Neue Beihilfen zugunsten von KMU in Luxemburg
Sie möchten in Luxemburg ein Unternehmen gründen? Sie benötigen eine Finanzierung, um Ihre Tätigkeit weiterzuentwickeln oder um auf ein unvorhergesehenes Ereignis reagieren zu können? Beachten Sie bitte dass das System der staatlichen Beihilfen zugunsten von KMU im Jahr 2018 aktualisiert und erweitert wurde.
Das Reformprojekt bezüglich der staatlichen Beihilfen zugunsten von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in Luxemburg wurde am 5. Juli 2018 von der Abgeordnetenkammer gebilligt und mit dem Gesetz von 9. August 2018 umgesetzt. Das Ziel der Maßnahme besteht darin, die Gründung, Übernahme, Erweiterung und Modernisierung von Unternehmen bzw. die Rationalisierung in Unternehmen zu fördern.
Welche Änderungen bringt die Reform?
Infolge der Reform wurden die Vergabe der Beihilfen geändert, bestimmte bestehende Maßnahmen angepasst und neue Beihilfen geschaffen.
Um beihilfeberechtigt zu sein, muss es sich bei den Unternehmen um regulär in Luxemburg ansässige KMU mit einer Niederlassungsgenehmigung (Betriebe des Handwerks, des Handels und der Industrie sowie bestimmte freie Berufe) handeln. Die Gewährung der staatlichen Unterstützung ist an Bedingungen geknüpft und bestimmte Tätigkeiten oder Personen sind davon ausgeschlossen.
Anträge müssen schriftlich und in jedem Fall VOR Beginn der Bauarbeiten, dem Kauf, der Ausrüstung oder der Investition in Verbindung mit dem betreffenden Projekt oder der fraglichen Tätigkeit gestellt werden.
Anträge müssen vor der Investition gestellt werden
Ziel der Regierung ist es, mit den Beihilfen einen Anreiz zu schaffen. Das heißt, dass die Unternehmer die betreffenden Tätigkeiten ohne die Beihilfen nicht oder nur in begrenztem Umfang ausgeübt hätten. Meistens müssen die Anträge entsprechend zwingend schriftlich und VOR Beginn der Bauarbeiten, dem Kauf, der Ausrüstung oder der Investition in Verbindung mit dem betreffenden Projekt oder der fraglichen Tätigkeit gestellt werden.
Dies ist ein wichtiger Unterschied gegenüber der vor der Reform geltenden Vorgehensweise. Nach Beginn der Arbeiten eingereichte Beihilfeanträge werden abgelehnt!*
Verschieden Arten von Beihilfen
Der Staat kann auf verschiedene Arten Hilfestellung leisten. Je nach beantragter Beihilfe erhält der Unternehmer ein Darlehen, eine Bürgschaft, eine Kapitalsubvention, einen rückzahlbaren Vorschuss oder eine Zinssubvention.
Hinweis: Die staatliche Beihilfe muss für jedes Projekt mindestens 1.000 Euro betragen.
Nähere Angaben zum neuen System der staatlichen Beihilfen
In Anbetracht der beständigen und kontinuierlichen Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds möchte die Regierung insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit von KMU fördern und diese bei der Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit unterstützen. Zu diesem Zweck bietet das neue Beihilfesystem zusätzliche Möglichkeiten. Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick über die Beihilfen für KMU.
Sie denken, dass Sie eine der Beihilfen in Anspruch nehmen können? Wenden Sie sich an das House Of entrepreneurship.
Neben den staatlichen Beihilfen gibt es überdies zahlreiche weitere Möglichkeiten zur Finanzierung Ihres Unternehmens, wie etwa die SNCI, Bankdarlehen, Crowdfunding, Privatanleger usw. Nähere Angaben finden Sie hier: Wie das eigene Start-up in Luxemburg finanzieren?
* Der Antrag auf Beihilfe für sonstige Investitionen kann auch im Nachhinein (im Jahr der Auszahlung) gestellt werden. Dann gilt jedoch eine Obergrenze.