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Dezember 3, 2024

Welche Hilfen gibt es für Unternehmen in Luxemburg?

Sie planen die Modernisierung Ihrer Anlagen, die Einstellung von Personal, den Export Ihrer Produkte, die Digitalisierung von Arbeitsabläufen oder Investitionen zur Verringerung Ihrer Umweltauswirkungen? Der luxemburgische Staat gewährt Unternehmern eine Vielzahl von Beihilfen für ihre Vorhaben. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Hilfen.

Das Großherzogtum ist ein attraktiver Unternehmensstandort. Das Land zeichnet sich nicht nur durch seine wirtschaftliche Dynamik und Weltoffenheit aus, sondern bietet Unternehmern auch gezielte finanzielle Hilfen. Diese werden unter bestimmten Voraussetzungen und grundsätzlich auf Antrag gewährt. Sie können unterschiedliche Formen annehmen (Darlehen, Bürgschaften, Zuschüsse usw.) und variieren je nach Unternehmensgröße, Tätigkeit und Art des Vorhabens.

Beihilfen zur Unternehmensgründung

Die Gründung eines Unternehmens ist mit Kosten verbunden, die je nach Art der Tätigkeit unterschiedlich hoch ausfallen. Neben Bankkrediten können auch Darlehen der SNCI (Société Nationale de Crédit et d’Investissement, Nationale Kredit- und Investitionsgesellschaft) beantragt werden. Das Institut gewährt insbesondere Gründungs-, Übernahme-, Investitions- und Innovationsdarlehen. Unternehmensgründer können sich auch an die Bürgschafts- und Hilfsgenossenschaft (Mutualité de Cautionnement), die Mutualité des PME oder an Mikrofinanzinstitute wenden, um Unterstützung oder Bankgarantien zu erhalten.

Die Finanzierung durch externe Investoren wie Business Angels oder Investmentfonds ist ebenfalls eine interessante Alternative. Hilfen für junge Unternehmen werden im folgenden Artikel ausführlich behandelt: Wie das eigene Start-up in Luxemburg finanzieren?

Beihilfe für Erstgründungen von Unternehmen

Seit Juli 2023 können neu gegründete Kleinstunternehmen aus den Bereichen Handel und Handwerk einen Beihilfe für Erstgründungen von Unternehmen (aide à la primo-création d’entreprise) erhalten. Dabei handelt es sich um einen Beihilfe, der in monatlichen Tranchen von 2.000 € über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten ausgezahlt wird. Um diese Förderung zu erhalten, müssen die Unternehmen eine Niederlassungsgenehmigung besitzen, weniger als 10 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von weniger als 2 Millionen Euro haben.

In Luxemburg ansässige kleine und mittlere Unternehmen haben Anspruch auf Hilfen, die speziell auf die Förderung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und die Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit abzielen.

Beihilfen für KMU

In Luxemburg ansässige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben Anspruch auf staatliche Hilfen, die speziell auf die Förderung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und die Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit abzielen. Sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, können Unternehmer ein Darlehen, eine Bürgschaft, eine Kapitalsubvention, einen rückzahlbaren Vorschuss oder eine Zinssubvention erhalten.

Die finanzielle Beteiligung kann beispielsweise in Form einer teilweisen Übernahme der Investitionskosten für die Einführung oder Erweiterung von Produktionsprozessen oder die Modernisierung von Anlagen erfolgen. Sie kann auch einen Teil der Kosten für externe Beratungsleistungen oder die erstmalige Teilnahme an einer Messe abdecken. Der Staat gewährt auch Beihilfen zum Ausgleich von Schäden infolge von Naturkatastrophen. Auf myLIFE finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Beihilfen für KMU in Luxemburg.

SME Packages

Die Generaldirektion für Mittelstand (Direction générale des Classes moyennes), die Handelskammer und die Handwerkskammer haben Programme für KMU ins Leben gerufen: die SME Packages.

