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Dezember 22, 2024

In fünf Schritten zum neuen Auto

  Gesammelt von myLIFE team me&myFAMILY April 19, 2019 6697

Es ist soweit: Sie haben sich dazu entschlossen, ein neues Auto zu kaufen. Doch wie geht man bei der Suche nach dem idealen Fahrzeug am besten vor? myLIFE hat einige Tipps für Sie, damit Sie bei der Fahrzeugsuche, -besichtigung und -finanzierung sowie den administrativen Schritten nichts vergessen.

Schritt 1: Erstellen Sie eine Liste mit Ihren Bedürfnissen und Wünschen

Bevor Sie ein Autohaus betreten oder mit der Suche im Internet beginnen, sollten Sie sich eine Liste mit allen Punkten erstellen, die Sie sich wünschen würden oder die für Sie unentbehrlich sind. Wenn Sie oft mit der Familie unterwegs sind, brauchen Sie beispielsweise gar nicht erst Gedanken an einen schicken Zweisitzer zu verschwenden! Sie müssen das richtige Mittelmaß zwischen Ihren Bedürfnissen und Ihren Wünschen finden.

Wägen Sie ab, was Ihnen unerlässlich erscheint: Benötigen Sie einen großen Kofferraum? Sind mindestens fünf Sitzplätze vonnöten? Brauchen Sie besondere Sicherheitsausstattungen? Grenzen Sie die Fahrzeuge, die Ihre Bedürfnisse erfüllen könnten, nach Farbe, Größe, Ausstattung, Marke, Leistung usw. ein.

So ergibt sich nach und nach eine erste Liste, die Sie an Ihre finanziellen Möglichkeiten und das Angebot anpassen können. Danach müssen Sie nur noch zwei grundlegende Entscheidungen treffen:

Diesel oder Benziner?

Beide Motorkonzepte haben Vor- und Nachteile. myLIFE hat im Artikel Zwischen Herzklopfen und Kopfzerbrechen. Tipps für den richtigen Autokauf!  eine Übersicht erstellt, die Ihnen die Entscheidung erleichtern könnte. Denken Sie auch an Elektroautos, die sich immer mehr als interessante Alternative etablieren.

Neuwagen oder Gebrauchtfahrzeug?

Diese Entscheidung hängt im Wesentlichen von Ihrem Budget ab. Neuwagen sind in der Anschaffung teurer und haben einen hohen Wertverlust, profitieren aber von einer Herstellergarantie und somit niedrigeren Wartungskosten. Gebrauchtwagen sind in der Anschaffung günstiger, im Unterhalt jedoch teurer.

Sie können sich nicht entscheiden? Ein junger Gebrauchtwagen von einem Händler könnte die Lösung sein! Diese sind günstiger als Neuwagen, verfügen jedoch noch über eine Herstellergarantie oder eine Garantieverlängerung. Vergleichen Sie vor einer Entscheidung verschiedene Angebote, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Eine Möglichkeit hierzu bietet die Website mycar.

Schritt 2: Die Finanzierung

Sie wissen jetzt also, wonach genau Sie suchen. Legen Sie nun Ihr Budget für den Kauf fest. Um nicht an Ihr Erspartes gehen zu müssen, nehmen die meisten Käufer zur Finanzierung ihres Autos einen Kredit auf. Nutzen Sie Möglichkeiten für Beispielrechnungen und sprechen Sie mit Ihrem Kundenbetreuer, um zu bestimmen, welche Summe Sie monatlich zurückzahlen können.

Darüber hinaus bieten auch Autohäuser Finanzierungslösungen an. Diese sind häufig weniger vorteilhaft als Angebote von Ihrer Bank, bieten jedoch manchmal die Möglichkeit für Zusatzgarantien.

Weiten Sie Ihre Suche auf die Großregion aus. Damit erhöhen Sie die Chance, das richtige Auto zu finden.

Schritt 3: Die Fahrzeugsuche

Unabhängig davon, ob Sie sich für einen Neuwagen oder einen Gebrauchten entschieden haben, beginnen Sie mit Ihrer Suche sicher auf den Websites von Autoherstellern und Autohäusern oder auf Kleinanzeigenportalen. Sie haben die Qual der Wahl.

Halten Sie Ihre Liste griffbereit und konzentrieren Sie sich zu Beginn auf die Modelle (Marke und Baujahr), den Kilometerstand (wenn Sie einen Gebrauchtwagen suchen) und den Preis. Im weiteren Verlauf der Suche trennen Sie dann die Spreu vom Weizen.

Weiten Sie Ihre Suche auf die Großregion aus. Damit erhöhen Sie die Chance, das richtige Auto zu finden. Wo Sie so nah der Grenze wohnen, wäre es doch schade, auf Angebote aus der Großregion zu verzichten.

Schritt 4: Die Besichtigung

Sie haben endlich Ihr Traumauto gefunden? Herzlichen Glückwunsch! Doch freuen Sie sich nicht zu früh. Wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt, müssen Sie unbedingt den Allgemeinzustand prüfen. Ganz gleich, ob der Verkäufer ein Händler oder eine Privatperson ist: Nehmen Sie sich genügend Zeit, um den Wagen (möglichst bei Tageslicht) unter die Lupe zunehmen.

