Meine Finanzen, meine Projekte, mein Leben
Dezember 19, 2024

Was tun gegen das Rentengefälle?

  Gesammelt von myLIFE team me&myFAMILY November 12, 2021 1527

In den letzten Jahren wurden in Luxemburg Fortschritte erzielt, was gleiche Löhne bei Männern und Frauen betrifft. Es ist eines der Länder mit den geringsten Einkommensunterschieden in Europa. Dennoch bestehen nach wie vor Ungleichheiten, die sich vor allem im Ruhestand bemerkbar machen. Was kann man tun, um diese Lücke zu schließen und den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu sichern?

Geringe Lohnunterschiede, aber große Unterschiede bei der Rente

Seit mehreren Jahren werden in Luxemburg Anstrengungen unternommen, um ungerechtfertigte geschlechtsspezifische Lohnunterschiede zu verringern. Neben einem Ministerium, das sich für die Gleichstellung der Geschlechter einsetzt, sowie der Verabschiedung eines Gesetzes im Jahr 2016, das Lohnungleichheiten zum Verstoß gegen das Arbeitsgesetzbuch erhebt, hat das Land Instrumente zur Verbesserung der Gleichstellung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz eingeführt. Dazu gehören das Programm Actions Positives des Ministeriums für Gleichstellung von Frauen und Männern, Förderung der Geschlechtervielfalt in allen Berufen, flexibler Elternurlaub, Investitionen in Kinderbetreuung, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie usw.

Im Jahr 2018 rangierte das Großherzogtum auf Rang zwei der EU-Länder mit dem geringsten Lohngefälle zwischen Männern und Frauen. (…) Allerdings ist es auch das Land mit dem größten Unterschied in der Höhe der Altersrente.

Im Jahr 2018 rangierte das Großherzogtum auf Rang zwei der EU-Länder mit dem geringsten Lohngefälle zwischen Männern und Frauen. Das durchschnittliche Jahreseinkommen der Männer liegt 7,2 % über dem der Frauen. Berücksichtigt man den durchschnittlichen Stundenlohn, so beträgt der Unterschied nur 1,6 % (Statec 2021).

Trotz dieser positiven Entwicklung ist das Großherzogtum jedoch auch das Land mit dem größten Unterschied in der Höhe der Altersrente. Im Jahr 2019 stellte Eurostat eine Kluft von 44 % zwischen den Renten von Männern und Frauen im Alter von über 65 Jahren in Luxemburg fest. Dieser Wert liegt deutlich über dem europäischen Durchschnitt (29 %) und ist teilweise, aber nicht ausschließlich, auf Ungleichheiten in der Vergangenheit zurückzuführen.

Wie kommt diese Lücke zustande?

Die Höhe der Rente in Luxemburg hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: von dem während des Arbeitslebens erzielten Einkommen und von der Zahl der Beitragsmonate. Der Betrag wird anschließend mit Blick auf die Lebenshaltungskosten und den geltenden Aufwertungsfaktor angepasst. Doch gerade bei der Vergütung und den Versicherungszeiten gibt es Unterschiede zwischen den beiden Geschlechtern.

Frauen haben meist kürzere Versicherungszeiten. Sie arbeiten häufiger in Teilzeit (78 % der Teilzeitstellen sind von Frauen besetzt) und ordnen ihre Karriere häufig immer noch der Kindererziehung oder der Pflege eines Angehörigen unter, auch wenn sich hier bereits einiges geändert hat.

Darüber hinaus verringert sich zwar das Lohngefälle, es besteht jedoch nach wie vor. Frauen sind in Berufen mit geringerem Einkommen überrepräsentiert. Und obwohl inzwischen 26 % der Frauen Führungspositionen bekleiden, ist ihr Gehalt niedriger als das ihrer männlichen Kollegen. Wer im Ruhestand ist, erhält zudem eine Rente, die auf dem Einkommen basiert, das er oder sie in der Vergangenheit erhalten hat – als die Ungleichheit noch deutlich größer war als heute.

Was bedeutet all dies? Auch wenn die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern am Arbeitsplatz in unserem Land abnimmt, wird es noch einige Jahre dauern, bis sich die geschlechtsbezogene Rentenlücke in ähnlichem Umfang verringert. Dies lässt sich nur ändern, wenn weitere Maßnahmen ergriffen werden. Die Frage ist also: Was können Frauen tun, um dem Einkommensrückgang im Ruhestand entgegenzuwirken?

Um ihre zukünftige Rente aufzustocken, können Frauen während ihres Berufslebens sparen, investieren (…).