Sie bieten teilnehmenden Unternehmen Begleitung und finanzielle Unterstützung (in Höhe von 5.000 oder 6.000 Euro) für die Umsetzung von Projekten im Wert von bis zu 25.000 Euro. Die Programme gliedern sich in drei Kategorien:

    • SME Packages – Sustainability: Verringerung der Umweltauswirkungen der Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser, Abfall und CO2-Fußabdruck.
    • SME Packages – Service: Verbesserung der Kundenerfahrung und Kundenbindung (Gestaltung der Atmosphäre, Kundenbeziehung oder Produkte).
    • SME Packages – Digital: Implementierung eines digitalen Tools für eine effizientere Online-Kommunikation oder eine bessere interne Verwaltung (digitales Marketing, Managementsystem oder elektronische Rechnungsstellung).

Weitere Informationen erhalten Sie auf Guichet.lu, beim House of Entrepreneurship der Handelskammer oder bei der Abteilung eHandwierk der Handwerkskammer.

Einstellungshilfen

Unternehmer, die ihr Team erweitern möchten, können ebenfalls von staatlichen Beihilfen profitieren. Dies gilt insbesondere für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen, von Arbeitslosen über 45 Jahre oder unter 30 Jahre, von Personen in beruflicher Wiedereingliederung oder Arbeitnehmern mit Behinderung.

Je nach Situation profitiert der Arbeitgeber von einer Steuergutschrift, von einer Erstattung eines Teils des Bruttolohns der eingestellten Person, der Übernahme des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen oder – bei Arbeitnehmern mit einer Behinderung – der Übernahme bestimmter Kosten: Aus- oder Weiterbildungskosten, Umbau und Ausstattung des Arbeitsplatzes usw.

Weitere Informationen zu den bestehenden Hilfen und deren Bewilligungskriterien finden Sie auf der Website der ADEM.

Gut zu wissen: Ein Arbeitgeber, der bei der Einstellung eines hochqualifizierten und spezialisierten Arbeitnehmers Umzugs-, Unterkunfts- und Reisekosten dieses Arbeitnehmers übernommen hat, kann diese Kosten unter bestimmten Bedingungen als Betriebskosten steuerlich geltend machen.

Weiterbildungszuschüsse

Unternehmen erhalten eine Kofinanzierung der jährlichen Kosten für die berufliche Weiterbildung ihrer Angestellten. Gefördert werden beispielsweise Sprach-, EDV- und Managementkurse. Es werden 15% der Investitionskosten übernommen. Der Antrag ist an das Nationale Institut für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (INFPC) zu richten. Zuschüsse für Luxemburgischkurse können den Angestellten auch vom Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und Sozialwirtschaft gewährt werden.

Ein Arbeitgeber, der einen erwachsenen Auszubildenden beschäftigt, erhält von der ADEM eine finanzielle Unterstützung. Je nach Situation kann den Arbeitgebern der Ergänzungsbeitrag zum Lehrlingsgehalt, ein Teil der Ausbildungsvergütung sowie der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsabgaben erstattet werden.

Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation

Auch Unternehmen, die in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation tätig sind, können spezielle Beihilfen für ihre Projekte erhalten: Durchführung technischer Machbarkeitsstudien, Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsprogrammen (experimentelle Entwicklung, Grundlagenforschung, industrielle Forschung usw.), Investitionen junger innovativer Unternehmen oder von KMU, Investitionen in Forschungsinfrastrukturen, Innovationszentren usw.

Die Beihilfen werden in Form von Zuschüssen, rückzahlbaren Vorschüssen, Zinssubventionen, Beteiligungen, Bürgschaften oder Darlehen gewährt.

Fit4-Programme

Die Fit4-Programme von Luxinnovation zielen darauf ab, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch die Bereitstellung von Finanzmitteln und Beratung mit den Schwerpunkten Digitalisierung, Innovation und Nachhaltigkeit zu fördern.

    • Fit 4 Digital: Unterstützung von KMU beim Einsatz digitaler Lösungen zur Optimierung ihrer Geschäftsprozesse.
    • Fit 4 Innovation: Unterstützung von KMU bei der Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit.
    • Fit 4 Innovation – Health Tech Market: Unterstützung von KMU bei der Markteinführung von Gesundheitstechnologien.
    • Fit 4 Sustainability: Unterstützung von Unternehmen bei der Reduzierung ihrer Umweltauswirkungen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Luxinnovation.

