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Dezember 24, 2024

Der Beratungsvertrag: selbst entscheiden und dabei gut beraten!

  Gesammelt von myLIFE team myINVEST April 14, 2017 8822

Im Anlagebereich kommt der Beratungsvertrag für Sie in Frage, wenn Sie sich zwar auf die Empfehlungen von Experten stützen, aber dennoch selbst entscheiden möchten. Diese beraten Sie und stellen Ihnen die für die Anlageentscheidung und die weitere Verwaltung Ihres Portfolios benötigten Informationen zur Verfügung.

Wussten Sie, dass Menschen durchschnittlich mehr Zeit damit verbringen, ihren Urlaub zu planen oder sogar einen Kühlschrank zu kaufen, als mit der Auswahl ihrer Finanzanlagen? Dabei ist es bei der Verwaltung Ihres Finanzvermögens unerlässlich, dass Sie sich die Frage stellen, wie weit Ihre Finanzkenntnisse reichen und wie viel Zeit Ihnen zur Verfügung steht, um die Entwicklung Ihrer Anlagen zu verfolgen. Denn angesichts einer ausgesprochen hohen Volatilität an den Märkten sind eine regelmäßige Überwachung und große Reaktionsgeschwindigkeit unerlässlich. Wenn Sie sich also auf die Expertise eines Experten in diesem Bereich stützen möchten, haben Sie zwei Möglichkeiten, ein Anlageportfolio aufzubauen und zu überwachen: eine Berater-Vermögensverwaltung, der sogenannte Beratungsvertrag, oder eine delegierte Verwaltung, die sogenannte „diskretionäre“ Verwaltung. Fokus auf den Beratungsvertrag.

(…) Menschen durchschnittlich mehr Zeit damit verbringen, ihren Urlaub zu planen oder sogar einen Kühlschrank zu kaufen, als mit der Auswahl ihrer Finanzanlagen.

Was ist der Beratungsvertrag?

Wenn Sie sich für einen Beratungsvertrag entscheiden, bedeutet dies, dass Sie von der Unterstützung durch Experten sowie von individuellen Empfehlungen profitieren, die im Einklang mit Ihrem Anlegerprofil entweder auf Ihren Wunsch hin oder auf Initiative des Experten gegeben werden. Gleichzeitig profitieren Sie von einer hohen Reaktionsgeschwindigkeit, da Sie regelmäßige, genaue und spezifische Informationen erhalten. Dennoch verwalten Sie Ihr Portfolio weiterhin selbst und in eigener Verantwortung. Die Modalitäten für diese Begleitung werden in einem Vertrag festgelegt, in dem die Rechte und Pflichten jeder Partei genau, transparent und ausführlich angegeben sind. Der Vertrag enthält insbesondere folgende Informationen:

    • Ihr Anlegerprofil;
    • den Gegenstand des Vertrags (Umfang der Zusammenarbeit), also Beratung, Auskünfte und personalisierte und proaktive Beurteilungen zu Anlagen (etwa in Bezug auf Märkte, Sektoren, Finanzinstrumente usw.) sowie geeignete Empfehlungen, die auf der Prüfung Ihrer Situation in Bezug auf Transaktionen Finanzinstrumente betreffend (etwa Empfehlungen zum Kauf, zum Halten und zum Verkauf mit einem Kursziel) basieren;
    • die zeitlichen Intervalle, in denen Sie eine Bestandsaufstellung Ihres Portfolios erhalten und gegebenenfalls die Häufigkeit des Kontakts mit Ihrem Kundenbetreuer oder einem Finanzberater zur Bestimmung der Situation Ihres Portfolios;
    • die Modalitäten für die Übermittlung und Ausführung Ihrer Anlageaufträge;
    • die Höhe und die Modalitäten der Vergütung der erbrachten Leistung;
    • die Vertragsdauer: Diese ist in den meisten Fällen nicht festgelegt, aber jede Partei kann den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen.

Ist der Beratungsvertrag für Sie geeignet?

Auch wenn es sehr schwierig ist, das Standardprofil eines Anlegers zu definieren, für den diese Art von Vertrag geeignet ist, müssen auf jeden Fall zwei Punkte berücksichtigt werden:

    • Da der Anleger die Entscheidungen trifft, ist es auf jeden Fall zu empfehlen, dass er sich regelmäßig Zeit nimmt, um sich zu informieren. Zudem muss er im Anlagebereich über ausreichende Erfahrung und Kenntnisse verfügen, um die Risiken zu verstehen, die mit den angebotenen oder angefragten Produkten verbunden sind.
    • Da die Reaktionsgeschwindigkeit oftmals ein entscheidender Faktor auf den Märkten ist, muss sich der Anleger natürlich stets bereithalten, wenn er die von seinem Berater vorgeschlagenen Anlagegelegenheiten ausnutzen möchte.
    • da die Beratung mit erheblichen Kosten verbunden ist, richtet sich diese Art von Vertrag in der Regel an vermögende Anleger.

Wenn Sie diese Kriterien erfüllen und Ihnen dieser Ansatz gefällt, ist es zweifellos Zeit, Ihre Bank zu kontaktieren.