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November 21, 2024

Private Zusatzpensionen: mehrere Wege, ein Ziel

  Gesammelt von myLIFE team me&myFAMILY Februar 26, 2021 2189

Es geht darum, den Lebensstandard im Ruhestand finanziell abzusichern.

Um den Lebensstandard im Ruhestand finanziell abzusichern bedarf es der richtigen Vorbereitung. Neben der gesetzlichen Rente und einem zusätzlichen, betrieblichen Pensionsplan des Arbeitgebers sind individuelle Altersvorsorgeverträge eine interessante Lösung.

Nun stellt sich die Frage, welcher private Vorsorgevertrag der richtige ist. Hier gibt es verschieden Wege, das gesetzte Ziel eines möglichst gesicherten Zusatzeinkommens zu erreichen.

Steuerlich interessante Produkte

Eine finanziell besonders attraktive Lösung ist der so genannte Altersvorsorgevertrag. Wer in Luxemburg lebt (oder als Grenzgänger von einem, dem des Ortsansässigen gleichgestellten, Steuerstatut profitiert) hat die Möglichkeit, Kapital für die Pension anzusparen. Ein entsprechender Vertrag wird mit einer Versicherungsgesellschaft oder einem Kreditinstitut abgeschlossen und regelt die Einzahlungen, die monatlich, vierteljährlich, jährlich oder sogar frei wählbar erfolgen. Während der gesamten Laufzeit (mindestens zehn Jahre) gelten wesentliche Steuerermäßigungen. Für die gezahlten Prämien, sprich Beiträge, gilt seit der Steuerreform von 2017 ein jährlicher Freibetrag von 3.200 Euro. Für ein Paar kann durch den Abschluss eines zweiten Vertrags ein weiterer Freibetrag von 3.200 Euro hinzukommen. Daraus ergibt sich für Paare ein maximaler fiskalischer Freibetrag von 6.400 Euro im Jahr.

Für ein Paar kann durch den Abschluss eines zweiten Vertrags ein maximaler fiskalischer Freibetrag von 6.400 Euro im Jahr.

Beim Renteneintritt (frühestens ab 60 Jahre) erfolgt die Auszahlung des gesparten Kapitals entweder in Form einer Leibrente, die zur Hälfte steuerfrei ist, oder der Ausschüttung des Gesamtbetrags. Dieser wird mit dem halben Regelsatz besteuert. Eine Zwischenlösung ist der Mix aus Kapitalauszahlung und Leibrente. Bei dieser Option entscheidet der Versicherte selbst über die Höhe des Kapitalanteils und die des Rentenanteils. Seit dem Steuerjahr 2022 ist es zudem möglich, bis zum Alter von 75 Jahren jährliche Abhebungen von dem bei Laufzeitende des Vertrags angesparten Vermögen zu tätigen. Diese neue Möglichkeit kann mit den bereits vor diesem Datum bestehenden Modellen kombiniert werden. Die für diese jährlichen Abhebungen geltenden Bedingungen können je nachdem, mit welcher Einrichtung Sie den Vertrag abgeschlossen haben, variieren.

Außer im Falle einer schweren Krankheit oder Invalidität, aufgrund derer die berufliche Tätigkeit zu mindestens 50% eingestellt werden muss, werden bei der vorzeitigen Auszahlung des angesparten Betrages Rückkaufgebühren fällig, und der ausgezahlte Gesamtbetrag wird zum normalen Satz versteuert.

Eine der Besonderheiten der Altersvorsorgeverträge besteht darin, dass es klare Spielregeln für Anlageprodukte und Anlagepolitik gibt, die abhängig von der gewählten Einrichtung variieren. Ihrem Anlegerprofil entsprechend können Sie Modelle wählen, bei denen entweder die Sicherheit oder die Rendite im Vordergrund stehen. Und eben hier spielen die finanzielle Lage sowie die Risikobereitschaft des Versicherungsnehmers die entscheidende Rolle. Generell sollte ein Vertragsnehmer in einem höheren Alter Lösungen mit begrenztem Risiko bevorzugen. Es sei darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber ursprünglich altersabhängige Obergrenzen für das Engagement am Aktienmarkt festgelegt hatte, die jedoch im Frühjahr 2022 abgeschafft wurden. Somit ist es nun dem Anleger überlassen, zu entscheiden, welche Risiken er einzugehen bereit ist.