  • Kontrollieren Sie die Reifen und die Karosserie (Spaltmaße, Dellen, Kratzer), suchen Sie nach Undichtigkeiten, Defekten usw.
  • Schauen Sie sich auch das Interieur genau an und testen Sie die elektrischen Fensterheber, die Klimaanlage usw.
  • Versichern Sie sich, dass die Fahrzeugpapiere auch wirklich zu dem Wagen gehören, der vor Ihnen steht (Kennzeichen, Kilometerstand usw.).
  • Überprüfen Sie, ob der Eigentümer alle erforderlichen Dokumente besitzt (Zulassungsbescheinigung, Scheckheft usw.).
  • Machen Sie eine Probefahrt auf der Landstraße und/oder der Autobahn: Hören Sie verdächtige Geräusche? Ist die Kupplung in Ordnung? Funktionieren die Bremsen, der Rückwärtsgang usw. tadellos?
  • Sie können auch eine Werkstatt bitten, das Fahrzeug für Sie zu kontrollieren und die Unfallfreiheit zu überprüfen.

Lassen Sie sich immer ein wenig Zeit zum Nachdenken, bevor Sie den Kauf abschließen.

Schritt 5: Die administrativen Schritte

Wenn Sie bei einem Händler kaufen, wird sich dieser im Gegensatz zu Privatverkäufern wahrscheinlich um die administrativen Angelegenheiten kümmern. Diese unterscheiden sich, je nachdem in welchem Land Sie das Fahrzeug kaufen und zulassen.

Erforderliche Papiere

Der Käufer muss Ihnen unabhängig vom Land, in dem der Kauf abgewickelt wird, die folgenden Dokumente übergeben:

  • den Kaufvertrag (Privatverkauf) bzw. die Rechnung (Händler);
  • die Zulassungsbescheinigung (die „Carte grise“ des Vorbesitzers in Frankreich, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II in Deutschland und Luxemburg) bei Gebrauchtwagen;
  • die Konformitätserklärung, insbesondere wenn Sie Ihr Auto im Ausland kaufen;
  • das Scheckheft (empfohlen, als Nachweis für die regelmäßige Wartung und den Kilometerstand);
  • einen höchstens zwei Monate alten Car-Pass (Nachweis des Kilometerstands) bei in Belgien gekauften Gebrauchtwagen.

Je nachdem, in welchem Land Sie das Fahrzeug zulassen möchten, benötigen Sie weitere Unterlagen: eine Prüfbescheinigung (insbesondere in Luxemburg, Belgien, Frankreich und Deutschland), einen „Quitus fiscal“ (Bescheinigung für Mehrwertsteuerbefreiung bei Gebrauchtwagen) der französischen Steuerbehörde (Frankreich), eine Vignette 705 vom Zoll (Belgien und Luxemburg) usw.

In Luxemburg: Société nationale de circulation automobile (SNCA)

In Belgien: Direction Immatriculation des Véhicules (DIV)

In Frankreich: Agence Nationale des Titres Sécurisés (ANTS)

In Deutschland: Kfz-Zulassungsstelle

MWST.

Wenn Sie Ihr Auto im Ausland kaufen, gelten im Hinblick auf die Mehrwertsteuer besondere Regeln.

Bei Neuwagen, d.h. Fahrzeugen, die jünger als sechs Monate sind oder weniger als 6.000 Kilometer gelaufen haben, zahlen Sie die Mehrwertsteuer in Ihrem Wohnsitzland.* Vergessen Sie nicht, den Käufer vorher darüber zu informieren, dass das Auto für den Export gedacht ist. Sonst zahlen Sie die Mehrwertsteuer zweimal!

Bei Gebrauchtwagen, d.h. Fahrzeugen, die älter als sechs Monate sind und mehr als 6.000 Kilometer gelaufen haben, fällt in Ihrem Wohnsitzland keine Mehrwertsteuer an. Wenn Sie bei einem Händler kaufen, zahlen Sie die im Land des Kaufs geltende Mehrwertsteuer. Bei Privatverkäufen ist keine Mehrwertsteuer zu entrichten.

Weitere Steuern

Bevor Sie mit Ihrem neuen Auto auf die Straße dürfen, müssen Sie weitere Steuern entrichten, insbesondere in Luxemburg (Zulassungssteuer in Form einer Gebührenmarke – „Droit de chancellerie“, Kfz-Steuer), in Belgien (Kfz-Steuer, Zulassungssteuer), in Frankreich (Regionalsteuer, CO2-Steuer) und in Deutschland (Kfz-Steuer, Zulassungssteuer).

Versicherung

Denken Sie auch daran, vor dem Kauf Ihres neuen Fahrzeugs Ihre Versicherung zu informieren. Denn Sie müssen dafür sorgen, dass Sie bereits auf der Heimfahrt abgesichert sind. Wenn Sie nur eine vorläufige Versicherungsbescheinigung haben, können Sie die restlichen Schritte nach Ihrer Rückkehr erledigen.

Achtung: Wenn Sie ein Auto im Ausland kaufen, benötigen Sie für den Heimweg Kurzzeitkennzeichen. Erkundigen Sie sich hierzu bei der Zulassungsbehörde im Land des Kaufs. Sie können das Auto auch auf einem Anhänger mitnehmen oder ein Transportunternehmen beauftragen.

Nach diesem ganzen Aufwand haben Sie sich die Freude an Ihrem neuen Auto wohl verdient. Also fahren Sie vorsichtig und passen Sie gut darauf auf!

* MwSt. in Luxemburg: 17 %, in Frankreich: 20 %, in Belgien: 21 %, in Deutschland: 19 %.