.
Es gibt eine Vielzahl häuslicher Betreuungsmöglichkeiten.
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- Jemanden einstellen, um die Kinder zu Hause zu betreuen (Haushälterin, Familienhilfe, Nanny usw.). In dem Fall müssen Sie einen umfassenden Arbeitsvertrag abschließen (Art der Beschäftigung, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub). Das Arbeitsverhältnis muss beim Centre Commun de la Sécurité Sociale (CCSS) als Beschäftigung in einem Privathaushalt oder über MyGuichet.lu angemeldet werden. Die Beschäftigte oder der Beschäftigte ist dadurch sozial abgesichert und hat die Möglichkeit, in die Rentenversicherung einzuzahlen.
- Babysitting fällt ebenfalls unter die häusliche Betreuung. Es handelt sich um die Beaufsichtigung von Kindern durch Dritte in Abwesenheit der Eltern gegen Bezahlung. Zwar gibt es kein gesetzliches Mindestalter für das Babysitten. Die Person, die die Kinderbetreuung übernimmt, muss jedoch mindestens 15 Jahre alt sein, um eine Vergütung zu erhalten. Falls Sie nicht die Möglichkeit haben, einen Neffen oder die Tochter des Nachbarn zu fragen, können Sie auch die Action Familiale et Populaire kontaktieren, die eine Liste mit entsprechend geschulten Babysittern führt. Sie können sich auch über die Plattform babysitting.lu informieren, die Eltern und Babysitter miteinander verbindet, oder Sie können sich an Ihre Gemeinde wenden, die den Kontakt zu Babysittern herstellen kann, die in Ihrer Nähe wohnen.
Der Service Krank Kanner Doheem betreut Ihr Kind im Krankheitsfall zu Hause, wenn Sie nicht bei ihm sein können.
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- Der Service Krank Kanner Doheem betreut Ihr Kind im Krankheitsfall zu Hause, wenn Sie nicht bei ihm sein können. Um diese Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie zuvor ein Anmeldeformular ausfüllen. Der von Ihnen zu zahlende Betrag hängt vom monatlichen Nettoeinkommen Ihres Haushalts ab. Anfragen von alleinerziehenden Eltern werden vorrangig behandelt.
- Sie können Ihr Kind auch von einem Au-pair beaufsichtigen lassen. Das Gesetz vom 18. Februar 2013 über die Aufnahme junger Au-pairs regelt den vorübergehenden Aufenthalt von ausländischen Jugendlichen im Alter von 18 bis 30 Jahren bei einer Familie in Luxemburg. Es handelt sich in der Regel um ausländische Studenten, die an einer Universität eingeschrieben sind und ihre Sprachkenntnisse vertiefen und die Kultur des Landes besser kennenlernen wollen. Die oder der Jugendliche Au-pair nimmt an leichten Haushaltsaufgaben teil und unterstützt Sie bei der Betreuung und Beaufsichtigung Ihrer Kinder (von denen mindestens eines unter 13 Jahre alt sein muss). Die dem jungen Au-pair übertragenen familiären Aufgaben dürfen im Durchschnitt nicht mehr als 5 Stunden pro Tag in einer Woche (oder durchschnittlich 25 Stunden pro Woche über einen Monat) überschreiten. Im Gegenzug zahlen Sie ihm eine Vergütung und bieten ihm Unterkunft und Verpflegung in Ihrem Zuhause. Obwohl das Hauptziel im kulturellen Austausch besteht, ergeben sich für beide Seiten finanzielle und logistische Vorteile. Au-pair-Verhältnisse sind vom Gesetz detailliert geregelt und erfordern einigen bürokratischen Aufwand (Antrag auf Zulassung, Erstellung einer Aufnahmevereinbarung, Meldung bei der CCSS usw.). Nähere Informationen hierzu und zu praktischen Aspekten dieser Art der Kinderbetreuung finden Sie auf Guichet.lu.
Gutscheine für Kinderbetreuung und staatliche Hilfen
Gutscheine für außerschulische Kinderbetreuung (CSA) bieten die Möglichkeit für Kinder zwischen 0 und 12 Jahren, von ermäßigten Gebühren für Bildungs- und Betreuungsangebote vertragsgebundener Einrichtungen zu profitieren. Mit diesen Gutscheinen beteiligt sich der luxemburgische Staat an den Kosten, die Eltern bei den oben genannten Einrichtungen entstehen. Der Betrag wird im Einzelfall anhand des Haushaltseinkommens, der Anzahl der Kinder, für die Familienbeihilfen gezahlt werden, der Art der Einrichtung und der Anzahl der Stunden nicht formaler Bildung, die die Kinder in Anspruch nehmen, berechnet. Die CSA-Beihilfe wird direkt an den betroffenen Dienstleister gezahlt.
Um Gutscheine zu erhalten, gehen Sie zur Verwaltung Ihrer Wohngemeinde (wenn Sie in Luxemburg wohnen) oder wenden Sie sich an die Caisse pour l’avenir des enfants (wenn Sie Grenzgänger sind). Sie erhalten einen CSA-Mitgliedsvertrag, der 12 Monate gültig ist (erneuerbar) und insbesondere den Beitrag des Staates sowie den verbleibenden Stundenbetrag auf Ihre Kosten angibt. Anschließend geben Sie dem Personal der Betreuungseinrichtung die Identifikationsnummer Ihres Kindes, und die betreffende Einrichtung zieht diesen Beitrag des Staates von Ihrer Rechnung ab. Beachten Sie auch, dass Sie bestimmte Kinderbetreuungskosten in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen können.
Im Rahmen des mehrsprachigen Bildungsprogramms erhalten Kinder im Alter von 0 bis 4 Jahren, die noch nicht eingeschult sind, 20 Stunden kostenlose wöchentliche Betreuung für 46 Wochen pro Jahr in kollektiven Strukturen, die Gutscheine für Kinderbetreuung bieten.
Dann, ab 4 Jahren und bis zu 12 Jahren, profitieren schulpflichtige Kinder (Grundschulbildung oder gleichwertig) von kostenlosen Mahlzeiten (Hauptgerichte) während der Schulwochen (Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr) in öffentlichen non-formalen Bildungsstrukturen (Tagesstätten, Tagesheime, Mini-Krippen und Elternassistenten). Außerhalb dieser Zeiten gilt die Skala des Gutscheins für die Berechnung Ihres finanziellen Beitrags. Weitere Details zur kostenlosen non-formalen Bildung finden Sie auf der Website des Ministeriums.
Fazit
Auch wenn es mitunter schwierig ist, einen Platz in einer Kinderbetreuungseinrichtung zu erhalten, kann man nicht sagen, dass es in Luxemburg an Angeboten mangelt. Auf dem offiziellen Internetportal des Großherzogtums finden Sie weitere Informationen und nützliche Links zu diesem Thema.
Um sicherzustellen, dass Ihre Kinder entsprechend Ihren Bedürfnissen optimal betreut werden, sollten Sie frühzeitig die nötigen Schritte einleiten. Am besten ist wohl die Kombination verschiedener Betreuungsmöglichkeiten: Tagsüber Kinderhort, für den Rückweg nach Hause und die Hausaufgaben ein Babysitter. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, den für manche schönsten „Beruf“ der Welt in Vollzeit auszuüben: Eltern sein! Das ist zwar nicht modern, aber nach wie vor am effektivsten und günstigsten, was die Kinderbetreuung betrifft.