Arbeitslosigkeit in Luxemburg: Welche Regeln gelten?
Wie meldet man sich in Luxemburg arbeitsuchend? Unter welchen Voraussetzungen kann man Arbeitslosengeld beantragen? Wie hoch ist es und wie lange wird es gezahlt? myLIFE erklärt, welche Regeln bei Arbeitslosigkeit in Luxemburg gelten.
Ihnen wurde gekündigt, Ihr Arbeitsvertrag ist ausgelaufen oder Sie haben Ihr Studium abgeschlossen, finden aber keine passende Stelle? Kein Grund zur Panik! Arbeitslos zu sein, ist keine einfache Situation, doch Sie sind nicht allein. Institutionen wie die Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l’emploi, ADEM) helfen Ihnen, wieder auf die Beine zu kommen.
Wer kann sich bei der ADEM arbeitsuchend melden?
Jede Person, die eine Arbeit in Luxemburg sucht, kann sich bei der ADEM arbeitsuchend melden. Dies ist möglich bei Entlassung, Kündigung, Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags, Insolvenz oder Einstellung der Geschäftstätigkeit im Falle einer selbstständigen Beschäftigung sowie nach Beendigung der Schulausbildung, des Studiums oder der Berufsausbildung. Gleiches gilt auch, falls Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, aber nach einer neuen beruflichen Herausforderung suchen.
Nach der Arbeitsuchendmeldung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Serviceleistungen in Anspruch nehmen, die Ihnen dabei helfen sollen, eine Stelle zu finden: persönliche Unterstützung durch eine Beratungsfachkraft, an Ihre Bedürfnisse angepasste Weiterbildungsmaßnahmen, Beschäftigungsmaßnahmen, finanzielle Hilfen, Zugang zu Stellenangeboten in Luxemburg usw.
Die Anmeldung erfolgt:
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- über MyGuichet.lu: Dafür benötigen Sie ein LuxTrust-Zertifikat oder Ihren elektronischen Personalausweis;
- per Telefon:
- entweder indem Sie sich direkt an das Contact Center der ADEM unter (+352) 247-88 888 wenden;
- oder indem Sie das Kontaktformular auf der Website der ADEM ausfüllen (Sie erhalten dann einen Termin für eine telefonische Arbeitsuchendmeldung).
Sobald die Arbeitsuchendmeldung abgeschlossen ist, werden Sie zu einem Gesprächstermin mit Ihrem künftigen Berater eingeladen. Bei dieser Gelegenheit können Sie mit ihm über Ihre Situation und Ziele sprechen, um die Stellensuche effizient anzugehen und Ihre Chancen für den Start in eine neue Karriere zu erhöhen.
Unter welchen Voraussetzungen kann man Arbeitslosengeld beantragen?
Um den Verlust des Einkommens während dieser Übergangszeit auszugleichen, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach der Arbeitsuchendmeldung bei der ADEM Arbeitslosengeld beantragen.
Dazu müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein: Sie müssen bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet sein, in Luxemburg ansässig sein, zwischen 16 und 64 Jahren alt sowie arbeitsfähig und verfügbar sein. Darüber hinaus müssen Sie je nach Status weitere Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
Wenn der Arbeitnehmer kündigt oder das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst wurde, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wenn Sie zuvor angestellt waren:
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- Sie müssen Ihre Stelle unfreiwillig verloren haben: Wenn der Arbeitnehmer kündigt oder das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst wurde, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Sie müssen in den 12 Monaten vor Ihrer Arbeitsuchendmeldung mindestens 26 Wochen lang mindestens 16 Stunden pro Woche (bei einem oder mehreren Arbeitgebern) gearbeitet haben.
- Sie dürfen nicht Inhaber einer Niederlassungsgenehmigung sein und nicht die Funktion eines Geschäftsführers, eines geschäftsführenden Gesellschafters oder einer Person, die für das tägliche Management in einem Unternehmen verantwortlich ist, ausüben.
Gut zu wissen: Wenn Sie wegen einer schwerwiegenden Verfehlung entlassen wurden oder gekündigt haben und sich diesbezüglich in einem Rechtsstreit befinden, können Sie in Erwartung der endgültigen gerichtlichen Entscheidung des Rechtsstreits durch formlosen Antrag beim Vorsitzenden des zuständigen Arbeitsgerichts die vorläufige Zuerkennung des vollen Arbeitslosengelds beantragen.
Wenn Sie zuvor selbstständig tätig waren, müssen Sie den Nachweis für mindestens zwei Jahre Pflichtversicherung (als Arbeitnehmer oder Selbstständiger) bei einer luxemburgischen Sozialversicherungseinrichtung erbringen und vor Ihrer Arbeitsuchendmeldung bei der ADEM mindestens sechs Monate gearbeitet haben.
Nach Beendigung der Schulausbildung oder des Studiums hängt der Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung von Ihrem Alter und davon ab, ob Sie Ihre Schulausbildung oder Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben. Auf der Website der ADEM finden Sie eine Übersicht über die für junge Schul- und Studienabsolventen geltenden Regeln.
