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März 29, 2024

Wie wird Ihre Altersrente in Luxemburg besteuert?

  Gesammelt von myLIFE team me&myFAMILY Oktober 19, 2017 53218

Egal wie weit Sie von der Rente noch entfernt sind, Sie sollten sich auf jeden Fall darauf vorbereiten! Neben den verwaltungstechnischen Fragen zum Rentenantrag und dem Rentenbetrag sollte man sich beizeiten auch die Frage stellen: „Und was ist mit den Steuern?“ Denn auf Ihre gesetzliche Rente sind sehr wohl Steuern und gewisse Sozialabgaben zu zahlen. Betrachten wir zunächst, wie man diese Beträge berechnet, bevor wir prüfen, ob es tatsächlich möglich ist, sich das ganze Jahr über Ferien zu gönnen und den Enkelkindern riesige Portionen Eis zu spendieren.

Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente

Fangen wir ganz von vorne an. Um Altersrente zu beziehen, muss man gearbeitet haben. Wer hätte das gedacht?! Spaß beiseite: In Luxemburg liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 65 Jahren, wenn man nachweislich mindestens zehn Jahre lang Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt hat. Bitte beachten Sie, dass man nicht unbedingt ganze zehn Jahre lang in Luxemburg versichert gewesen sein muss, sondern auch Versicherungszeiten in einem EU-Land oder einem Land, mit dem Luxemburg ein multi- oder bilaterales Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, angerechnet werden.

Weiterhin ist zu beachten, dass die Möglichkeit besteht, sich die eingezahlten Beiträge auf sein Konto rücküberweisen zu lassen oder weiter zu arbeiten, wenn die Anwartschaftszeit für eine Altersrente mit 65 Jahren nicht erfüllt ist. Eine Frühverrentung ist ebenfalls möglich:

  • ab dem 57. Lebensjahr, sofern Sie eine Anwartschaftszeit von 480 Monaten Pflichtversicherung nachweisen können, was im Allgemeinen einer ununterbrochenen Berufstätigkeit seit dem 17. Lebensjahr entspricht;
  • ab dem 60. Lebensjahr, wenn Sie eine Anwartschaftszeit von 480 Monaten Pflichtversicherung, Weiterversicherung, freiwilliger Versicherung, nachgekauften Versicherungszeiten und zusätzlichen Zeiten, davon mindestens 120 Monate Pflichtversicherung, Weiterversicherung, freiwillige Versicherung und nachgekaufte Versicherungszeiten, nachweisen können.

Das klingt zugegebenermaßen etwas kompliziert und hat auch noch nichts mit unserem Thema Steuern und Abgaben auf Ihre Rente zu tun. Fahren wir also fort!

Sozialabgaben

Von der gesetzlichen Rente werden Beiträge zur Krankenversicherung (2,8 %) und Pflegeversicherung (1,4 %) erhoben.

Steuersatz und Steuerklassen

Die gesetzliche Rente wird von der Nationalen Pensionsversicherungsanstalt Caisse nationale d’assurance pension (CNAP) monatlich gezahlt. Diese behält auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von Ihrer Rente ein, so wie zuvor Ihr Arbeitgeber. Diese Einrichtung ist also Ihre erste Anlaufstelle bei allen Fragen zu diesem Thema.

Um die Steuern auf Ihre Rente festzulegen, stützt sich die CNAP auf die Steuerklasse laut Ihrer Lohnsteuerkarte, die ihr vorzulegen ist. Diese müssten Sie am Jahresbeginn per Post erhalten und Ihrem Arbeitgeber ausgehändigt haben. So sieht diese Karte aus:

Unser obenstehendes Muster zeigt nur die Steuerklasse 1A, es gibt jedoch insgesamt drei Steuerklassen in Luxemburg: 1, 1A und 2. Zu beachten ist, dass ein Steuerpflichtiger der Steuerklasse 1 ab seinem 64. Lebensjahr automatisch in die Steuerklasse 1A wechselt. Gut zu wissen und obendrein eine gute Sache.

Mithilfe der Steuerklassen der Steuerpflichtigen können Sie herausfinden, welcher Kategorie Sie angehören.

Gut zu wissen

  • Unterhalb von 23.450EUR pro Jahr sind die Steuerklassen 1A und 2 steuerbefreit. Lediglich Klasse 1 ist steuerpflichtig.
  • Ab 23.500EUR pro Jahr sind alle Klassen betroffen.

Mit unserer detaillierten Tabelle der Jahressteuersätze auf Renten (Französisch) können Sie sich ein genaues Bild von Ihrer Situation machen.

Wenn Sie eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, müssen Sie darin unbedingt die Renten angeben, die Sie von der Pensionskasse beziehen.

Wenn Sie eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, müssen Sie darin unbedingt die Renten angeben, die Sie von der Pensionskasse beziehen. Wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber in Luxemburg in den Genuss einer betrieblichen Zusatzrentenversicherung (im Sinne des Gesetzes vom 8. Juni 1999 über Zusatzrenten) gekommen sind, beachten Sie bitte, dass dieser auf die von ihm gezahlten Arbeitgeberbeiträge eine Quellensteuer von 20% abgeführt hat. Daher müssen die Renten, die Sie im Rahmen dieser Zusatzversicherung beziehen, nicht versteuert werden, wenn Sie ein in Luxemburg gebietsansässiger Steuerpflichtiger sind. Sie müssen diese dennoch in Ihrer Steuererklärung als „Steuerbefreite Renten“ angeben.

Mithilfe der auf Ihrer Lohnsteuerkarte angegebenen Steuerklasse und der für Renten geltenden Steuertabelle können Sie sich über die Besteuerung Ihrer Altersrente informieren. So einfach ist das!

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auf der Website der CNAP oder unter guichet.public.lu