Umweltschutzbeihilfen

Zur Förderung des Umweltschutzes gewährt das Wirtschaftsministerium Beihilfen für Investitionen in umweltfreundliche Technologien oder Verfahren wie Ausgaben für Energieeffizienzmaßnahmen, Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien, in den Bereichen Recycling und Wiederverwendung von Abfällen usw.

Die Beihilfen können zwischen 10% und 100% der Investitionen betragen und in Form von Kapitalzuschüssen, rückzahlbaren Vorschüssen, Zinssubventionen, Bürgschaften oder Darlehen gewährt werden. Ein Leitfaden zu den Umweltschutzbeihilfen ist auf der Website der Regierung verfügbar.

Gut zu wissen: Unternehmen, die in Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge investieren möchten, können unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten, der einen Teil der Installationskosten deckt.

Unternehmer, die ins Ausland expandieren wollen, können Ausfuhrbeihilfen vom Office du Ducroire Luxembourg (ODL) erhalten.

Unterstützung bei der Internationalisierung

Unternehmer, die ins Ausland expandieren wollen, können Ausfuhrbeihilfen vom Office du Ducroire Luxembourg (ODL) erhalten. Das ODL beteiligt sich finanziell an den Kosten für die Verkaufsförderung und die Aufnahme des Außenhandels: grafische Gestaltung und Übersetzung von Werbematerial, Teilnahme an Messen, Fachmessen oder Konferenzen im Ausland als Aussteller, Gebühren für die Eintragung von Marken, die Anmeldung von Patenten oder Zertifizierungen, traditionelle Werbung, digitales Marketing, Rechts- oder Steuerberatungsdienste, Marktforschung usw. Die Beihilfen liegen zwischen 10 % und 50 % der anfallenden Kosten. Weitere Informationen zu den Beihilfen und Voraussetzungen für ihre Gewährung finden Sie auf der Website des ODL.

Regionale Investitionsbeihilfen

Unternehmer mit Investitionsvorhaben in den Gemeinden Düdelingen, Bettemburg, Wiltz, Winseler oder Kiischpelt können ebenfalls eine Beihilfe beantragen. Die Investitionsvorhaben müssen von besonderem regionalen Interesse sein, einen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region haben oder zu einer besseren geografischen Verteilung der Wirtschaftsaktivitäten beitragen. Die Beihilfen werden für Investitionen in Sachwerte und immaterielle Vermögenswerte sowie für Personalkosten in Verbindung mit der Schaffung von Arbeitsplätzen gewährt.

Befristete Beihilfen im Zusammenhang mit dem Anstieg der Energiepreise

Die luxemburgische Regierung hat befristete Beihilfen für Unternehmen eingeführt, die besonders stark vom Anstieg der Energiepreise betroffen sind. Diese Finanzhilfen, die unter bestimmten Bedingungen gewährt werden, sollen die Mehrkosten für Erdgas und Strom bei bestimmten Einrichtungen (mittlere und große Unternehmen mit hohem Energieverbrauch) und die Mehrkosten für Diesel der Unternehmen aus den Sektoren Straßengüterverkehr, Bauwesen und Lebensmittelhandwerk abfedern. Die Anträge sind für jeden förderfähigen Monat einzureichen (unter Einhaltung der auf guichet.lu angegebenen Fristen).

Bitte beachten Sie, dass die Bedingungen für die Gewährung dieser Finanzhilfen je nach Tätigkeitsbereich, Größe des Unternehmens und geplanten Projekten unterschiedlich sein können. Unternehmer sollten sich vorab bei den zuständigen Stellen darüber informieren, ob sie alle Pflichtkriterien erfüllen.

Weitere Informationen finden Sie auf Guichet.lu oder mit der Suchmaske auf der Website der Handwerkskammer. Viel Erfolg mit Ihren Projekten!