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Juli 27, 2024

Weniger Einkommen im Ruhestand muss nicht sein

  Gesammelt von myLIFE team me&myFAMILY Februar 1, 2021 2068

Wer die Altersvorsorge früh plant hat mehr vom Leben

Laut offizieller Zahlen des zuständigen Ministeriums liegt die durchschnittliche Bruttorente im Großherzogtum bei 3.862,75 Euro im Monat, was im Schnitt eine Nettopension von 3.743,67 Euro ausmacht. 75 Prozent der Pensionäre in Luxemburg beziehen eine Rente von 4.766,43 Euro brutto oder weniger. Das übrige Viertel erhält mehr als die genannte Summe.

Die erwähnten Zahlen belegen, dass das Rentenniveau in Luxemburg weit höher ist als in unseren Nachbarländern. Und doch: Der Eintritt in den Ruhestand geht für viele mit erheblichen Einkommenseinbußen einher. Dies vor allem dann, wenn sich während der aktiven Zeit nicht oder kaum auf die Pension vorbereitet wurde. Dann ist es schwierig, den unweigerlichen Rückgang an Einnahmen auszugleichen.

Für die fehlende oder nicht optimale Vorbereitung in Sachen Altersvorsorge gibt es nachvollziehbare Gründe: Partnerschaft, Karriere, Kinder, begrenzte Finanzmittel – viele junge Berufstätige haben ganz andere Prioritäten und Sorgen. Die Sache mit der Pension (und deren finanziellen Folgen) rückt in den Hintergrund. Angesichts einer durchschnittlichen Einkommenseinbuße von um die 20 Prozent in Ruhestand, sollte man allerdings unbedingt längerfristig und vorbeugend planen. Hinzu kommt, dass Luxemburg das heutige, relativ hohe Rentenniveau aktuellen Prognosen nach kaum noch über 20, 30 oder mehr Jahre halten kann.

Luxemburg kann das aktuelle, relativ hohe Rentenniveau aktuellen Prognosen nach kaum noch über 20, 30 oder mehr Jahre halten.

Was kann man tun?

Nun, was kann man vorausschauend unternehmen? Erstens einmal sollte man seine Rentenlage kennen. Legt man sich einen Ordner an, in dem man alle nötigen Belege sammelt, behält man den Überblick. Schließlich wird eine ganze Menge Dokumente gebraucht, um Rentenansprüche geltend zu machen. So muss man Pflichtversicherungszeiten (Berufstätigkeit, Arbeitslosigkeit, Elternurlaub, Babyjahre usw.) und gleichgestellte Zeiten (Studien- und Berufsausbildung zwischen dem 18. und dem 27. Lebensjahr, Erziehungsjahre für Kinder unter sechs Jahren usw.) nachweisen können. Dokumente sammeln hilft aber auch bei der Planung, die man nicht dem Zufall überlassen sollte.

Ganz allgemein wird die Höhe der zu erwartenden Rente in erheblichem Maße davon abhängen, was man selbst dafür tut oder getan hat. Es lohnt sich, früh mit dem Sparen zu beginnen, auch wenn man nur wenig zur Seite legen kann. Denn schon kleinere Beträge, über mehrere Jahrzehnte hinweg, ergeben am Ende eine hübsche Summe, die wirkt. Dabei muss man natürlich auf die Liquidität seiner Ersparnisse aufpassen, damit die notwendige Flexibilität für kurzfristig zu verwirklichende Projekte oder Käufe gewahrt bleibt. Sparen für morgen sollte nicht gleichbedeutend mit übertriebenen Einschränkungen sein. Wie so oft kommt es auf das richtige Gleichgewicht an.

Ist man Eigentümer seiner eigenen vier Wände, ist das natürlich ein erheblicher Vorteil im Ruhestand. Ein früh aufgenommener Kredit schützt vor hohen Rückzahlungen im Pensionsalter. Natürlich sind die Immobilienpreise heute hoch und den gewünschten Kredit erhält man auch nicht ohne Weiteres, vor allem dann nicht, wenn die Bank Eigenkapital verlangt. Ein positiver Punkt sind jedoch die Zinsen. Diese haben sich auf einem außerordentlich niedrigen Niveau eingependelt und sollten, will man in die Zukunft investieren, genutzt werden. Um seine Kreditaufnahmekapazität zu ermitteln, sollte man nicht zögern, seinen Banker zu kontaktieren.

Verschiedene Zusatzpensionen

Zurück zum Thema Rente, oder besser gesagt: den bestehenden Möglichkeiten neben dem öffentlichen System. Beifügend zum Rentenregime hat der luxemburgische Gesetzgeber nämlich Maßnahmen zur Förderung der betrieblichen (zweite Säule) und der privaten Altersvorsorge (dritte Säule) eingeführt.

Bietet ein Arbeitgeber einen Zusatzrentenplan an, können Beschäftigte diesen durch persönliche Beiträge ergänzen, dies bis zu einem Betrag von 1.200 Euro, der pro Jahr als Sonderausgabe steuerlich absetzbar ist.

Bietet ein Arbeitgeber einen Zusatzrentenplan an, können Beschäftigte diesen durch persönliche Beiträge ergänzen, dies bis zu einem Betrag von 1.200 Euro, der pro Jahr als Sonderausgabe steuerlich absetzbar ist. Beim Renteneintritt werden die Leistungen in Form von Kapital oder einer Leibrente ausbezahlt und sind in Luxemburg in voller Höhe von der Einkommensteuer befreit. Sie unterliegen jedoch einer pauschalen Quellensteuer von 20% zu Lasten des Arbeitgebers.

Die am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Steuerreform sieht ungeachtet des Alters einen jährlichen Freibetrag von 3.200 Euro für die Altersvorsorgeversicherung vor. Beim Renteneintritt (Mindestalter von 60 Jahren) erfolgt die Rückzahlung entweder in Form einer Leibrente, die zu 50% steuerfrei ist, oder als Gesamtkapitalbetrag, der mit dem halben Regelsteuersatz besteuert wird. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit einer Mischlösung. Seit dem Steuerjahr 2022 kann das bei Vertragsablauf angesammelte Sparguthaben bis zum Alter von 75 Jahren ebenfalls jährliche Abhebungen vorgenommen werden. Diese jährlichen Abhebungen können auch mit einer Kapitalabhebung und/oder einer Leibrente kombiniert werden.

Die Geldanlage als Absicherung

Eine weitere Option, um den Ruhestand finanziell vorzubereiten, ist die Geldanlage. Ob Investmentfonds, Versicherungs- oder strukturierte Produkte: Es gibt zahlreiche Anlagemöglichkeiten, um in einer längerfristigen Perspektive Kapital zu erwirtschaften, das den Lebensstandard in der Pension absichern kann. Auch dafür muss man nicht unbedingt über astronomische Summen an Geld verfügen. Hier lohnt es sich, sein eigenes Anlegerprofil zu ermitteln. Schließlich geht es darum, zu definieren welche Chancen und Risiken mit den gewünschten Anlagen verbunden sind und was man erreichen möchte.