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November 18, 2024

Die Steuererklärung: So können Sie richtig sparen!

  Gesammelt von myLIFE team me&myFAMILY Oktober 12, 2017 41713

Steuern stressen Sie und das Ausfüllen einer Steuererklärung scheint Ihnen schier unmöglich? Mit den richtigen Informationen und Unterlagen ist eine Steuererklärung jedoch fast ein Kinderspiel und bietet obendrein hohe Steuerfreibeträge, wie wir Ihnen am Beispiel von Déborah und Jérôme zeigen.

Déborah (31 Jahre) und Jérôme (33 Jahre) sind seit 2018 verheiratet, arbeiten beide in Luxemburg als Angestellte und wohnen in Esch-Belval. Sie füllen eine gemeinsame Steuererklärung aus und haben die Steuerklasse 2. Die Steuerklassen (Klasse 1, 1a oder 2) werden in Abhängigkeit von der familiären Situation des/der Steuerpflichtigen (verheiratet, alleinstehend, geschieden usw.) zugeordnet. Auf das Einkommen von Angestellten wird in Luxemburg eine Quellensteuer auf der Grundlage dieser Steuerklasse erhoben, woraus sich letztendlich das Nettogehalt ergibt.

Unser Paar kontrolliert jedes Jahr die Richtigkeit der Angaben auf ihrer Lohnsteuerkarte – der kleinen Karte im A4-Format, die jedem Angestellten nach Hause geschickt wird und die dieser dann bei seinem Arbeitgeber abgeben muss. Sollten sie sie nicht erhalten, dann melden sie dies umgehend der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes, ACD). Denn wenn sie ihrem Arbeitgeber die Steuerkarte nicht übergeben, muss dieser ihr Gehalt gemäß Steuerklasse 1 und zu mindestens 33% versteuern.

Im Falle unseres Paars hat Déborah die Hauptlohnsteuerkarte, da sie das stabilere und höhere Einkommen hat. Jérôme erhält eine zusätzliche Lohnsteuerkarte, auf der ebenfalls die Steuerklasse 2 und ein Pauschalsteuersatz von 15% eingetragen sind.

Bisher war Jérôme und Déborah nicht bewusst, dass sie auf ihrer Lohnsteuerkarte auf Antrag gewisse Steuerermäßigungen eintragen lassen können (zusätzliche Werbungskosten, Schuldzinsen, Prämien für Altersvorsorgeverträge und Bausparverträge usw.). Von dieser Möglichkeit sollten sie künftig Gebrauch machen, auch wenn sie zum besseren Verständnis und Vermeiden von Fehlern Hilfe in Anspruch nehmen müssen.

Die Lohnsteuerbescheinigung bietet einen Überblick über die während eines Jahres effektiv einbehaltene Quellensteuer. Diese Bescheinigung wird vom Arbeitgeber zu Beginn des nachfolgenden (Steuer-)Jahres ausgestellt und enthält wesentliche Informationen, die man zum korrekten Ausfüllen der Steuererklärung benötigt. Mit diesem Dokument in den Händen müssen sich Jérôme und Déborah nun nur noch darum kümmern, die Steuererklärung zu optimieren, indem sie alle abzugsfähigen Ausgaben geltend machen. Und angesichts der möglichen Summen sollten sie das auch auf jeden Fall tun!

Auf deductionsfiscales.lu finden Sie mit nur wenigen Klicks die wichtigsten absetzbaren Ausgaben.

Absetzbare Ausgaben

Auf deductionsfiscales.lu finden Sie mit nur wenigen Klicks die wichtigsten absetzbaren Ausgaben, wie zum Beispiel Altersvorsorge- und Lebensversicherungsverträge, Bausparverträge oder auch Schuldzinsen auf Verbraucherkredite. Für unser Paar liegt der absetzbare Höchstbetrag in Anbetracht ihrer aktuellen Situation bei 10.432EUR! Hätten sie ein Kind, wären die Höchstbeträge für Bausparverträge, Versicherungen und Schuldzinsen höher und der absetzbare Gesamtbetrag läge bei bis zu 12.448EUR.

Um diese Beträge absetzen zu können, muss man natürlich die entsprechenden Nachweise erbringen. 2020 konnten Déborah und Jérôme lediglich 1.700EUR in ihre Altersvorsorge investieren, also weit entfernt vom absetzbaren Höchstbetrag. Sie werden in Kürze ihren Bankberater kontaktieren, um mit ihm ihren Vertrag mit Blick auf die Steuererklärung für 2021 durchzugehen. Rechnet man den Höchstbetrag von 2.688EUR für Bausparverträge und 1.344EUR für Versicherungen und Schuldzinsen noch dazu, dann können die beiden für das Jahr 2020 allein in den auf deductionsfiscales.lu angegebenen Kategorien schon 7.432EUR absetzen. Das ist eine hübsche Summe.

Aber es geht noch weiter! Zu den anderen Ausgaben, die die Steuerlast unseres Paars verringern können, gehören insbesondere:

  • Im vergangenen Jahr hat Déborah Geld an SOS Village d’enfants gespendet und Jérôme hat die Ligue HMC unterstützt. Zusammen kommen sie auf einen Betrag von 1.500EUR. Eine gute Tat und gleichzeitig steuerlich absetzbar, denn bei beiden handelt es sich um anerkannte gemeinnützige Einrichtungen. Der absetzbare Mindestbetrag liegt bei 120EUR, der Höchstbetrag bei 1 Million EUR. Wenn möglich, werden sie im nächsten Jahr noch mehr spenden!
  • Bestimmte Sonderausgaben wie Kosten für eine Haushaltshilfe, Werbungskosten (Fahrtkostenpauschale oder sonstige) und nicht zu vergessen bestimmte steuerbefreite Einkünfte wie Überstunden oder Feiertagszuschläge.

Eine kleine Hilfe

Dank der Website guidedesimpots.lu wissen Déborah und Jérôme nun ein wenig besser darüber Bescheid, welche Beträge sie in ihrer Steuererklärung absetzen können. Nun müssen sie nur noch das Formular ausfüllen! Durch die Eingabe von „Steuererklärung 2020 Luxemburg“ in der Suchmaschine finden sie problemlos das berühmte Formular 100 (F oder D je nach gewählter Sprache), das sie direkt online ausfüllen können. Kleine Überraschung: Das Formular umfasst 20 Seiten mit hunderten von Feldern, die ausgefüllt werden müssen, bevor man den endgültigen Betrag des steuerpflichtigen Einkommens erhält. Kein Grund zur Panik!

Auf den ersten Blick scheint ein solches Formular eine harte Nuss zu sein. Aber glücklicherweise gibt es online zahlreiche Informationsquellen (z.B. guidedesimpots.lu oder guichet.public.lu ), mit deren Hilfe man es Schritt für Schritt ausfüllen kann.

Schon fertig! Durch das Zusammenrechnen all ihrer Ausgaben erreichen Déborah und Jérôme einen absetzbaren Betrag von über 10.000EUR. Da haben sich die paar Stunden zum Ausfüllen der Steuererklärung definitiv gelohnt.

Ein letzter Hinweis: Es werden regelmäßig Steuerreformen vorgenommen und die Vorschriften ändern sich. Durch die am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Steuerreform hat sich die Lage bedeutend geändert, insbesondere im Hinblick auf die absetzbaren Kategorien und die Höchstbeträge. Informieren Sie sich!