Grenzgänger, die ihre Stelle in Luxemburg verlieren
Grenzgänger, die unverschuldet ihren Arbeitsplatz in Luxemburg verlieren, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Großherzogtum. Sie müssen sich an die zuständige Stelle in ihrem Wohnsitzland wenden: die Agentur für Arbeit in Deutschland, ONEM in Belgien oder Pôle emploi in Frankreich. Wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten sie Arbeitslosengeld nach den geltenden Rechtsvorschriften ihres Wohnsitzlandes. Zusätzlich können sie sich auch bei der ADEM arbeitsuchend melden, um Zugang zu den in Luxemburg veröffentlichten Stellenangeboten zu erhalten und so ihre Chancen auf eine passende Stelle zu erhöhen. Gut zu wissen: Ein Grenzgänger, der in Luxemburg selbstständig tätig war, hat unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Arbeitslosengeld in Luxemburg. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ADEM. |
Welchen Verpflichtungen müssen Arbeitsuchende nachkommen?
Empfänger von Arbeitslosengeld unterliegen bestimmten Verpflichtungen. Sie müssen:
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Gut zu wissen: Die Arbeitssuche ist eine Vollzeitbeschäftigung. Deshalb haben Arbeitsuchende Anspruch auf 25 Arbeitstage Urlaub pro Jahr. In dieser Zeit sind Sie von Ihren Verpflichtungen gegenüber der ADEM freigestellt. Sie müssen den Urlaub bei Ihrer Beratungsfachkraft beantragen. Achtung: In diesem Zeitraum wird die Zahlung des Arbeitslosengeldes ausgesetzt, gleiches gilt auch für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge.
Der Betrag des Arbeitslosengeldes entspricht in Luxemburg in der Regel 80 % des früheren Bruttogehalts.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
Der Betrag des vollen Arbeitslosengeldes entspricht in Luxemburg in der Regel 80 % des früheren Bruttogehalts.
Wenn Sie zuvor angestellt waren, entspricht Ihr Arbeitslosengeld in der Regel 80 % des Bruttogehalts, das Sie in den letzten drei oder sechs Monaten vor Ihrer Arbeitsuchendmeldung bei der ADEM durchschnittlich erhalten haben (85 % für Arbeitslose, die unterhaltspflichtige Kinder zu versorgen haben).
Wenn Sie selbstständig beschäftigt waren, erhalten Sie 80 % des rentenversicherungspflichtigen Einkommens der letzten zwei Steuererklärungen (sofern Sie Ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen sind) oder 80 % des Mindestlohnes für nicht qualifizierte Arbeitnehmer.
Gut zu wissen: Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist auf das 2,5-Fache des Mindestlohns begrenzt, und diese Obergrenze wird im Laufe der Zeit nach und nach reduziert.
Für Schulabgänger wird die Arbeitslosenunterstützung auf 70 % des Mindestlohns festgesetzt, es sei denn, die Abschlussprüfung wurde nicht bestanden oder es handelt sich um eine minderjährige Person (16 oder 17 Jahre). In diesem Fall beläuft sich das Arbeitslosengeld auf 40 % des Mindestlohns.
Achtung: Falls Sie ein zusätzliches Einkommen neben dem Arbeitslosengeld erhalten, müssen Sie dies der ADEM melden. Sofern dieses Einkommen 10 % Ihres Referenzgehalts übersteigt, wird dieser Betrag von Ihrem Arbeitslosengeld abgezogen.
Beispiel: Vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes verdiente Jeanne 3.500 Euro brutto pro Monat. Ihr Arbeitslosengeld beträgt zurzeit 80 % dieses Betrags, also 2.800 Euro. Parallel zu ihrer Arbeitssuche jobbt sie ein paar Stunden pro Woche in einem Restaurant. Wenn sie damit weniger als 350 Euro brutto im Monat verdient (10 % ihres Referenzgehalts), wird ihr Arbeitslosengeld nicht gekürzt und sie erhält beide Einkommen in voller Höhe. Wenn Sie dagegen mehr verdient, beispielsweise 500 Euro, wird die Differenz zwischen Ihrem Nebeneinkommen und dem Freibetrag (500 Euro – 350 Euro = 150 Euro) von ihrem Arbeitslosengeld abgezogen. Sie würde also nur 2.650 Euro Arbeitslosengeld erhalten (2.800 Euro – 150 Euro).
Im Großherzogtum können Arbeitslose bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen grundsätzlich maximal zwölf Monate Arbeitslosengeld beziehen.
Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?
Im Großherzogtum können Arbeitslose bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen grundsätzlich maximal zwölf Monate Arbeitslosengeld beziehen. Nutzen Sie die Zeit nicht nur für die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle, sondern auch dafür, Ihrer Karriere durch Weiterbildung sowie Ausbau und Pflege ihres beruflichen Netzwerkes neuen Anschub zu geben.
Die Bezugsdauer hängt davon ab, wie lange der Anspruchsberechtigte in der Referenzperiode (in Monaten) beschäftigt war.
Beispiel:
Gut zu wissen: Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes kann für Arbeitslose, die über 50 Jahre alt sind, an Weiterbildungskursen teilnehmen oder einer gemeinnützigen Aufgabe zugewiesen sind, sowie in anderen Fällen auf Antrag verlängert werden.
Arbeitslos zu werden, ist eine enorme Belastungsprobe. Doch Sie sollten sich von dieser Erfahrung nicht entmutigen lassen, sondern sie als Chance begreifen. Sie können diese Gelegenheit nutzen, um Abstand zu gewinnen und Ihrem Leben eine neue Richtung zu geben. Vielleicht ist dies der Anstoß, um Ihre Karriere neu auszurichten, Ihr Leben zu verändern oder das Unternehmen zu gründen, von dem Sie schon seit Jahren träumen.
Viel Glück!