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April 19, 2024

Der Unterschied zwischen der vorzeitigen Alterspension und dem Vorruhestand

  Gesammelt von myLIFE team me&myFAMILY August 16, 2021 7521

Das gesetzliche Pensionsalter liegt in Luxemburg bei 65 Jahren. Die Pension kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig ausgezahlt werden. Wer ist hiervon betroffen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? myLIFE gibt einen Überblick und erläutert die Unterschiede zwischen vorzeitiger Alterspension und Vorruhestand.

Franck (56) hat seine gesamte berufliche Laufbahn in Luxemburg absolviert. Er weiß, dass er noch einige Jahre warten muss, bevor er seine Pension beantragen kann, möchte sich jedoch über die Anspruchsvoraussetzungen und die zu ergreifenden Maßnahmen informieren. Zudem hat er gerade erfahren, dass sein Freund Tony (61) in den Vorruhestand geht und seine Nachbarin Elisa (60) eine vorzeitige Alterspension erhält. Wie kommt es, dass beide ihre Ansprüche schon vor dem gesetzlichen Pensionsalter geltend machen können, und welche Unterschiede bestehen zwischen den beiden Varianten?

Welche Voraussetzungen müssen für den Bezug einer Alterspension in Luxemburg erfüllt sein?

Beginnen wir zunächst mit den Grundlagen des Ruhestands in Luxemburg. Um Anspruch auf eine Alterspension zu haben, muss man 65 Jahre alt sein und eine Wartezeit von mindestens 120 Monaten (d.h. Pflichtversicherungszeiten, Weiterversicherungszeiten, fakultative Versicherungszeiten, Ergänzungszeiten oder Nachkauf von Versicherungszeiten) nachweisen können, davon mindestens 12 Monate in Luxemburg.

Mit anderen Worten: Franck muss mindestens ein Jahr im Großherzogtum gearbeitet und eine mindestens zehnjährige berufliche Laufbahn (in Luxemburg, einem EU-Staat oder einem Staat, mit dem ein bilaterales Abkommen geschlossen wurde) vorweisen können.

Wenn er auch im Ausland, z.B. in Belgien, gearbeitet hätte, würde er eine Pension aus beiden Ländern im Verhältnis zu den in jedem Land geleisteten Arbeitsjahren und gemäß den je nach Alter und Beitragszeiten geltenden Bedingungen erhalten.

Gut zu wissen: Wenn die Bedingungen hinsichtlich der Wartezeit nicht erfüllt sind, kann die Rückerstattung der gezahlten Beiträge bei der Pensionskasse beantragt werden.

Franck erfüllt die Kriterien, um mit 65 Jahren eine Pension zu erhalten. Doch könnte er auch schon früher in den Ruhestand gehen, wie seine Freunde?

Eine Pension mit 65 Jahren oder eine vorzeitige Alterspension werden nicht automatisch gewährt. Ein entsprechender Antrag muss mehrere Monate vor dem Anspruchsdatum gestellt werden.

Wann erhält man eine vorzeitige Alterspension?

Nehmen wir das Beispiel von Elisa. Sie ist 60 Jahre alt und erhält seit ein paar Monaten eine vorzeitige Alterspension. Sie erfüllt die Voraussetzungen, da sie eine Pflichtversicherungszeit von 30 Jahren als Arbeitnehmerin und eine Ergänzungszeit von 10 Jahren wegen der Erziehung von drei Kindern angesammelt hat.

Damit erfüllt sie die Alters- und Wartezeitbedingungen:

    • Mindestens 60 Jahre alt sein und eine Wartezeit von 480 Monaten aus Pflichtversicherung, Weiterversicherung, fakultativer Versicherung, Nachkauf von Versicherungszeiten und Ergänzungszeiten nachweisen können, wovon mindestens 120 Monate aus Pflichtversicherung, Weiterversicherung, fakultativer Versicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten bestehen müssen.
    • Oder mindestens 57 Jahre alt sein und eine Wartezeit von 480 Monaten (40 Jahren) Pflichtversicherung nachweisen können. Im Prinzip muss man also ab dem 17. Lebensjahr gearbeitet haben, um mit 57 Jahren vorzeitig in Pension gehen zu können.

Um herauszufinden, ob er mit 57 oder 60 Jahren eine vorzeitige Alterspension in Anspruch nehmen kann, muss Franck die verschiedenen Versicherungszeiten* addieren, die er im Laufe seines Arbeitslebens angesammelt hat.

