Zusatzversicherung: eine gewinnbringende Option
Auch Freiberufler können von dieser Vorsorgemaßnahme profitieren
Das System der zusätzlichen Altersvorsorge in Luxemburg, das lange Zeit Arbeitnehmern vorbehalten war, steht auch Selbstständigen offen. Die gesetzlich geregelte Ausweitung des Altersvorsorgesystems trat zum 1. Januar 2019 in Kraft. Die neuen Bestimmungen gelten für Selbstständige und Freiberufler. Demnach kann ein sogenannter Promoter (Versicherungsgesellschaft, Verwalter von Pensionsfonds usw.) ein zusätzliches System eigens für diese Berufe vermarkten. Diese Vorsorgeoption kann die Form eines Pensionsfonds oder einer betrieblichen Rente haben. Es muss ganz einfach ein System sein, das die Kapitalbildung für die Rente ermöglicht. Für die Genehmigung ist die Generalinspektion der Sozialen Sicherheit (IGSS) verantwortlich. Sie muss das Produkt anerkennen. Laut gesetzlichen Vorgaben lässt sich der Versicherungsschutz ausweiten für den Todesfall, bei Invalidität oder zur Absicherung der Hinterbliebenen.
Das System der zusätzlichen Altersvorsorge in Luxemburg war lange Zeit Arbeitnehmern vorbehalten.
Steuerliche Vorteile
Für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler gelten die gleichen Steuervorteile. Die eingezahlten Beiträge sind als Sonderausgaben in vollem Umfang bis zu einer Höhe von 20 Prozent des zu versteuernden Nettojahreseinkommens absetzbar. Ferner unterliegen die von Selbstständigen eingezahlten Prämien einer pauschalen Steuer von 20 Prozent als Einkommenssteuereinbehalt und einer Ausgleichssteuer von 0,9% auf die gezahlten Prämien.
Neben der Ausweitung des Systems der zusätzlichen Altersvorsorge auf Selbstständige und Freiberufler erfolgten zum 1. Januar 2019 auch mehrere Anpassungen am System für Arbeitnehmer. So wurde der Schutz der erworbenen Ansprüche, insbesondere für den Fall eines Austritts vor dem normalen Rentenalter, verstärkt. Auch die Übertragung von Ansprüchen wurde verbessert. Die Dauer für den endgültigen Erwerb der Rentenansprüche liegt nun unter bestimmten Bedingungen bei drei Jahren. Werden die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, ist auch der Nachkauf von Versicherungszeiten gestattet.
Ein einheitlicher Rahmen
In Luxemburg ruht das System der Altersvorsorge auf drei Säulen:
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- Säule: das allgemeine System der Rentenversicherung (Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenpension);
- Säule: die zusätzliche Altersvorsorge, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern auf freiwilliger Basis anbieten kann;
- Säule: die Maßnahmen der privaten Vorsorge; d.h. private Rentensparpläne bei Banken und Versicherungen.
Was Säule 1 angeht, so sind in Luxemburg Selbstständige, genau wie alle Arbeitnehmer, automatisch rentenversichert. Das gesetzliche Renteneintrittsalter liegt demnach bei 65 Jahren, insofern mindestens zehn Jahre, also insgesamt 120 Monate, Pflichtbeiträge einbezahlt wurden.
Ein Selbstständiger, der eine Altersrente bezieht, ist berechtigt, eine berufliche Tätigkeit auszuüben.
Aufgepasst: Ein Selbstständiger, der eine Altersrente bezieht, ist berechtigt, nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters eine berufliche Tätigkeit auszuüben, ohne dass dies Einfluss auf die Höhe seiner Rente hat. Im Falle einer vorgezogenen Altersrente hin- gegen hat die Höhe der dabei erzielten Einkünfte durchaus Einfluss auf die Gewährung, Aufrechterhaltung und Berechnung der Rente, je nachdem ob diese Tätigkeit im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung ausgeübt wird oder nicht. Wenn es sich um eine selbstständige Erwerbstätigkeit handelt, wird die vorgezogene Altersrente entzogen, falls das Einkommen verteilt auf ein Kalenderjahr mehr als ein Drittel des gesetzlichen, monatlichen Mindestlohns beträgt, also aktuell mehr als 856,98 Euro.
Um die Höhe der gesetzlichen Rente zu berechnen, sind zwei Elemente zu berücksichtigen: die pauschalen Steigerungen (die sich aus Ihren Beitragsjahren als Versicherter ergeben, bei einer maximalen Dauer von 40 Jahren) sowie die proportionalen Steigerungen (die sich aus den beitragspflichtigen Einkünften ergeben). Die Höhe der Bruttorente eines Jahres wird dann unter Berücksichtigung des Lebenshaltungskostenindex berechnet und aufgrund des gültigen Aufwertungsfaktors angepasst. Die Altersrente darf bei einem Versicherten, der 40 Versicherungsjahre nach- weisen kann, nicht unter 90 Prozent eines bestimmten Referenzbetrags liegen. 2023 lag die monatliche Mindestrente bei 2.244,82 Euro.
Sparen als Vorsorgekonzept
Da die Lebenserwartung steigt und es fraglich ist, ob der Staat auf Dauer in der Lage sein wird, die gesetzliche Rente auf ihrem jetzigen Niveau zu halten, sind sich junge Berufstätige und auch Freiberufler zunehmend bewusst, dass die Höhe ihrer Rente in erheblichem Maße davon abhängen wird, was sie selbst dafür tun. Es lohnt sich, schon früh mit dem Sparen zu beginnen und/oder Geld anzulegen.
Ob Immobilien, Versicherungsprodukte, Investmentfonds oder strukturierte Produkte: Es gibt zahlreiche Anlage- und Investitionsmöglichkeiten, um Kapital und Besitz zu bilden und damit den Lebensstandard im Ruhestand gewissermaßen abzusichern. Wichtig ist es, das eigene Anlegerprofil zu kennen. Und hier kommt z.B. die Bank ins Spiel. Sie kann helfen zu definieren, was am besten geeignet ist und welche Chancen und Risiken mit den gewünschten Anlagen verbunden sind.
Eigentümer seiner Wohnung zu sein ist ein wichtiger Schritt zur Vorbereitung des Ruhestands. Wer seinen Kredit rechtzeitig aufnimmt, muss im Ruhestand weder Rückzahlungen leisten noch Miete zahlen.
Natürlich sind die Immobilienpreise hoch und den gewünschten Kredit erhält man auch nicht ohne Weiteres, vor allem wenn eine Bank Eigenkapital verlangt, was meistens der Fall ist. Aber die gute Nachricht ist, dass die Zinsen (darunter auch feste Zinsen) derzeit immer noch relativ niedrig sind, auch wenn sie 2022 wieder deutlich gestiegen sind. Es ist sinnvoll, die eigene Kreditaufnahmekapazität zu ermitteln und mit einem Bankberater zu sprechen.
Ein Tipp in Sachen Rente zum Schluss: Man sollte unbedingt seine Pflichtversicherungszeiten kennen (Berufstätigkeit, Arbeitslosigkeit, Elternurlaub, Babyjahre usw.), ebenso die gleichgestellten Zeiten (Studien- und Berufsausbildungsjahre zwischen dem 18. und dem 27. Lebensjahr, Erziehungsjahre für Kinder unter sechs Jahren usw.). Am besten, man legt sich früh einen Ordner an, in dem alle Belege gesammelt werden. Es wäre fatal, in 30 Jahren festzustellen, dass einige unersetzliche Dokumente fehlen.