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Dezember 10, 2024

Expertenmeinung: Nachlassplanung unter der Lupe

  Gesammelt von myLIFE team myWEALTH Oktober 3, 2019 4263

Die Vorbereitung eines Nachlasses ist weder für die betroffene Person noch für deren Angehörige eine einfache Angelegenheit. Um mögliche familiäre Konflikte zu vermeiden, ist dieser Schritt jedoch unerlässlich. Darüber hinaus lässt sich so ein im Laufe eines ganzen Lebens erarbeitetes Vermögen schützen. Wir haben Adélaïde Mercier, Senior wealth planner bei der BIL, getroffen, um über dieses Thema zu sprechen.

Nachlässe sind ein schwieriges Thema. Wie spricht man es im Kreis seiner Angehörigen am besten an und wie lassen sich Familienkonflikte vermeiden?

Es handelt sich in der Tat um eine heikle Situation, bei der Emotionen auf finanzielle Erwägungen und Vermögensfragen treffen. Trotz allem sollte man so früh wie möglich damit beginnen, die Formalitäten zu planen oder zumindest einzuleiten.

Zunächst wendet man sich am besten an einen Vermögensberater, für den die emotionale Dimension der Situation keine Rolle spielt. Er kann Sie objektiv über rechtliche und steuerliche Folgen der von Ihnen geplanten Entscheidungen informieren. Dank dieser Neutralität lassen sich Konflikte zwischen einzelnen Erben verhindern oder Bevorzugungen vermeiden, die bei Eintritt des Erbfalls zu Streitigkeiten in der Familie führen können. In einem weiteren Schritt kann sich der Berater auch mit den einzelnen betroffenen Familienmitgliedern treffen.

Man muss festlegen, wann man sein Vermögen übertragen möchte. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man wartet bis zum eigenen Ableben oder man überträgt sein Vermögen vorher durch Schenkungen.

Womit sollte man beginnen, wenn man die Formalitäten in Verbindung mit seinem Nachlass in Angriff nehmen möchte?

Ich würde sagen, die Vorbereitungen umfassen vier Schritte. Zunächst muss man auf jeden Fall eine Vermögensbilanz erstellen. Anschließend müssen Sie bestimmen, wem Sie Ihr Vermögen übertragen möchten, d. h. wer Ihre Erben oder Vermächtnisnehmer sein werden, falls Sie keine Kinder haben. In einem nächsten Schritt muss man festlegen, wann man sein Vermögen übertragen möchte. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man wartet bis zum eigenen Ableben oder man überträgt sein Vermögen vorher durch Schenkungen.

Schließlich ist es unerlässlich, genau zu ermitteln, was Sie benötigen, um künftig Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Da die Lebenserwartung immer weiter steigt, ist das ein nicht zu vernachlässigender Faktor. Wenn Sie Ihr gesamtes Vermögen übertragen, fehlen Ihnen unter Umständen die nötigen Mittel, um einen Aufenthalt im Seniorenheim zu finanzieren.

Wenn man einen Nachlass vorbereitet, kann man ebenfalls die damit verbundenen Kosten reduzieren. Könnten Sie sich hierzu näher äußern?

Das ist richtig. Doch zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass man zuallererst die Art des Vermögens ermitteln muss. Denn die Vorteile unterscheiden sich, je nachdem ob es sich um bewegliche oder unbewegliche Sachen handelt. Davon hängt ab, ob man mit der Übertragung bis zum Todesfall warten sollte oder ob eine vorherige Übertragung der Güter sinnvoller ist.

Diese Erwägungen gelten jedoch nur für Luxemburg. Bei grenzüberschreitenden Übertragungen können sich die Überlegungen unterscheiden und andere Faktoren eine Rolle spielen.

Bei der Schenkung von Immobilien muss zwangsläufig ein Notar hinzugezogen werden. Die notarielle Beurkundung führt zu Kosten, da Schenkungssteuern in Höhe von 1,8 % bis 14,4 % anfallen.

Bei der Schenkung von Immobilien muss zunächst zwangsläufig ein Notar hinzugezogen werden. Die notarielle Beurkundung führt zu Kosten, da je nach Begünstigten (direkte oder indirekte Nachkommen) Schenkungssteuern in Höhe von 1,8 % bis 14,4 % anfallen. Zu den Schenkungssteuern kommen darüber hinaus Umschreibungsgebühren von 1,1 %. Wenn die Übertragung erst nach Ihrem Tod erfolgt, fallen für direkte Nachkommen hingegen keine Schenkungssteuern an.

Die Schenkung von beweglichen Sachen ist in Luxemburg derzeit steuerfrei, wenn man das Eigentum an einer Sache (z. B. Schmuck, Geld oder ein Wertpapierportfolio) vollständig überträgt und der Schenkungsgeber ein Jahr nach der Schenkung noch lebt. Dies gilt ebenfalls für Nachlässe an direkte Nachkommen. Bei indirekten Nachkommen (Neffen, Dritte) kann der Nachlass hingegen mit bis zu 48 % besteuert werden. Ob eine Schenkung einer beweglichen Sache günstiger ist als ein Nachlass, hängt daher von der begünstigten Person ab.