Gut zu wissen: Eine Pension mit 65 Jahren oder eine vorzeitige Alterspension werden nicht automatisch gewährt. Ein entsprechender Antrag muss mehrere Monate vor dem Anspruchsdatum gestellt werden. Hierzu ist ein Formular auszufüllen, das auf der Website der Nationalen Pensionsversicherungsanstalt (Caisse Nationale d’Assurance Pension, CNAP) heruntergeladen werden kann. Sofern man in mehrere Pensionssysteme (öffentliche und private) eingezahlt hat, ist der Antrag an die Pensionskasse zu richten, in die man zuletzt eingezahlt hat. Grenzgänger, die in mehreren Ländern gearbeitet haben, sollten sich an die zuständige Stelle in ihrem Wohnsitzland wenden. Bitte beachten Sie, dass Arbeitnehmer, die in mehreren Ländern gearbeitet haben, möglicherweise in einem Land Anspruch auf eine Alterspension haben, in einem anderen jedoch noch nicht. In diesem Fall erhält die Person über einen bestimmten Zeitraum von Jahren nur einen geringeren Betrag, während sie auf die Auszahlung der Alterspension im anderen Land wartet.

Welchen Betrag erhält man im Falle einer vorzeitigen Alterspension?

Bei der vorzeitigen Alterspension gilt die gleiche Berechnungsmethode wie bei der gesetzlichen Pension mit 65 Jahren.

Die Pensionshöhe hängt von zwei Faktoren ab: den Beitragsmonaten und der Höhe der Einkünfte. Man spricht in diesem Zusammenhang von pauschalen Steigerungen (die auf der Grundlage der Versicherungsdauer gewährt werden) und proportionalen Steigerungen (die von den während der Versicherungszeit gezahlten Beiträgen abhängen). Der Betrag wird anschließend anhand der Lebenshaltungskosten und des gültigen Aufwertungsfaktors angepasst. Im Jahr 2024 beträgt die monatliche Mindestpension bei 40 Versicherungsjahren 2.244,82 Euro.

Der Eintritt in den Ruhestand geht für viele mit Einkommenseinbußen einher. Deshalb sollte sich Frank im Vorfeld informieren, wie er seinen Lebensstandard im Ruhestand beibehalten kann.

Gut zu wissen: Es besteht die Möglichkeit, die Alterspension (ab einem Alter von 65 Jahren also) mit Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit aufzustocken. Im Falle einer vorzeitigen Alterspension müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit sich dies nicht auf die Höhe der Pensionszahlungen auswirkt. Andernfalls kann die vorzeitige Alterspension gekürzt oder ganz gestrichen werden.

Die Voraussetzungen für den Erhalt der Alterspension und der vorzeitigen Alterspension sind für Franck nun klar. Aber was ist mit Tonys Vorruhestand? In welchen Fällen kann man in den Vorruhestand gehen?

Die vorzeitige Alterspension gehört zur Rentenversicherung, während der Vorruhestand als Instrument der Solidarität und zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit betrachtet wird.

Der Vorruhestand in Luxemburg

Die vorzeitige Alterspension wird oft mit dem Vorruhestand verwechselt, zumal beide ab 57 Jahren gewährt werden können. Es handelt sich jedoch um zwei unterschiedliche Systeme: Die vorzeitige Alterspension gehört zur Rentenversicherung (der CNAP), während der Vorruhestand als Instrument der Solidarität und zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit betrachtet wird. Auf den Vorruhestand können Arbeitgeber zur Vermeidung von Entlassungen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens oder zur Förderung der Beschäftigung von Arbeitssuchenden zurückgreifen. Er ist daher an strenge Bedingungen seitens des Arbeitgebers geknüpft, der diese Option gegebenenfalls seinen Arbeitnehmern anbieten kann, sofern diese anspruchsberechtigt sind.

Beim Vorruhestand ist es für den Arbeitnehmer wichtig zu wissen, dass nicht nur die Bedingungen erfüllt sein müssen, sondern auch der Arbeitgeber mit dem Vorruhestand einverstanden sein muss. Ist dies der Fall, was eher selten vorkommt, muss man mindestens 57 Jahre alt sein und innerhalb der nächsten drei Jahre Anspruch auf eine Alterspension oder eine vorzeitige Alterspension haben. Tony zum Beispiel wird in Altersteilzeit gehen. Er wird seine Arbeitszeit um die Hälfte reduzieren und einen jungen Arbeitssuchenden ausbilden.