Vorsichtiger Ansatz …

Sofern dies angeboten wird, ist die sicherste Option ein Vertrag, der die Kapitalisierung der eingezahlten Prämien mit einem garantierten Zinssatz auf einen Teil oder sogar das gesamte angehäufte Kapital ermöglicht. Bei dieser Lösung profitiert der Versicherte von einem garantierten Mindestzinssatz für einen Teil oder die Gesamtheit seines Sparvermögens und damit von einem sicheren Resultat, unabhängig von den Schwankungen an den Finanzmärkten und sonstigen Entwicklungen. Vorsicht: Diese garantierte Mindestverzinsung gilt für die gesamte Vertragslaufzeit und lag am 1. Januar 2022 bei 0%. In Zeiten niedriger oder bei null liegender Zinssätze muss der Versicherte daher darauf hoffen, dass ihm womöglich eine Beteiligung an den Gewinnen zugutekommt, die die Versicherungsgesellschaften mit dem jeweiligen Produkt erwirtschaftet haben. Andernfalls werden mit der Rendite nicht einmal die im Rahmen des Vertrags erhobenen Gebühren ausgeglichen. Nicht gerade ideal. Der Hauptvorteil besteht hier somit in der Vorhersehbarkeit: Sie wissen genau, was Sie im Rentenalter erwartet und welchen Mindestbetrag Sie erhalten. Das „neue Leben“ kann also völlig gelassen und ohne Überraschungen anfangen. Wenn Ihnen diese Aussicht nicht zusagt und Sie sich eine höhere Rendite erhoffen, sind auch dynamischere Ansätze möglich. Diese sind allerdings mit einem entsprechend höheren Risiko verbunden.

… oder hohe Rendite an erster Stelle?

Altersvorsorgeverträge, deren Renditen an Investmentfonds gekoppelt sind, garantieren keinen bestimmten Betrag als Anlage- bzw. Sparresultat. Diese Produkte sind an die Entwicklung der Finanzmärkte gekoppelt. Diese flexible und dynamische Lösung bietet ein hohes Renditepotenzial. Allerdings wird das finanzielle Risiko vom Versicherungsnehmer allein getragen. Die einbezahlten Gelder, sprich Prämien, werden in hauseigenen Investmentfonds der Versicherungsgesellschaft oder anderen Fonds angelegt. Allerdings muss man bei solchen Anlageprodukten bestimmte Kriterien berücksichtigen. Der Anbieter muss Anlageprodukte (Investmentfonds oder Organismen für gemeinsame Anlagen – OGAs) vorschlagen, die sich durch einen Mix aus Aktien und Anleihen auszeichnen. Je höher der Anteil an Aktien, desto höher ist natürlich das spekulative Risiko. Wie bereits erwähnt, gelten für die Anlagepolitik dieser Produkte keine Obergrenzen mehr.

Welche Lösung ist die richtige? Schließlich kommt es auf das eigene Risikoprofil, die finanzielle Lage und die eigenen Erwartungen an.

Welche Lösung die richtige ist, darüber sollten Pensionssparer mit ihrem Bankier (der als Untermakler zugelassen sein muss) oder Versicherer reden. Schließlich kommt es auf das eigene Risikoprofil, die finanzielle Lage, die eigenen Erwartungen und das Fälligkeitsdatum des jeweiligen Vertrags an. Letztendlich tragen Sie allein das Risiko Ihrer Anlage und sollten umso vorsichtiger vorgehen, je näher das Ende Ihrer Vertragslaufzeit rückt. Warum? Wenn die Aktienmärkte wenige Wochen vor dem Laufzeitende eines hochriskanten Vertrags einbrechen, könnten die Folgen verheerend sein.