Allerdings gibt es in Luxemburg eine Ausnahme: Wenn man ein Eigentum aufteilt, d. h. wenn man das Eigentum an einer Sache überträgt, jedoch weiter Nutznießer dieser Sache ist (etwa ein Aktienportfolio) muss man einen luxemburgischen Notar hinzuziehen, und auf die Schenkung werden wie im zuvor beschriebenen Fall der Übertragung einer Immobilie Steuern zwischen 1,8 % und 14,4 % fällig.

Welche Vor- und Nachteile hat eine Schenkung?

Der offensichtlichste Vorteil einer Schenkung ist eine sorgenfreie und genaue Planung der Übertragung. Der Schenker überträgt eine bestimmte Sache an eine bestimmte Person und vermeidet damit Überraschungen. Wie bereits angesprochen, kann eine Schenkung in bestimmten Fällen auch die Kosten einer Übertragung mindern, insbesondere wenn es sich um eine Übertragung an indirekte Nachkommen handelt.

Der Nachteil einer Schenkung ist, dass man die übertragene Sache nicht zurückerhalten kann. Obwohl es einige Ausnahmen gibt, die jedoch ausschließlich Ehepartner untereinander betreffen, sehen nahezu sämtliche Zivilgesetzbücher vor, dass eine Schenkung unwiderruflich ist. Abgesehen von Schenkungen, bei denen sich der Schenkungsgeber die Nutznießung vorbehält, kann er nach der Übertragung nicht von etwaigen Gewinnen profitieren, die im Zusammenhang mit der Sache erzielt wurden. Man muss sich also vorher genau überlegen, ob man die Sache im weiteren Lebensverlauf noch benötigt oder nicht. Allerdings lässt sich diese Einschränkung mildern, indem man die Schenkung an Bedingungen knüpft, wie etwa die Verpflichtung, dass der Schenkungsempfänger die geschenkte Sache nicht verkaufen darf. Diese Bedingungen gelten für privatschriftliche (nicht notariell beurkundete) Schenkungen und notarielle beurkundete Schenkungen. Werden die Bedingungen nicht eingehalten, fällt die Sache wieder dem Schenkungsgeber zu.

Das Aufsetzen eines Testaments ist wieder eine andere Möglichkeit zur Regelung von Übertragungen. Was sollte man hierüber wissen? In welchem Fall wird dieses Verfahren empfohlen?

Der Vorteil eines Testaments liegt darin, dass man die Übertragung seines gesamten Vermögens an Personen planen kann, die man selbst bestimmt hat. Es gibt zwar gesetzlich vorgeschriebene pflichtteilsberechtigte Erben (Kinder), mit einem Testament kann man jedoch einzelne Güter einem bestimmten Kind vererben.

Der Nachteil gegenüber einer Schenkung besteht darin, dass die Testamentsbestimmungen geändert werden können. Darüber hinaus verhindert ein Testament nicht das Miteigentum mehrerer Erben an einer Sache. Man kann ein Testament daher durch Schenkungen ergänzen, die im Einklang mit dem Testament stehen.

Es gibt drei Arten von Testamenten : das privatschriftlich erstellte handschriftliche Testament, das notariell beglaubigte Testament und das geheime Testament. Das geheime Testament ist dabei eine Mischung aus handschriftlichem und notariell beglaubigtem Testament, da es privatschriftlich erstellt und anschließend einem Notar anvertraut wird.

In Luxemburg gibt es die Möglichkeit der Schenkung per Handschlag bzw. indirekten Schenkung, bei der unter Umständen keine Steuern anfallen, wenn der Schenkungsgeber ein Jahr nach der Schenkung noch lebt.

Gibt es im Hinblick auf das Thema luxemburgische Besonderheiten, die man berücksichtigen sollte? Wenn ja, worum handelt es sich dabei?

Wie bereits angesprochen, gibt es in Luxemburg die Möglichkeit der Schenkung per Handschlag bzw. indirekten Schenkung (per Überweisung), bei der unter Umständen keine Steuern anfallen. Dies ist jedoch nicht in allen Ländern der Fall. Um von der Steuerbefreiung zu profitieren, muss der Schenkungsgeber jedoch ein Jahr nach der Schenkung noch leben. Im Großherzogtum Luxemburg sind Ehegatten und direkte Nachkommen zudem von der Erbschaftsteuer befreit, es sei denn, ein bestimmtes Kind wird bevorzugt. Darüber hinaus sind Steuern für Nachlässe an Dritte im Vergleich zu den Nachbarländern gering (48 %).

Welche Experten können bei der Vorbereitung eines Nachlasses helfen?

Die drei wichtigsten Personen, an die man sich wenden sollte, sind der Notar, der Vermögensberater und der Rechtsanwalt. Der Notar ist ein zentraler Ansprechpartner, wenn es darum geht beurkundete Dokumente zu erstellen, d. h. bei allen Angelegenheiten, die keine privatschriftlichen Schenkungen betreffen. Darüber hinaus kann er Sie beraten, bevor Sie sich dem „administrativen“ Teil widmen.

Vermögensberater und Rechtsanwälte dürfen hingegen keine notariellen Urkunden erstellen. Sie bieten lediglich Beratungsdienstleistungen an, die unter Umständen sehr nützlich sein können, um die zu Beginn des Interviews angesprochenen Konflikte zu vermeiden.