In Luxemburg gibt es mehrere Arten von Vorruhestandsregelungen, die unter bestimmten Bedingungen für maximal drei Jahre gewährt werden können.

    • Die Altersteilzeit: Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit schrittweise zu reduzieren, sodass eine Stelle für einen Arbeitssuchenden frei wird. Sie kann von Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft in Anspruch genommen werden, die seit mindestens 5 Jahren zu mindestens 75% einer Vollzeitstelle in einem Unternehmen beschäftigt sind.
    • Der Anpassungsvorruhestand: Er kann von Arbeitgebern, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden (Insolvenz des Unternehmens, Restrukturierung usw.), zur Vermeidung von Entlassungen beantragt werden. Er wird Mitarbeitern, die seit mindestens fünf Jahren (bzw. einem Jahr im Falle einer Insolvenz) im Unternehmen beschäftigt sind, für einen Zeitraum von einem Jahr (bzw. für die Gültigkeitsdauer eines Sozialplans oder Plans zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung) gewährt. In den Bereich der Verlängerung des Anpassungsvorruhestands fällt der Vorruhestand von Arbeitslosengeldempfängern, der für entlassene Arbeitnehmer gilt, die Arbeitslosengeld der Arbeitsagentur (ADEM) erhalten.
    • Der Vorruhestand für Schicht- und Nachtarbeiter: Durch dieses Vorruhestandsmodell wird ein Arbeitsplatz frei, der mit einem Arbeitslosen oder Auszubildenden besetzt werden kann. Es richtet sich an Angestellte des privaten und öffentlichen Sektors, die 20 Jahre als Schichtarbeiter (im Rahmen von einander anschließenden Schichten) oder ausschließlich in Nachtarbeit beschäftigt gewesen sind oder die in den letzten 25 aktiven Jahren 15 Jahre lang als Schichtarbeiter (mit Nachtarbeit) tätig waren.

Gut zu wissen: Der Vorruhestand, gleich welcher Art, wird wie eine Versicherungszeit behandelt. So werden die während der gesamten Zeit des Vorruhestands gezahlten Beiträge bei der Berechnung der Alterspension berücksichtigt.

Anträge auf Vorruhestand müssen vom Arbeitnehmer beim Arbeitgeber oder, im Falle des Vorruhestands von Arbeitslosengeldempfängern, bei der ADEM eingereicht werden. Um die Vorruhestandsregelung nutzen zu können, muss das Unternehmen jedoch bestimmte Bedingungen insbesondere hinsichtlich der Einstellung von Ersatzpersonal erfüllen und muss eine Sondervereinbarung mit dem für die Beschäftigung zuständigen Minister getroffen haben oder diese Regelung in einem Tarifvertrag vorsehen.

Wie wird das Vorruhestandsgeld in Luxemburg berechnet?

Das Vorruhestandsgeld wird grundsätzlich auf Basis des durchschnittlichen Jahresgehalts und des variablen Teils des Einkommens berechnet. Bei der Altersteilzeit wird das Vorruhestandsgeld im Verhältnis zur geleisteten Arbeitszeit angepasst. Während der drei Jahre der Auszahlung sinkt der Betrag schrittweise: 85% des Gehalts für die ersten 12 Monate, 80% für die folgenden 12 Monate und 75% für den restlichen Zeitraum. Wie bei der Alterspension ist die Höhe des Vorruhestandsgeldes auf das Fünffache des sozialen Mindestlohns begrenzt.

Franck kennt nun den Unterschied zwischen der vorzeitigen Alterspension und dem Vorruhestand. Zwar kommt für ihn keine der Vorruhestandsregelungen in Luxemburg infrage, er wird sich aber über die vorzeitige Alterspension informieren. Dazu muss er alle Unterlagen zusammentragen, die es ihm ermöglichen, seine Versicherungszeit nachzuweisen: Zeiten der Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit, Elternurlaub, Studium usw. Um sich vorzubereiten und sicher zu gehen, dass er nichts vergisst, kann Frank die Checkliste für den Ruhestand von myLIFE zu Rate ziehen.

Viel Erfolg!

* Die Einzelheiten zu den verschiedenen Zeiträumen, die bei der Berechnung der Versicherungszeiten berücksichtigt werden, sind in der Broschüre der CNAP angegeben: Die Alterspension in Luxemburg (Anhang 1).