Wie Sie Ihr Einkommen im Ruhestand erhöhen

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, um das Einkommen im Alter aufzubessern. Um ihre Rente aufzustocken, können Frauen während ihres Berufslebens sparen, investieren oder im Ruhestand einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Ein Sparkonto eröffnen

Durch regelmäßiges Sparen über mehrere Jahrzehnte lässt sich Kapital für den Ruhestand aufbauen. Jeden Monat einen bestimmten Betrag per Dauerauftrag auf das Sparkonto zu überweisen, ist eine gute Möglichkeit, monatlich zu sparen, ohne weiter darüber nachdenken zu müssen. Dabei gilt: Je früher man beginnt, desto weniger Geld muss man einzahlen! Angesichts des aktuellen Zinsniveaus ist die Rendite auf dem Sparkonto allerdings sehr gering.

Das System der zusätzlichen Altersvorsorge (2. Säule) nutzen

Einige Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Altersvorsorge als Ergänzung der gesetzlichen Rente an. Die Arbeitnehmer können ebenfalls Geld einzahlen und bis zu 1.200 Euro pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Beim Renteneintritt werden die Leistungen in Form von Kapital oder als steuerfreie Leibrente ausgezahlt.

→ Seit Januar 2019 steht das System der zusätzlichen Altersvorsorge auch Selbstständigen offen.

Abschluss eines Altersvorsorgevertrags (3. Säule)

Bei Altersvorsorgeverträgen handelt es sich um private Rentensparpläne, die von Banken und Versicherungsgesellschaften angeboten werden. Bei Vertragsabschluss legen Sie fest, ob ihr Geld als sichere oder risikoreichere Anlage platziert werden soll. Der Vertrag muss eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren haben und darf erst fällig werden, wenn der Begünstigte zwischen 60 und 75 Jahren alt ist. Während der gesamten Vertragslaufzeit können Sie je nach Höhe der eingezahlten Prämien von Steuerabzügen von bis zu 3.200 Euro pro Jahr profitieren. Bei Fälligkeit können die Begünstigten zwischen der Auszahlung eines einmaligen Kapitalbetrags, der mit dem halben Einkommensteuersatz besteuert wird, einer Leibrente, die nur zur Hälfte steuerpflichtig ist, oder eine Zwischenlösung, die eine Kapitalrückzahlung mit einer Leibrente kombiniert. Sie können selbst entscheiden, welche Prozentsätze Sie für die Kapital- oder Rentenformel gewähren. Seit dem Steuerjahr 2022 kann das bei Vertragsablauf angesammelte Sparguthaben bis zum Alter von 75 Jahren ebenfalls jährliche Abhebungen vorgenommen werden. Diese jährlichen Abhebungen können auch mit einer Kapitalabhebung und/oder einer Leibrente kombiniert werden.

Finanzprodukte oder Versicherungen

Investmentfonds, strukturierte Produkte, Lebensversicherungen usw. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Kapital für den Ruhestand zu bilden. Unerfahrene Anlegen wenden sich am besten an ihren Bankberater, der ihnen die mit den unterschiedlichen Anlagen verbundenen Chancen und Risiken unter Berücksichtigung ihrer Ziele und ihres Anlegerprofils erläutert.

Erwerb einer oder mehrerer Immobilien

Als Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung haben Sie den Vorteil, im Ruhestand keine Miete zahlen oder eine Hypothek zurückzahlen zu müssen. Immobilien können auch veräußert oder vermietet werden und so für zusätzliches Einkommen sorgen.

→ Selbstständige Frauen oder Unternehmerinnen können beispielsweise in ihre Geschäftsräume investieren.

Frauen können im Ruhestand weiterarbeiten und so ihre Rente aufstocken.

Beschäftigung bei Rentenbezug

Sie können im Ruhestand weiterarbeiten und so Ihre Rente aufstocken. Allerdings müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit sich dies nicht auf die Höhe der Rentenzahlungen auswirkt. Dies gilt insbesondere im Falle einer vorgezogenen Altersrente.

Gut zu wissen: Es gibt mehrere Möglichkeiten, seine Rentenversicherungslaufbahn zu ergänzen bzw. zu vervollständigen: Babyjahre, fakultative Versicherungszeiten, Weiterversicherungszeiten, Ergänzungszeiten  usw.

Letztlich beeinflussen alle Entscheidungen, die Sie im Laufe des Erwerbslebens treffen, die Höhe Ihrer zukünftigen Rente. Zögern Sie daher nicht, sich an Ihren Bankberater zu wenden und mit ihm die Möglichkeiten zu besprechen, die Ihnen offenstehen, um Ihren Lebensstandard im Ruhestand zu halten.